Berufliche Vorsorge – solide abgesichert bei der PHBern

Die PHBern stellt als Arbeitgeberin eine verlässliche berufliche Vorsorge sicher. Die Absicherung im Alter sowie bei Tod oder Invalidität erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus – mit vorteilhaften Konditionen und überdurchschnittlichen Leistungen.

Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle (Art. 2 Abs. 1 BVG) und dem erreichten Mindestalter (Art. 7 BVG) sind obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert.

Die Zuordnung zur zuständigen Pensionskasse richtet sich nach dem Anstellungsverhältnis:

  • Für Mitarbeitende mit gleichzeitiger Anstellung als Lehrperson gemäss dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) erfolgt die Versicherung über die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK).
  • Alle übrigen Mitarbeitenden sind bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) versichert.

Leistungen und Vorteile bei der BPK

  • Altersgutschriften liegen deutlich über den BVG-Mindestvorgaben und ermöglichen eine höhere Vorsorgeleistung.
  • Die PHBern trägt mit einem Beitragsverhältnis von rund 60:40 den grösseren Teil der Beiträge.
  • Wahlpläne erlauben freiwillige Sparbeiträge, welche die Altersleistungen zusätzlich erhöhen.
  • Für Teilzeitangestellte und Personen mit tieferen Einkommen erfolgt eine doppelte Berechnung des versicherten Verdienstes – mit entsprechend vorteilhaften Auswirkungen.

Weiterführende Informationen

Details zur Bernischen Pensionskasse (BPK) – inklusive Simulationstool, Publikationen und Kontaktangaben – sind hier abrufbar.

Informationen zur Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) sind hier verfügbar.