Klassenhilfen

Klassenhilfen leisten im Kanton Bern einen wertvollen Beitrag zum lebendigen Schulalltag. Eine klare Aufgabenteilung und sorgfältige Planung zwischen Lehrpersonen und Klassenhilfen sind entscheidend, damit Lehrpersonen in ihren vielfältigen Aufgaben gezielt entlastet werden und Schülerinnen und Schüler von der zusätzlichen Begleitung durch Klassenhilfen profitieren können.

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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Tätigkeit, Aufgaben und Anstellungsbedingungen von Klassenhilfen an den bernischen (besonderen) Volksschulen. 

Klassenhilfen sind in der Regel nicht pädagogisch ausgebildete Personen, die Lehrpersonen mit ihrer Unterstützung im Unterricht und im schulischen Alltag entlasten.

Klassenhilfen wurden ursprünglich auf der Kindergartenstufe eingeführt, um Lehrpersonen während des ersten Semesters des Schuljahres gezielt zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sowie dem Lehrpersonenmangel wurde diese Unterstützung auf sämtliche Stufen der Volksschule ausgeweitet. 

Schulleitungen können über das Gesuchsformular für Unterstützungsmassnahmen den Einsatz von Klassenhilfen beim zuständigen Schulinspektorat beantragen. 

Allgemeine Informationen

Personen mit oder ohne pädagogische Vorkenntnisse können als Klassenhilfe arbeiten. Sie unterstützen und entlasten Lehrpersonen, indem sie einzelne Kinder oder Gruppen betreuen und Schülerinnen und Schüler nach Anleitung der Lehrpersonen im Lernprozess begleiten. 

Aufgaben auf Klassenebene

Klassenhilfen übernehmen einfache administrative und organisatorische Aufgaben. Zudem begleiten sie einzelne Schülerinnen und Schüler einzeln oder in Gruppen, zum Beispiel wenn diese Unterstützung benötigen, um Abläufe im Schulalltag selbstständig zu bewältigen. Dazu gehört beispielsweise die Hilfestellung bei Standortwechseln, die Organisation von Arbeitsmaterialien sowie die Orientierung im Tagesablauf und bei Aufgaben. 

Aufgaben auf Schulebene

Je nach Bedarf der Schule können Klassenhilfen auch weitere Aufgaben übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die Mitwirkung bei schulischen Anlässen, organisatorische Aufgaben oder die Unterstützung bei der Pausenaufsicht. 

Individuelle Regelung durch Schulen und Gemeinden

Die konkreten Aufgaben und Einsatzbereiche werden von den Schulen bzw. Gemeinden festgelegt und können entsprechend variieren. Weitere Informationen zu den Aufgabenbereichen und Rahmenbedingungen finden Sie in den entsprechenden Unterlagen der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD).

Weiterbildungsangebote

Die PHBern bietet zwei Weiterbildungskurse für angehende bis erfahrene Klassenhilfen an:

  • Die helfende Hand im Klassenzimmer: Einführung Klassenhilfen
    Dieser Kurs richtet sich an angehende oder wenig erfahrene Klassenhilfen. Er unterstützt sie dabei, Sicherheit in ihrer Rolle zu gewinnen, ihre Aufgaben klar zu verstehen und eine Grundlage für eine wirkungsvolle Begleitung von Schülerinnen und Schülern in deren Lernprozessen zu schaffen.
  • Als Klassenhilfe Lernprozesse begleiten
    In diesem Kurs haben erfahrene Klassenhilfen die Möglichkeit, ihr Wissen über kindliche Lernprozesse zu vertiefen und sich mit spezifischen Fragestellungen aus dem schulischen Alltag auseinanderzusetzen.

FAQ

Für wen eignet sich die Arbeit als Klassenhilfe?

Die Tätigkeit als Klassenhilfe ist sehr vielseitig und bedeutet im dynamischen Schulalltag eine wichtige Entlastung für Lehrpersonen.

Die Tätigkeit als Klassenhilfe eignet sich unter anderem für: 

  • Maturandinnen und Maturanden, die erste schulische Praxiserfahrung sammeln und prüfen möchten, ob der Lehrberuf für sie in Frage kommt.
  • Personen mit oder ohne pädagogische Vorkenntnisse, die gerne im schulischen Umfeld arbeiten, ohne dabei die pädagogische Verantwortung einer Lehrperson zu übernehmen
  • Pensionierte Personen, die eine sinnstiftende Tätigkeit suchen, die sich gut mit dem neuen Lebensabschnitt vereinbaren lässt.

Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) setzt voraus, dass Personen, die als Klassenhilfe arbeiten möchten, einen einwandfreien Leumund haben. 

Zudem empfiehlt die PHBern, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Volljährigkeit
  • Deutschkenntnisse auf mindestens einem Sprachniveau B2 (höher erwünscht)
  • Freude an der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit vielfältigen Bedürfnissen
  • Ausgeprägtes Interesse am Arbeiten in einem schulischen Umfeld
  • Sehr gute Sozial- und Kommunikationskompetenzen
  • Hohe Teamfähigkeit und kooperative Arbeitsweise
  • Flexibilität im Umgang mit vielfältigen Situationen des Schulalltags
  • Gute Organisationsfähigkeit
  • Belastbarkeit und ein ruhiges, verlässliches Auftreten.

Welche Anstellungsbedingungen gelten für Klassenhilfen?

Informationen zu den Anstellungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV) oder, in zusammengefasster Form, dem Merkblatt der Bildungs- und Kulturdirektion

Wo finde ich ausgeschriebene Stellen für Klassenhilfen?

Einige Schulen schreiben ihre offenen Stellen für Klassenhilfen im kantonalen Stellenportal für Lehrpersonen aus. Bei anderen Schulen empfiehlt es sich erfahrungsgemäss, eine Blindbewerbung einzureichen oder sich direkt mit der Schulleitung in der Verbindung zu setzen, um herauszufinden, ob Klassenhilfen gesucht werden.

Kann ich als Klassenhilfe Weiterbildungen besuchen, die sich an Lehrpersonen richten?

Die PHBern bietet spezifische Weiterbildungen für Klassenhilfen an. Alle übrigen Weiterbildungsangebote der PHBern richten sich primär an Lehrpersonen und stehen Klassenhilfen nicht offen. 

Kann ich meine Tätigkeit als Klassenhilfe an ein Studium der PHBern anrechnen lassen?

Nein, die Tätigkeit als Klassenhilfe kann nicht angerechnet werden, da hierfür ausschließlich validierte Unterrichtspraxis berücksichtigt wird.

Wann und wie kann ich eine Klassenhilfe beantragen?

In erschwerten Unterrichtssituationen, zum Beispiel bei grossen oder heterogenen Klassen oder Lehrpersonenmangel, können Klassenhilfen beim Schulinspektorat beantragt werden. 
Schulleitungen füllen dafür ein entsprechendes Gesuchsformular für Unterstützungsmassnahmen aus. 

Kontakt

Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen