Zugang als Gasthörerin oder Gasthörer

Sind Sie interessiert am Lehrangebot der PHBern? Als Gasthörerin (Auskultantin) oder Gasthörer (Auskultant) können Sie Veranstaltungen der Grundausbildungsinstitute besuchen, ohne sich zu immatrikulieren.

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen gültigen Auskultantenausweis gelöst haben, werden als Hörerin bzw. als Hörer zu Veranstaltungen der Grundausbildungen der PHBern zugelassen. Hörerinnen und Hörer werden nicht zu Prüfungen zugelassen, erhalten keine Bewertungen und können keine schriftlichen Arbeiten einreichen. Auf Wunsch wird der Besuch von Veranstaltungen durch die Dozierenden testiert.

Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung erfolgt durch das Anmeldeformular für Auskultantinnen und Auskultanten. Für die Anmeldung gelten folgende Fristen:

  • Besuch von Veranstaltungen im Frühjahrssemester: Anmeldung bis spätestens 31. März
  • Besuch von Veranstaltungen im Herbstsemester: Anmeldung bis spätestens 31. Oktober

Zustimmungen

Die schriftliche Zustimmung der Dozierenden ist für die Teilnahme an den Veranstaltungen vorgängig durch die Gesuchstellerin bzw. den Gesuchsteller einzuholen.
Die Zustimmung der jeweiligen Institutsleitung ist für alle Veranstaltungen zwingend.

Gebühren

Auskultantinnen und Auskultanten bezahlen eine Gebühr von 50 Franken pro Semesterwochenstunde (Art. 55 der Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule [PHV]). Der Studienbetrieb Grundausbildungen stellt die Rechnung für die Gebühr. Nach Eingang der Zahlung erhalten die Auskultantinnen und Auskultanten den Auskultantenausweis sowie ein persönliches Login. Eine Annullierung ist nur bei Vorliegen von schriftlichen Belegen und bei Rückgabe des gültigen Ausweises möglich.

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