Zulassung

Prüfungsfreie (direkte) Zulassung

Zum Studium wird zugelassen, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt (Gültig für Studienbeginnende ab Frühjahrssemester 2012)

Gemäss Änderung der Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) vom 25. Mai 2011 per 1. August 2011. 

  • Eidgenössisch oder schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität
  • Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 4. März 2004 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen (Passerellenreglement)
  • Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom inkl. Haushaltungs- und Arbeitslehrpatent
  • Schweizerisch anerkannter Fachhochschulabschluss (Bachelor oder Diplom)
  • Ausländischer Vorbildungsausweis, der als gleichwertig zu den vorgenannten Ausweisen anerkannt wird
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