PHBern - die deutschsprachige Pädagogische Hochschule - Rechte und Pflichten 
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Rechte und Pflichten
Die Bundesverfassung der Schweiz enthält ein explizites Gleichstellungsgebot und ein Diskriminierungsverbot gegenüber Menschen mit einer Behinderung. Als öffentliche Einrichtung ist die PHBern wie alle Hochschulen verpflichtet, die Gleichstellung aller Studierenden und Mitarbeitenden sicherzustellen bzw. behinderungsbedingte Benachteiligungen zu verringern.
Die PHBern setzt sich dafür ein, dass dieses Recht kein Lippenbekenntnis bleibt.
Damit innerhalb der PHBern Chancengleichheit umgesetzt werden kann, ist die Kontaktstelle auf die Unterstützung und Hinweise der Betroffenen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit angewiesen. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit, die bereits an der PHBern studieren oder dies beabsichtigen, werden gebeten, sich so früh wie möglich mit der "Kontaktstelle für Angehörige der PHBern mit Behinderung oder chronischer Krankheit" in Verbindung zu setzen. Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich fakultativ. Sie bietet sich dann an, wenn voraussichtlich organisatorische Fragen geklärt und Veränderungen vorgenommen werden müssen.
Die Beauftragte der Kontaktstelle wird auf eine Anfrage hin alle Massnahmen organisieren und unter den Mitarbeitenden der PHBern koordinieren.
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PHBern
Kontaktstelle für Angehörige der PHBern mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Institut für Heilpädagogik
Weltistrasse 40
CH-3006 Bern
+41 31 309 26 16
behindertenkontaktstelle @phbern.ch
