Anmeldung und Kosten

Angebotspreise

Für die verschiedenen Angebotsformen gelten folgende Preise:

Kursorische Angebote

Die Preise und die Finanzierung sind bei den einzelnen Angeboten ersichtlich und gelten auch für Hol-Angebote. Massgeschneiderte Angebote sind kostenpflichtig (Rückerstattung möglich), es wird jeweils eine Offerte erstellt.

Personenzentrierte Beratung

  • Einzelberatung: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 8 Stunden kostenlos. Alle weiteren Stunden werden verrechnet (CHF 120.–/Std., Rückerstattung möglich).
  • Einzelsupervision/-coaching: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 6 Stunden kostenlos. Alle weiteren Stunden werden verrechnet (CHF 120.–/Std., Rückerstattung möglich).
  • Gruppensupervision: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 12 Stunden kostenlos. Alle weiteren Stunden werden verrechnet (CHF 30.–/Std./ Person, Rückerstattung möglich).
  • Case Management: kostenlos
  • Angeordnete Begleitung: kostenpflichtig (CHF 120.–/Std., Rückerstattung möglich)
  • Kriseninterventionen: kostenlos

Unterrichtsspezifische Beratung

  • Fach-/Unterrichtsberatung: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 6 Stunden kostenlos. Alle weiteren Stunden werden verrechnet (CHF 120.–/Std./ Person, Rückerstattung möglich).
  • Unterrichtscoaching: 2 Sequenzen: CHF 300.–/Person, 4 Sequenzen: CHF 600.–/Person (Rückerstattung möglich).

Kader- und Systemberatung

  • Führungscoaching: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 9 Stunden kostenlos. Alle weiteren Stunden werden verrechnet (CHF 120.–/Std., Rückerstattung möglich).
  • Schul-/Systementwicklung: Grundleistungen auf Basis bestehender Angebote sind bis 15 Stunden kostenlos, weitere Stunden werden verrechnet (Fr. 200.–/Std., Rückerstattung möglich).
  • Kriseninterventionen in Schulen: kostenlos

Angebotspreise Sekundarstufe II, Personal an Tagesschulen

Für Lehrpersonen und Schulleitungen der Sekundarstufe II sowie für das Personal an Tagesschulen sind sämtliche Angebote kostenpflichtig. Die Preise sind grundsätzlich aus den Ausschreibungen ersichtlich. Ist keine Preisangabe publiziert, wird der Preis auf Anfrage mitgeteilt.

Angebotspreise Dritte

Für Personen, welche nicht nach LAG/LAV im Kanton Bern angestellt sind (Nicht-Lehrpersonen, Teilnehmende mit Schulort ausserhalb des Kantons Bern, Lehrpersonen an Privatschulen usw.) sind sämtliche Angebote kostenpflichtig. Die Preise werden auf Anfrage mitgeteilt.

Stellvertretungen

Der Kanton Bern bezahlt für den Besuch von Weiterbildungsangeboten grundsätzlich keine Stellvertretungen (Ausnahmen: bezahlte Bildungsurlaube gemäss Art. 73 ff. LAV, während denen z.B. Intensivweiterbildungen besucht werden können). Ist eine Stellvertretung aufgrund einer abweichenden Ferienregelung erforderlich, können die Stellvertretungskosten vom Kanton übernommen werden. Der Entscheid über Stellvertretungskosten liegt bei der Erziehungsdirektion. Gesuche sind an die Erziehungsdirektion, Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung zu richten.

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