Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Abgeschlossene Studienleistungen (mit ECTS-Punkten) in entsprechenden Fachgebieten auf Hochschulniveau (Universität/PH) können unter Umständen angerechnet werden. Eine individuelle Abklärung mit dem Institutsleiter ist erforderlich.

Berufspraxis oder Weiterbildungskurse können nicht anerkannt werden.

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Institut für Heilpädagogik

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