Rechtssammlung

Bei dieser Seite handelt es sich um die Publikationsplattform für die Satzungen der PHBern (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 2 PuG; BAG 15-074, BSG 436.911.0). Die Seite enthält ausserdem Links zu weiteren einschlägigen Rechtsgrundlagen.

3 Studiengänge

3.1 Studienreglement für den Studiengang Primarstufe (StudR PS)
Studienreglement für den Studiengang Primarstufe (StudR PS; noch nicht in Kraft)
3.2.1 Studienreglement für das Bachelor- und Masterstudium Sekundarstufe I (StudR S1)
3.2.2 Studienreglement für das Fachdiplomstudium Sekundarstufe I
3.2.3 Studienreglement für das Masterstudium Stufenerweiterung Sekundarstufe I
3.2.4 Studienreglement für das Masterstudium Sekundarstufe I für Personen mit einem fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss
3.2.4.0 Weisungen über die Zulassung zum Masterstudium Sekundarstufe I für Personen mit einem fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss
3.3 Studienreglement für den Studiengang Sekundarstufe II (StudR S2)
3.3.1 Weisungen über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen der Zulassung zum Studium und zur Diplomierung am Institut Sekundarstufe II (Zulassungsweisungen S2)
3.3.2 Weisungen über die Ausstellung von Bescheinigungen der Diplomberechtigung am Institut Sekundarstufe II 
3.4 Studienreglement für den Studiengang Schulische Heilpädagogik (StudR SHP) 
3.5 Reglement für den spezialisierten Joint Master-Studiengang Fachdidaktik Sport an der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und der Pädagogischen Hochschule Bern (RFd Sport)
3.6 Studienreglement für den Masterstudiengang Fachdidaktik Textiles und Technisches Gestalten – Design (StudR FD TTG-D)
3.7 Studienreglement für den Masterstudiengang Fachdidaktik Natur, Mensch, Gesellschaft und Nachhaltige Entwicklung (StudR FD NMG+NE)
3.8.0 Weisungen über die Modalitäten der Durchführung von Fernprüfungen (Fernprüfungsweisungen)
3.9.0 Weisungen über die Mitteilung der Ergebnisse von Leistungsnachweisen und des Ergebnisses der Ergänzungsprüfung

6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

6.0 Personalreglement
6.0.0 Personalrechtsweisungen

Aufgehobene Satzungen und alte Satzungsfassungen können kostenlos beim Rechtsdienst bezogen werden.

Vorgaben des Bundes- und des interkantonalen Rechts (Auswahl)

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG; SR 414.20)

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat; BSG 439.27-1)

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung; BSG 439.18-1)

Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (SR 414.205.1)

Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG; SR 414.205.3)

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (EDK-Rechtssammlung 4.2.2.10)

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.2)

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.7)

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Benennung der Diplome der schulischen Berufe der Sonderpädagogik im Rahmen der Bologna-Reform und der Weiterbildungsabschlüsse im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Titelreglement) (EDK-Rechtssammlung Ziff. 4.2.2.6)

Kantonales Personal- und Verfahrensrecht

Sprechstunde

Der Rechtsdienst führt für die Mitarbeitenden der PHBern jeden Mittwoch von 11.00–12.00 Uhr an der Fabrikstrasse 8 im Raum D 337 oder per MS Teams eine Sprechstunde durch. Es gilt das "first come, first served"-Prinzip.

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