Das Forschungsprojekt CONSENT (Consensus on school-based extended education curriculum and training) untersuchte, welche Kompetenzen Mitarbeitende und Leitungspersonen in schulergänzenden Tagesstrukturen (SET) benötigen, wie sie heute aus- und weitergebildet werden und welche Rolle Qualität und Qualitätsmanagement für die Weiterentwicklung des Berufsfelds spielen. Dazu wurde insbesondere die Situation in der Schweiz anhand gesetzlicher Vorgaben und bestehender Angebote oder Ausschreibungen analysiert. Ziel des Projekts war es, Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie für die Professionalisierung des Berufsfelds zu schaffen.
Impulse zur Weiterentwicklung
Am 23. Mai 2025 fand im Rahmen des Projekts CONSENT | PHBern «Schulergänzende Tagesstrukturen: Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden» eine nationale Fachtagung mit über 60 Vertreter*innen aus Politik, Behörden, Praxis, Verbänden, Hochschulen und Ausbildungsinstitutionen statt. Ziel war es, Herausforderungen, Entwicklungsbedarfe und Zukunftsaussichten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden in schulergänzenden Tagesstrukturen zu diskutieren. Die Tagung baute auf den Ergebnissen des Projekts CONSENT auf.
Beschreibung
Die Abbildung zeigt die Diskussion von zwei Tagungsthesen.
Die farbigen Klebepunkte visualisieren die Zustimmung oder Ablehnung der Teilnehmenden. Die deut-lich stärkere Konzentration der Punkte auf der Seite der Zustimmung zeigt, dass beide Aussagen von
einer grossen Mehrheit unterstützt wurden. Ergänzende Kommentare auf Post-it-Zetteln dokumentie-ren Bedingungen, Ergänzungen und kritische Hinweise aus den Diskussionen.
Aus der Diskussion der sechs Thesen an der Tagung wurden Impulse für die Weiterentwicklung (siehe Impulspapier) formuliert.
| Impuls 1: Die SET müssen gesellschaftlich und politisch als Bildungsorte anerkannt werden. Dies erfordert eine Klärung der verschiedenen Funktionen und Ziele von Bildung und wie diese konkret in den SET bearbeitet werden können. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss in qualifiziertes Personal investiert werden. |
| Impuls 2: Eine nationale Definition der Ziele der SET ist notwendig, damit sich ein gemeinsames Berufsbild ausbilden kann. Ausserdem sind Öffentlichkeitsarbeit, politische Kommunikation und gezieltes Lobbying (z.B. in Berufsverbänden) notwendig, um gemeinsame Grundlagen zu schaffen. Praxisvertreter*innen, Verbände und die verschiedenen Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, müssen diese Ziele und Kompetenzen im Dialog festlegen. |
| Impuls 3: Eine nationale Definition der Ziele der SET ist notwendig, damit sich ein gemeinsames Berufsbild ausbilden kann. Ausserdem sind Öffentlichkeitsarbeit, politische Kommunikation und gezieltes Lobbying (z.B. in Berufsverbänden) notwendig, um gemeinsame Grundlagen zu schaffen. Praxisvertreter*innen, Verbände und die verschiedenen Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, müssen diese Ziele und Kompetenzen im Dialog festlegen. |
| Impuls 4: Ein Grundkurs für nicht pädagogisch qualifizierte Personen muss inhaltlich ausgearbeitet, angeboten und dessen Besuch verpflichtend von der Anstellungsbehörde (z.B. Gemeinde) eingefordert werden. Diese kann auch nur wenige Module oder Stunden umfassen, soll aber ein Grundlagenwissen und Handlungskompetenzen im Umgang mit Gruppen von Schüler*innen vermitteln. Längerfristig ist für Personen, die im Arbeitsfeld bleiben, eine Qualifikation anzustreben (z.B. FabeK). Für die Weiterentwicklung des gesamten Teams müssen neben diesem Grundkurs verschiedene Weiterbildungsformate in einem definierten Umfang verpflichtend sein (analog zur Schule). |
