Die PHBern stellt als Arbeitgeberin eine verlässliche berufliche Vorsorge sicher. Die Absicherung im Alter sowie bei Tod oder Invalidität erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus – mit vorteilhaften Konditionen und überdurchschnittlichen Leistungen.
Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle (Art. 2 Abs. 1 BVG) und dem erreichten Mindestalter (Art. 7 BVG) sind obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert.
Die Zuordnung zur zuständigen Pensionskasse richtet sich nach dem Anstellungsverhältnis:
- Für Mitarbeitende mit gleichzeitiger Anstellung als Lehrperson gemäss dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) erfolgt die Versicherung über die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK).
- Alle übrigen Mitarbeitenden sind bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) versichert.
Leistungen und Vorteile bei der BPK
- Altersgutschriften liegen deutlich über den BVG-Mindestvorgaben und ermöglichen eine höhere Vorsorgeleistung.
- Die PHBern trägt mit einem Beitragsverhältnis von rund 60:40 den grösseren Teil der Beiträge.
- Wahlpläne erlauben freiwillige Sparbeiträge, welche die Altersleistungen zusätzlich erhöhen.
- Für Teilzeitangestellte und Personen mit tieferen Einkommen erfolgt eine doppelte Berechnung des versicherten Verdienstes – mit entsprechend vorteilhaften Auswirkungen.
Weiterführende Informationen
Details zur Bernischen Pensionskasse (BPK) – inklusive Simulationstool, Publikationen und Kontaktangaben – sind hier abrufbar.
Informationen zur Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) sind hier verfügbar.