Zulassung

Zulassung mit Aufnahmeprüfung

Zum Studium wird zugelassen, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt und die Aufnahmeprüfung bestanden hat (Gültig für Studienbeginnende ab Frühjahrssemester 2012)

Gemäss Änderung der Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) vom 25. Mai 2011 per 1. August 2011. 

  • Berufsmaturität
  • Fachmaturität
  • Diplom bzw. Ausweis einer dreijährigen anerkannten Fachmittelschule, Diplommittelschule oder Handelsmittelschule
  • Abschluss einer dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Umfang von jährlich mindestens 50 % Beschäftigungsgrad
  • Ausländischer Vorbildungsausweis, der als gleichwertig zu den vorgenannten Ausweisen anerkannt wird

 

 

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