FAQ Teilzeitstudium Studiengang Primarstufe

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Teilzeitstudium in den Studiengängen Primarstufe.

Teilzeitstudium

Wie viel kann ich nebenbei arbeiten/Zeit für die Familienbetreuung einplanen?

Wer Vollzeit studiert und Lehrveranstaltungen jederzeit besuchen kann, kann das Studium in der vorgesehenen Studiendauer von sechs Semestern abschliessen.

Wer bis zu ca. 20 % nebenbei arbeitet bzw. familiär eingebunden ist, kann mit entsprechender Planung und Eigenverantwortung in der Regel weiterhin im regulären Studienverlauf studieren.

Bei einem Betreuungs- bzw. Arbeitspensum von mehr als ca. 20% ist ein Teilzeitstudium mit entsprechender Studienzeitverlängerung und individueller Studienverlaufsplanung Voraussetzung für ein gelingendes Nebeneinander von Studium und/oder Teilzeit-Erwerbstätigkeit/Betreuungspflichten.

Gibt es fixe Tage in der Woche, die ich mir für das Studium freihalten muss?

Grundsätzlich gibt es nur den Mittwochnachmittag, den sich alle Studierenden des Instituts Primarstufe während der Dauer Ihres Studiums freihalten müssen. Hier finden jeweils die Begleitgefässe für die Praktika, sowie weitere obligatorische Veranstaltungen statt.

Während des ersten Studienjahres bzw. der Orientierungsphase muss zudem Folgendes beachtet werden:

  • Der Mittwochvormittag ist für den Besuch der ersten beiden Praktika sowie der Grundlagen Professionalisierung freizuhalten. Teilzeitstudierende können die ersten beiden Praktika verschieben.
  • Das Modul «Lernen» wird während der ersten vier Semester absolviert. Sie können jeweils wählen, ob Sie die Lerngelegenheiten am Dienstagvormittag oder am Donnerstagnachmittag besuchen möchten.

Die restlichen Wochentage können je nach Semester und Stundenplanangebot variieren. Studierende melden sich grundsätzlich selbst für ihre Module an und bestimmen so ihren persönlichen Stundenplan. Das Stundenplanangebot für das kommende Studienjahr wird jeweils spätestens im April auf der Webseite veröffentlicht.

Vereinzelt können zudem Blockwochen stattfinden. Genauere Informationen finden Sie in der Jahresübersicht (siehe Dokumente unten).

Gibt es weitere fixe Termine, die ich mir für das Studium freihalten muss?

Nebst den Terminen während des Semesters finden auch in den Zwischensemestern obligatorische Veranstaltungen statt, die Sie sich freihalten müssen:

Die Praktika finden im Zwischensemester statt und können zeitlich nicht verschoben werden. Studierende haben die Möglichkeit, ein Praktikum auf ein späteres Semester zu verschieben, was eine Studienzeitverlängerung nach sich zieht.

Zweimal im Jahr finden während zwei Wochen im Zwischensemester die Prüfungen des vorangehenden Semesters statt. Sie werden zu den einzelnen Prüfungsterminen zugeteilt. Es kann auf keine Terminwünsche eingegangen werden, diese Wochen müssen Sie sich somit generell freihalten.

  • Winterprüfungssession: DIN-Wochen 02–03
  • Sommerprüfungssession: DIN-Wochen 23–24

Genauere Informationen finden Sie in der Jahresübersicht (siehe Dokumente unten).

Gibt es weitere studienrelevante Inhalte, die bei der Teilzeitplanung berücksichtigt werden müssen?

Alle Studierenden absolvieren im Verlauf ihres Studiums einen sogenannten «Perspektivenwechsel». Die Studierenden nehmen mit dem «Perspektivenwechsel» Einblick in schulische und bildungsrelevante Kontexte oder erkunden ausserschulische Bildungsorte. Der Perspektivenwechsel stellt eine Diplomierungsvoraussetzung dar und muss bis zu Beginn des letzten Semesters an der PHBern nachgewiesen werden.

