Quereinstieg in die Ausbildung

Neue Zulassungsmöglichkeiten der EDK

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 21. Juni 2012 neue Möglichkeiten für den Quereinstieg in das Studium an den Pädagogischen Hochschulen sowie für die Anrechnung von Vorleistungen und Kompetenzen geschaffen (Medienmitteilung vom 5. Juli 2012). Als Quereinsteigende gelten berufserfahrene Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.

Die PHBern wird gemeinsam mit der Erziehungsdirektion prüfen, welche Konsequenzen sich aus den veränderten Rahmenbedingungen ergeben. Bis auf weiteres nimmt die PHBern nur Quereinsteigerinnen und -einsteiger auf, welche die unverändert geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und in einen regulären Studiengang integriert werden können.

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