Sekundarstufe II

Fachwissenschaftliche Ausbildung als Voraussetzung für die Zulassung

Zum Studium wird zugelassen, wer mindestens über einen universitären Zwischenabschluss in den auf die Ausbildung bezogenen Fächern verfügt. In Bereichen, in denen kein universitäres Studium möglich ist, ist mindestens der Zwischenabschluss einer Fachhochschule nachzuweisen. 

Das Lehrdiplom für die Sekundarstufe II kann als Monofach- oder als Zweifächerdiplom erworben werden. Es ist nicht möglich, lediglich ein Diplom in einem Zweitfach zu erwerben.

Fachwissenschaftliche Ausbildung als Voraussetzung für die Zulassung

Bachelor-/Masterstudiengänge

Diplom-/Lizentiatsstudiengänge

Monofach/Erstfach

Bachelor Major

Zwischenabschluss Hauptfach

Zweitfach

Bachelor Minor

(mind. 30 ECTS-Punkte)

Zwischenabschluss Nebenfach

(mind. 30 ECTS-Punkte)

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