Gesetzliche Grundlagen

Die "Kontaktstelle für Angehörige der PHBern mit Behinderung oder chronischer Krankheit" ist gesetzlich abgestützt.

Eine erfolgreiche Integration von Angehörigen der PHBern, die mit behinderungsbedingten Benachteiligungen zu kämpfen haben, ist der PHBern ein Anliegen. Damit werden die Rahmenbedingungen zur Beseitigung behinderungsbedingter Benachteiligungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (Art. 2 Abs. 5) und der Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2) geschaffen.

Stimmungsbild

Kontakt

PHBern

Kontaktstelle für Angehörige der PHBern mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Institut für Heilpädagogik
Weltistrasse 40
CH-3006 Bern
+41 31 309 26 16
behindertenkontaktstelle @phbern.ch

 

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