Wissenswertes

Datenhoheit und -schutz

Auftraggebende der externen Schulevaluation sind Schulleitung und Schulträger gemeinsam; entsprechend ist die Schule die primär Nutzende der Evaluationsergebnisse und verfügt auch über die Datenhoheit.

Die Mitarbeitenden der FSE unterstehen während und nach Ablauf der externen Schulevaluation dem Amtsgeheimnis gemäss Art. 58 Abs. 1 PG (Personalgesetz). Die Erhebung, Aufbewahrung und Bekanntgabe von Daten wird durch das Datenschutzgesetz (KDSG) geregelt.

Die Daten von mündlichen Befragungen und Gesprächen (Audio-Aufzeichnungen, Gesprächsprotokolle) werden anonymisiert ausgewertet und wo möglich zusammengefasst. Es sind keine Rückschlüsse auf die befragten Personen oder einzelne Klassen möglich.

Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr brauchen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, wenn sie interviewt oder schriftlich befragt werden. Fotos mit klar erkennbaren Personen werden nur mit deren Einverständnis bzw. mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten für den Bericht verwendet.

Ohne ausdrücklichen Auftrag der Schule werden keine Ergebnisse an Dritte weitergegeben.

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Kontakt

Fachstelle für Schulevaluation

+41 31 309 22 41
schulevaluationanti spam bot@phbernanti spam bot.ch

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