| Impuls 5: Die Strukturqualität lässt sich durch nationale Vorgaben vereinheitlichen (z.B. Raum vorgaben, Betreuungsschlüssel, Basisausbildung oder Verhältnis von qualifiziertem und nicht qualifiziertem Personal in der SET). Aspekte der Prozessqualität können durch Professionsstandards und Leitlinien zur Prozessgestaltung (z.B. Beziehungsaufbau etc.) gesteuert werden. Die Überprüfung der Einhaltung der Standards ist auf kantonaler Ebene zu gewährleisten. Die Strukturqualität anhand eines kantonalen Monitorings, die Prozessqualität anhand von internen Qualitätsmonitorings. |
| Impuls 6: Kooperation kann nicht verordnet werden, jedoch können die Schulen zu einer aktiven Öffnung gegenüber der Betreuung verpflichtet werden. Dazu gehört es auch, die Lehrpersonen hinsichtlich der Betreuungsaufgaben zu sensibilisieren. Zum Beispiel im Rahmen der strategischen Planung der Gemeinde, der Leitbildarbeit oder auch den jährlichen Weiterbildungsanlässen der Schule. Die SET brauchen im Minimum Akzeptanz und Wertschätzung durch die Schule, um sinnvoll ihre Aufgaben erfüllen zu können. Gemeinde, Kanton und weitere Institutionen (wie auch die PHs) müssen dafür sensibilisieren |
Interpretation
Die Forderung nach gemeinsamen Grundlagen verweist darauf, dass die gegenwärtig unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Regelungen als Herausforderung wahrgenommen werden. Die Diskussionen legen nahe, dass insbesondere die fehlende Einigkeit über die Ziele und Funktionen von SET die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards, Berufsprofile und Qualifikationsanforderungen erschwert. Die Professionalisierung des Arbeitsfeldes scheint deshalb eng mit der Klärung des Bildungs- und Betreuungsauftrags verbunden zu sein.
Die Diskussionen zur Aus- und Weiterbildung zeigen zudem ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach höheren Qualifikationen und den Realitäten der Praxis. Der Fachkräftemangel, kleine Arbeitspensen und vielfältige Berufsbiografien der Mitarbeitenden machen deutlich, dass Professionalisierung nicht allein über formale Ausbildung erreicht werden kann. Vielmehr scheint ein Bedarf an flexiblen und niederschwelligen Qualifizierungswegen zu bestehen, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Mitarbeitenden Rechnung tragen.
Die Debatte über die Inhalte der Aus- und Weiterbildung verdeutlicht, dass pädagogische Kompetenzen zunehmend als zentrale Grundlage der Arbeit in SET verstanden werden. Gleichzeitig wird sichtbar, dass sich die Anforderungen an Mitarbeitende nicht ausschliesslich auf Fachwissen beschränken, sondern auch Kompetenzen wie Beziehungsarbeit, Zusammenarbeit im Team und der Umgang mit Vielfalt als bedeutsam erachtet werden.
Fazit
Die Diskussionen im Rahmen der Tagung machen deutlich, dass die Weiterentwicklung schulergänzender Tagesstrukturen eng mit der Klärung grundlegender Fragen zu Auftrag, Qualität und Professionalität verbunden ist. Auffällig ist, dass sich die verschiedenen Themenfelder gegenseitig beeinflussen und nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können.
Schulergänzende Tagesstrukturen werden zunehmend als eigenständige Bildungsorte verstanden, die einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kindern leisten. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass die Schweiz derzeit über kein gemeinsames Verständnis von Auftrag, Qualität und Professionalität in SET verfügt. Die Teilnehmenden der Tagung sprechen sich deshalb für eine stärkere nationale Orientierung, eine Klärung der Ziele von SET und den Ausbau von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten aus.