Bildungsplanung

Der Lehrplan 21 bildet für alle Lernenden die verbindliche Grundlage für ihren Bildungsweg. Bei Lernenden mit komplexen Behinderungen ist ein Aufbau der im Lehrplan 21 beschriebenen Kompetenzen im vorgesehenen Zeitrahmen oft nicht möglich. Der Prozess der Bildungsplanung bietet hier mit dem Dokument Bildungsplan ein handlungsleitendes Instrument zur systematischen Erweiterung der Fachbereiche.

Image
Bildungsplanung Schulische Heilpädagogik

Bildungsplanung in Kürze

Eine systematische Erweiterung der Fachbereiche beugt einer Einengung des Bildungsauftrages bei komplexer Behinderung vor. Ein mögliches Vorgehen für eine individuelle Umsetzung des Lehrplans 21 wird in der Broschüre zur Anwendung des Lehrplans 21 bei komplexer Behinderung (Judith Hollenweger und Ariane Bühler), dargestellt. Sie wurde gemeinsam von der PH Zürich und der Hochschule für Heilpädagogik entwickelt. Die Broschüre kann auf der Internetseite der BKD heruntergeladen werden. Die Befähigung zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung stellt das übergeordnete Bildungsziel dar.

Zielgruppe

Die Bildungsplanung (Prozess) wird bei Lernenden der besonderen Volksschule (separativ und integrativ) durchgeführt. Diese Lernenden profitieren von einer Erweiterung der Fachbereiche mit dem Fokus auf die Befähigung hin zu einem selbstständigen Leben.

Schulleitende und heilpädagogische Fachpersonen sind dafür wichtige Kooperationspartner.

Zeitspanne der Planung

Der Bildungsplan (Dokument) wird jeweils für ein bis zwei Semester erstellt. Er wird laufend evaluiert und bei Bedarf angepasst. Mit der vom Institut für Heilpädagogik konzipierten und empfohlenen Förderplanung wird in ausgewählten Bereichen noch detaillierter hingeschaut und handlungsleitender geplant. Dieses erprobte Instrument begünstigt eine theoriegeleitete Planung von Förderzielen, unterstützt bei der Auswahl konkreter Fördermassnahmen und ermöglicht eine Evaluation der Förderung.