Definition Behinderung/chronische Krankheit

Nachweis von Behinderung oder chronischer Krankheit

Nicht immer sind Anpassungen im Studien- oder Arbeitsalltag erforderlich. Dort, wo Anpassungen nach objektiven Kriterien notwendig und möglich sind, werden an der PHBern Massnahmen zur Verminderung von Nachteilen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erarbeitet.

Für die PHBern gilt, dass das Vorliegen der Behinderung oder chronischen Krankheit durch ein ärztliches Zeugnis oder ein Gutachten der IV glaubhaft gemacht werden muss, wenn ein bestimmter behinderungsbedingter Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wird.

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