Anerkennung von Studienleistungen Primarstufe

Personen mit bereits absolvierten, formalen Bildungsleistungen, die relevante Inhalte für das beabsichtigte Studium enthalten, können diese auf Gesuch hin an das Studium anrechnen lassen.

Wann kann ein Gesuch gestellt werden?

Ein Gesuch um Anrechnung von formalen Bildungsleistungen kann erst gestellt werden, wenn die Zulassung zum gewünschten Studiengang am Institut Primarstufe erfolgt ist. Vorgängige Einschätzungen möglicher Anrechnungen können nicht vorgenommen werden.

Um eine optimale Studienplanung zu gewährleisten, empfehlen wir, das Gesuch frühzeitig und vor Beginn des ersten Semesters einzureichen.

Wie wird die Anrechnung beantragt?

Die Gesuchstellung um Anrechnung von formalen Bildungsleistungen erfolgt mit dem Anerkennungsantrag «Anrechenbare Studienleistungen». Weitere Informationen zum Anrechnungsprozess finden immatrikulierte Studierende auf der Studierendenplattform Porta (Zugang nur mit Logindaten)

Welche Studienleistungen können angerechnet werden?

Vorgängig erbrachte erziehungswissenschaftliche, fachdidaktische oder berufspraktische Bildungsleistungen können auf Gesuch hin angerechnet werden, sofern sie für das Studium relevant sind. Zum Beispiel:

  • Lehrdiplom oder Teile eines Lehrdiploms für eine andere Schulstufe
  • Teile eines Lehrdiploms für den Kindergarten, die Unterstufe oder Mittelstufe
  • Studium der Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder weiterer Bezugsdisziplinen der Erziehungs- und Sozialwissenschaften
  • Bezugsdisziplinen der obligatorischen Schulfächer auf der Primarstufe

Die Äquivalenz eines ausländischen Lehrdiploms für die Primarstufe überprüft die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die Formalitäten sind hier beschrieben.

 

In welchem Umfang können Studienleistungen angerechnet werden?

In der Regel werden Anrechnungen aufgrund bereits absolvierter, formaler Bildungsleistungen auf Hochschulstufe vorgenommen und gemäss äquivalenter Inhalte an einzelne Module des Studiengangs Primarstufe angerechnet. Aufgrund des modularen Aufbaus des Studiengangs Primarstufe können keine ganzen Studienjahre oder Semester ans Studium angerechnet werden.

Je nach Umfang der Anrechnungen verringert sich somit der Workload, der pro Semester geleistet werden muss. Es muss aber in der Regel weiterhin mit einer Studiendauer von sechs Semestern im Vollzeitmodus gerechnet werden.

Die Anrechnungsrichtlinien orientieren sich an den Vorgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Kann Berufserfahrung ans Studium angerechnet werden?

Für die Schulpraxis relevante, mehrjährige Berufstätigkeit (beispielsweise aus Unterricht, Beratung, sozialer Arbeit) kann nur über das Verfahren "Validation des acquis de l'expérience" ans Studium angerechnet werden.

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