Reduzierte Ergänzungsprüfung auf Niveau I

Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität können eine reduzierte Ergänzungsprüfung auf Niveau I absolvieren. Dabei werden nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden. 

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Anrechenbare Fächer

Die möglichen anrechenbaren Fächer und Noten hängen von der absolvierten Berufs- oder Fachmaturität ab: 

BM Natur, Landschaft und Lebensmittel BM Technik, Architektur und Life Sciences BM Gestaltung und Kunst BM Wirtschaft und Dienstleistungen BM Gesundheit und Soziales FM anderes Profil als Pädagogik
Mündlicher Teil der Deutschprüfung 
Geschichte 
Physik 
Biologie 
Mathematik 
Gestalten 

Modalitäten der Anrechnung

Für die reduzierte Ergänzungsprüfung auf Niveau I gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:

  • Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung (Anmeldeschluss: 1. März) vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
     
  • Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note).
     
  • In Mathematik und Gestalten werden die entsprechenden Noten aus den jeweiligen Maturitätszeugnissen übernommen (bzw. der Durchschnitt bei 2 Teilnoten). In den Natur- und Gesellschaftswissenschaften zählen nur die an der Ergänzungsprüfung erreichten Teilnoten. 
     
  • Im Fach Deutsch wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Deutschprüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird hingegen nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher bestanden werden.

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