Sekundarstufe II

Die Bestimmungen zum Wechsel des Studienprofils sind im Studien- und Prüfungsregelement für den Studiengang Sekundarstufe II, Artikel 11, wie folgt geregelt:

Ein Wechsel des Studienprofils ist zu Semesterbeginn möglich und muss bis spätestens zum Anmeldetermin für das betreffende Semester beantragt werden. Während des Studiums sind maximal zwei Wechsel des Studienprofils möglich. 

Als Studienzielwechsel gelten sowohl Wechsel vom Monofach- zum Zweifächerdiplom bzw. umgekehrt und Wechsel zum Diplom mit bzw. ohne integrierte berufspädagogische Qualifikation.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel vom Monofach- zum Zweifächerdiplom Originalnachweise zum Fachstudium eingereicht werden müssen.

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