Schulische Heilpädagogik

Zum Studium wird zugelassen, wer über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschulstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die Sekundarstufe II oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung verfügt.

Zusätzlich muss bei Studienbeginn der Nachweis über unterrichtspraktische Erfahrung von mindestens zwei Jahren im Umfang von dauernd 50 % Beschäftigungsgrad erbracht werden. Als Unterrichtspraxis gelten unterrichtliche Tätigkeiten nach dem Erwerb des vorgenannten Lehrdiploms in mehreren Unterrichtsfächern des Regelbereichs oder im Bereich der Schulischen Heilpädagogik.

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