Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität können eine reduzierte Ergänzungsprüfung auf Niveau I absolvieren. Dabei werden nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.
BM Natur, Landschaft und Lebensmittel | BM Technik, Architektur und Life Sciences | BM Gestaltung und Kunst | BM Wirtschaft und Dienstleistungen | BM Gesundheit und Soziales | FM anderes Profil als Pädagogik | |
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Mündlicher Teil der Deutschprüfung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Geschichte | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Physik | ✓ | ✓ | ||||
Biologie | ✓ | |||||
Mathematik | ✓ | ✓ | ||||
Gestalten | ✓ |
Modalitäten der Anrechnung
Für die reduzierte Ergänzungsprüfung auf Niveau I gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:
- Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
- Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note).
- In Mathematik und Gestalten werden die entsprechenden Noten aus den jeweiligen Maturitätszeugnissen übernommen (bzw. der Durchschnitt bei 2 Teilnoten). In den Natur- und Gesellschaftswissenschaften zählen nur die an der Ergänzungsprüfung erreichten Teilnoten.
- Im Fach Deutsch wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Deutschprüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird hingegen nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher bestanden werden.