Projekteingabe

Antragsverfahren

Angehörige der PHBern und des Privaten Instituts Vorschulstufe und Primarstufe NMS sind berechtigt, Anträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzureichen. Das Antragsverfahren ist im Reglement der Kommission für Forschung und Entwicklung geregelt.

Beurteilung der eingereichten Projektanträge

Die Kommission für Forschung und Entwicklung beurteilt die eingereichten Projektanträge auf ihre Förderwürdigkeit, indem sie sich auf folgende Kriterien bezieht

  • Forschungs-/Entwicklungsstand: Aufarbeitung des relevanten Forschungsstands bzw. bereits vorhandener Entwicklungsarbeiten
  • Fragestellung: konzise, nachvollziehbare Frage- und Problemstellung
  • Originalität und Innovationsgehalt: erwarteter Erkenntnisgewinn bzw. erwarteter praktischer Nutzen
  • Angemessenheit des Vorgehens: methodische Umsetzung des Forschungsvorhabens bzw. Realisierbarkeit des Entwicklungsvorhabens
  • Relevanz: Bedeutung der Aufgabenstellung für Wissenschaft bzw. Praxisfeld
  • Angemessenheit der Planung und der beantragten Mittel: Zeitplan, personelle und finanzielle Ressourcen

Zur Entscheidung über die Förderwürdigkeit stehen vier Kategorien zur Verfügung

  • Förderung ohne Einschränkung oder mit Empfehlungen
  • Förderung mit Auflagen und/oder Kürzung der Mittel
  • Zurückweisung mit der Möglichkeit zur erneuten Projekteingabe
  • Zurückweisung

Unterstützung

Bei geplanten und laufenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stehen der Leiter und die Forschungsbeauftragten des Zentrums für Forschung und Entwicklung (ZFE) für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung. Informationen zu administrativen Belangen erteilt die Sachbearbeiterin Projektadministration des ZFE.

Unterlagen

Die Projekteingaben erfolgen im Rahmen eines standardisierten Verfahrens. Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:

  • Leitfaden mit detaillierten Angaben zum Ausfüllen des Antragsformulars
  • Antragsformular
  • Excel-Tabelle zur Berechnung des Projektbudgets

Termine

Projektanträge können zweimal jährlich beim ZFE eingereicht werden. Dieses leitet die Anträge zur Begutachtung an die Kommission für Forschung und Entwicklung weiter und holt in deren Auftrag externe Expertengutachten ein.
Eingabetermine sind jeweils 28. Februar und 31. August.

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