Fremdsprachenurlaube

Sprachliche Weiterbildung im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes

Lehrpersonen können in einem vereinfachten Verfahren für den Besuch einer Sprachschule zur Verbesserung ihrer Sprachkompetenz in Französisch oder Englisch einen Bildungsurlaub beantragen.
Die Urlaube sind möglich für Lehrpersonen, die durch ihre Schulleitung im Rahmen des Passepartout-Projekts für den Fremdsprachenunterricht vorgesehen sind. Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen nebenstehend. Die Sprachurlaube dauern maximal zwei Monate. Während der gesamten Anstellungsdauer als Lehrperson im Kanton Bern können insgesamt maximal sechs Monate Urlaub für Intensivweiterbildungen bezogen werden.
Im Rahmen des verfügbaren Urlaubskontingents sind entgegen der Vorgaben in der LAV Art. 74 auch kurzfristige Bewilligungen möglich.

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