Studiengänge

Schulische Heilpädagogik

Anmeldefristen Schulische Heilpädagogik

Studienbeginn

fristgerecht

verspätet*

Frühjahrssemester 2012**

15.12.2011

15.01.2012

Herbstsemester 2012

30.04.2012

15.08.2012

 

* Für Anmeldungen, die in der verspäteten Frist eingehen, wird ein Zuschlag von
CHF 50.00 erhoben.

** Ein Studienbeginn im Frühjahrssemester ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Sie haben Ihr Studium an der PHBern zu einem früheren Zeitpunkt begonnen und führen die Ausbildung nach einem Studienunterbruch weiter.
  • Sie haben ein Studium an einer anderen pädagogischen Hochschule begonnen. Bitte beachten Sie die Vereinbarung der Mitglieder COHEP für Übertritte von Studierenden an pädagogischen Hochschulen. In jedem Fall müssen bei einem Übertritt an die PHBern die für den entsprechenden Studiengang geltenden Zulassungsbedingungen erfüllt sein.
  • Sie haben in einer anderen Studienrichtung ein Studium an einer Hochschule begonnen und können möglicherweise bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen. In diesem Fall ist nach erfolgter Anmeldung zwingend eine Abklärung mit der Leitung des Ausbildungsinstituts notwendig.
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