Sekundarstufe I

Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an ein Studienziel des Instituts Sekundarstufe I angerechnet werden.

Vorgehen

Das Gesuch um Anerkennung bisheriger Studienleistungen ist an die Studienberaterin des Instituts Sekundarstufe I, Frau Sarah Bieri, zu richten. 

Folgende Dokumente sind einzureichen

  • Anerkennungsantrag
  • Gegenüberstellung
  • Nummerierte Belege bisheriger erbrachter Studienleistungen

Die Institutsleitung beurteilt anhand der Unterlagen die Studienleistungen im Hinblick auf Äquivalenzen bezüglich Inhalt und Umfang. Auf dieser Grundlage verfügt die Institutsleiterin darüber, welche Studienleistungen für das Studienziel gutgeschrieben werden können.

Hinweis

  • Ein verbindlicher Entscheid über die Anerkennung wird erst nach erfolgter Anmeldung für den Studiengang Sekundarstufe I gefällt.
  • Nur vollständig ausgefüllte Gesuche werden behandelt.
  • Nur bei Einhaltung der Fristen (s. Anerkennungsantrag) kann ein Anerkennungsentscheid vor der jeweiligen Veranstaltungsanmeldung gewährleistet werden.
  • Aus den Belegen bereits erbrachter Studienleistungen müssen Inhalt und Umfang der Leistungen klar hervorgehen. Legen Sie wenn möglich ergänzende Unterlagen, wie beispielsweise Auszüge aus dem Studienplan, Kopien des Testathefts u. ä., bei.

Für Abklärungen vor der Anmeldung setzen Sie sich bitte mit der Studienberaterin am Institut Sekundarstufe I in Verbindung.

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