Die Studierenden haben drei Möglichkeiten, um den «Perspektivenwechsel» zu absolvieren:

  • «Changement de perspective»: Mindestens zwei Wochen an einer französischsprachigen Schule oder in einem französischsprachigen Kindergarten in der Schweiz (20 Lektionen pro Woche)
  • Einsemestriger Aufenthalt an einer Hochschule im In- oder Ausland
  • Forschungspraktikum «Analytischer Blick auf Schule und Gesellschaft»: 40 Arbeitsstunden Erkundung an einem selbstorganisierten ausserschulischen Bildungsort

Die ersten beiden Varianten werden von der PHBern organisiert. Die dritte Variante wird selbst organisiert.

Sind auch Teilzeitoptionen für Praktika möglich?

Die ersten zwei Praktika werden von allen Studierenden an einem durch die Administration BPP zugeteilten Praktikumsplatz absolviert. Wünsche bei der Einteilung können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Alle Studierenden haben die Option, die Praktika 3–6 an einem selbstorganisierten Praktikumsplatz zu absolvieren und somit teilweise zu strecken.

Ab dem Praktikum 4 haben Sie zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Studienmodells Begleiteter Berufseinstieg (BB) Ihre Praktika an Ihrer Anstellung zu absolvieren. So können Sie den Berufseinstieg bereits während Ihrer Grundausbildung starten.

Studierende mit Betreuungsaufgaben haben folgende Möglichkeiten zur Planung der Vereinbarkeit mit den Praktika:

  • Für die Praktikumszuteilung in der Orientierungsphase (Praktikum 1 und 2) melden sich die Studierenden frühzeitig (bis Ende DIN-Woche 35 für Praktika im Herbst/Winter bzw. DIN-Woche 5 für Praktika im Frühling/Sommer) per E-Mail bei der Administration BPP: bpp.ips@phbern.ch. Nach Möglichkeit kann so ein kürzerer Anreiseweg von maximal 30 Minuten (von Bahnhof Wohnort bis Bahnhof Praktikumsort) geplant werden. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Für die Praktika in der Vertiefungs- und Profilphase (ab dem Praktikum 3) können alle Studierenden einen der ausgeschriebenen Praktikumsplätze wählen oder die Option «selbstorganisiertes Praktikum» wahrnehmen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich für ein Teilzeitstudium interessiere?

Vor der Anmeldung zum Studium können sich Interessierte per Telefon, via E-Mail oder direkt online für einen Termin zu einem Beratungsgespräch bei der Studienberatung melden. So können Fragen oder Unklarheiten direkt geklärt werden.

Bei der Anmeldung zum Studium müssen Sie jedoch keine Angaben zu Vollzeit- oder Teilzeitstudium machen. Die Studienintensität und -dauer ergibt sich aus Ihrer individuellen Stunden- und Semesterplanung.

Nach der Anmeldung zum Studium nehmen Sie an einem der Termine der obligatorischen Informationsveranstaltung zum Studienbeginn (Info I) der Studienberatung teil. Die Termine werden jeweils über die Studierendenmitteilungen IPS auf Porta kommuniziert.

Während des Studiums ist eine Studienberatung ein freiwilliges Angebot für alle Studierenden. Fragen oder Unklarheiten können per Telefon oder via E-Mail an die Studienberatung gestellt werden. Bei mehreren oder längeren Anliegen empfehlen wir, online direkt einen Termin zu einem Beratungsgespräch zu buchen.

Wie plane ich ein Teilzeitstudium?

Orientierung in der Planung geben die Studienstruktur, die Modulbeschriebe auf Porta sowie Jahresübersichten (siehe unten). Diesen Übersichten kann entnommen werden, welche Module in welchem Semester und in welcher Abfolge angeboten werden. In den Modulbeschrieben finden Sie alle nötigen Informationen zum Inhalt, zum Umfang und zu den Leistungsnachweisen der einzelnen Module.

Die Jahresübersichten zeigen Ihnen die fixen Termine und Wochen, die Sie sich freihalten müssen. Auf den aktuellen Stundenplänen finden Sie das ganze Angebot an Seminaren und Vorlesungen auf einen Blick.

Bitte beachten Sie, dass die Stundenpläne jedes Studienjahr neu erstellt und jeweils spätestens im April (unter obigem Link) veröffentlicht werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Studienberatung per E-Mail (studienberatung.ips@phbern.ch) wenden oder online einen Beratungstermin buchen.