Grundlagen

Nachhaltige Entwicklung bedeutet für die PHBern:

  • Gerechtigkeit für alle Menschen auf der Welt und Erhaltung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen
  • Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte

Diese Definition leitet sich ab vom

  • Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 (Brundtland-Bericht)
  • Drei-Dimensionen-Konzept mit der Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte einer Nachhaltigen Entwicklung
  • Kapitalstockmodell der Weltbank, bei dem das Nachhaltigkeitskapital aus der Summe der drei Kapitalstöcke Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gebildet wird
  • Aktionsprogramm „Agenda 21“, das die UNO-Weltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet hat.
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