Finanzen

Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die PHBern hat die PHBern die Rechnungslegung nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard auszurichten. Es gelten die gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER.

Ergebnisse

Die Jahresrechnung 2016 der PHBern widerspiegelt ein dynamisches Jahr und schliesst mit einem Verlust von TCHF 1153. Wie bereits im Vorjahr (Verlust von TCHF 1464) ist auch der vorliegende Abschluss von Sonderfaktoren geprägt. Vor der neuen Schätzung der Forschungsprojekte sowie der nicht zum operativen Betrieb gehörenden Geschäftsfälle (Rückstellung Vorsorgeverpflichtung und Rentenleistungen) resultiert ein positives Betriebsergebnis von TCHF 260 (Vorjahr TCHF 3194).

Es ist ein Ziel der PHBern, jeweils eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Das effiziente Kostenmanagement sowie die langfristig ausgerichtete Finanzplanung der Hochschule leisten einen wesentlichen Beitrag hierzu.

Kantonsbeitrag und Ertrag

Der Kantonsbeitrag beläuft sich im Jahr 2016 auf TCHF 59'415 gemäss RRB 1546/2015 vom 16. Dezember 2015. Im Vorjahr lag der Beitrag bei TCHF 57'550 und im Voranschlag für das Jahr 2017 liegt dieser bei TCHF 58'955. Ab 2016 ist der Betriebsbeitrag der PHBern an die Bibliothek vonRoll (TCHF 1590) wieder in der  Erfolgsrechnung der PHBern enthalten, nachdem er 2014 und 2015 in der Erfolgsrechnung der Universität Bern war. Dementsprechend führte diese Neuerung zu einer Erhöhung des Kantonsbeitrages 2016. Zudem stehen ab 2016 neu zusätzlich TCHF 400 für das Case Management zur Verfügung.

Bei den FHV-Beiträgen ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von TCHF 1243 auf TCHF 13'545 zu verzeichnen. Die Anzahl der ausserkantonalen Studierenden und die effektiv verrechneten ECTS-Punkte haben um ca. 10 % zugenommen. Weiter haben die Studiengelder gegenüber dem Vorjahr um TCHF 132 zugenommen.

Bei den übrigen Erträgen (Weiterbildung/Dienstleistungen) fällt der geplante Ertrag im Umfang von TCHF 1400 für das Projekt Service für unterstützte Berufsbildung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (SUB) weg, was jedoch erfolgsneutral ist (vgl. dazu Personalaufwand). 

Rückstellung Vorsorgeverpflichtungen

Die Pensionskassen haben eine Finanzierungslücke, welche in den nächsten 18 Jahren gedeckt werden muss. Dazu hat die PHBern eine Rückstellung gebildet, welche aufgrund des versicherten Lohns pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter die Finanzierungsbeiträge für die nächsten 18 Jahre passiviert. Bei einer Erhöhung der Angestelltenzahlen an der PHBern oder bei einer Änderung des Finanzierungsprozentsatzes ist theoretisch auch eine Aufwandsteigerung möglich. Ohne diesbezügliche Veränderungen ist mit einer Auflösung der Rückstellung von TCHF 800 pro Jahr zu rechnen. Diese Berechnungsmethode wurde im Jahr 2015 mit dem Amt für Hochschulen, der Universität Bern, der Berner Fachhochschule, den Pensionskassen, der Finanzkontrolle und der PHBern vereinbart.

Die Berechnung für die Vorsorgeverpflichtung richtet sich dabei nach den Vorgaben, welche auch für den Kanton Bern zur Anwendung kommen:

  • versicherter Jahresverdienst aller Mitarbeitenden ab 25 Jahre (Stichtag 31. Dezember)
  • Finanzierungsbeitrag Arbeitgeber (BPK 1,35 %, BLVK 2,55 %)
  • Planungsparameter von 1,5 % (Teuerung 0,6 %, individuelle Gehaltsmassnahmen 0,7 %, Sicherheitsmarge 0,2 %)
  • verbleibende Anzahl Jahre gemäss Finanzierungsplan (2016 = 18 Jahre)

Im Jahr 2016 hat sich die Rückstellung nur um TCHF 10 verändert. Durch die Erhöhung der Lohnsumme und damit des Finanzierungsbeitrags in den nächsten 18 Jahren wurde die jährliche Auflösung neutralisiert.
Unter sonst gleichen Bedingungen werden die um die jährlichen Finanzierungsbeiträge erhöhten Personalaufwendungen durch die jährliche Auflösung der Rückstellung kompensiert und der Effekt ist somit erfolgsneutral.

Personalaufwand

Der Beschäftigungsgrad der PHBern hat sich aufgrund neuer Verwaltungs- und Forschungsstellen sowie mehrerer Urlaube (Stellvertretungen bei Krankheit sowie Forschungs- und Bildungsurlauben) um 1894 Prozentpunkte auf 41'621 % (ohne NMS) erhöht. Aus diesem Grund und aufgrund des individuellen Gehaltsanstiegs gemäss Beschluss des Regierungsrats haben sich die Gehälter und Sozialleistungen im Vergleich zum Vorjahr um TCHF 3268 auf TCHF 70'374 erhöht.

Das temporäre Personal des Projekts SUB mit dem Ziel "Berufseinstieg für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung" beeinflusste das Vorjahr mit TCHF 1585. Der ab dem 1. Januar 2016 neue Vertrag beinhaltet die Abwicklung der Erträge und Aufwände über den Verein Sozialprojekte und nicht mehr über die PHBern.

Sonstiger Betriebsaufwand

Im sonstigen Betriebsaufwand fallen im Vergleich zum Vorjahr wegen des neuen Zentrums für Sport und Sportwissenschaft (ZSSw) Mehrkosten in der Höhe von TCHF 352 an. Zudem beeinflusst die Änderung der Schätzung für die Abgrenzung von Forschungsprojekten das Ergebnis. Daraus resultieren einmalig in der Rechnung 2016 Netto-Mehraufwendungen in der Höhe von TCHF 1291.