Rechtssammlung

Bei dieser Seite handelt es sich um die Publikationsplattform für die Satzungen der PHBern (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 2 PuG; BAG 15-074, BSG 436.911.0). Die Seite enthält ausserdem Links zu weiteren einschlägigen Rechtsgrundlagen.

Aufgehobene Satzungen und alte Satzungsfassungen können kostenlos beim Rechtsdienst bezogen werden.

Vorgaben des Bundes- und des interkantonalen Rechts (Auswahl)

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG; SR 414.20)

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat; BSG 439.27-1)

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung; BSG 439.18-1)

Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (SR 414.205.1)

Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG; SR 414.205.3)

Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (EDK-Rechtssammlung 4.2.2.10)

Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von Hochschuldiplomen im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.2)

Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.7)

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Benennung der Diplome der schulischen Berufe der Sonderpädagogik im Rahmen der Bologna-Reform und der Weiterbildungsabschlüsse im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Titelreglement) (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.6)

Kantonales Personal- und Verfahrensrecht

Sprechstunde

Der Rechtsdienst führt für die Mitarbeitenden der PHBern jeden Mittwoch von 11.00–12.00 Uhr an der Fabrikstrasse 8 im Raum D 337 oder per MS Teams eine Sprechstunde durch. Es gilt das "first come, first served"-Prinzip.

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