Teilnahmebedingungen und Anmeldung

Informationen zum Anmeldeverfahren und den Aufnahmekriterien für eine Intensivweiterbildung. Detaillierte Angaben entnehmen Sie dem jeweiligen Anmeldeformular.

Die Anmeldung für eine Intensivweiterbildung ist zwei Jahre vor Beginn des Bildungsurlaubes möglich. Der Besuch einer Informationsveranstaltung wird empfohlen.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung für die aktuellen Angebote.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Angebote der Intensivweiterbildung stehen allen Lehrpersonen und Schulleitungen des Kantons Bern vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II offen. Auch Speziallehrkräfte an Institutionen, welche der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) durch eine Leistungsvereinbarung unterstellt sind, können einen Bildungsurlaub besuchen. Eine Teilnahme ist sowohl mit einer Voll- wie auch mit einer Teilanstellung möglich.

Der früheste Zeitpunkt zur Teilnahme ist nach acht Jahren Tätigkeit im bernischen Schuldienst. Letztmals möglich ist eine Teilnahme vier (für einen dreimonatigen Bildungsurlaub) bzw. acht (für eine sechsmonatige Intensivweiterbildung) Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung.

Nach dem Besuch einer Intensivweiterbildung sind die Teilnehmenden verpflichtet, drei Jahre im bernischen Schuldienst zu verbleiben. Wird diese Dauer unterschritten, müssen Urlaubskosten anteilmässig zurückerstattet werden.

Informationsveranstaltungen

Der Fachbereich Intensivweiterbildung und die einzelnen Angebote führen regelmässig Informationsveranstaltungen durch, an denen Sie Fragen zur Intensivweiterbildung klären können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Angebots. Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung wird sehr empfohlen.

Schriftliche Anmeldung

Die Anmeldung für die Angebote der Intensivweiterbildung erfolgt schriftlich auf dem entsprechenden Formular. Lehrpersonen können sich frühestens 24 Monate vor Beginn des Angebots anmelden. Je nach Anmeldestand sind auch kurzfristige Anmeldungen möglich.

Im individuellen Studienprogramm ist vor einer Anmeldung der Besuch einer Einführungsveranstaltung erforderlich.

Aufnahme

Die ersten zwölf Personen, die sich für ein Angebot anmelden, erhalten eine Platzreservation. Vorbehalten bleibt die Gewährung des Bildungsurlaubes durch die zuständige Kommission für Bildungsurlaube (KBU) der Bildungs- und Kulturdirektion sowie die Sicherstellung der Finanzierung des Angebots. Die restlichen sechs bzw. drei Plätze werden frühestens zwölf Monate vor Beginn der Intensivphase an Hand einer Kriterienliste vergeben. In jedem Fall erhalten Sie kurz nach Eingang Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.

Anmeldungen für Fremdsprachenurlaube sind nicht kontingentiert. Sie werden laufend durch die KBU gewährt.

Aufnahmekriterien

Liegen mehr Anmeldungen vor, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme gemäss den folgenden Kriterien: Alter (letzte Möglichkeit für eine Intensivweiterbildung), zurückgestellte Teilnehmende früherer Angebote, aktuelle berufliche Situation, Reihenfolge der Anmeldung, Geschlechterverteilung.

Urlaubsverfügung

Die Kommission für Bildungsurlaube begutachtet für Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulstufe und der besonderen Volksschulken die Anmeldung für den Bildungsurlaub. Sie beantragt dem Amt für Kindergarten Volksschule und Beratung der Bildungs- und Kulturdirektion die Urlaubsgewährung.

Anmeldeverfahren für Lehrpersonen der Sekundarstufe II

Lehrpersonen der Sekundarstufe II beantragen gleichzeitig mit der Eingabe dieser Anmeldung über ihre Schulleitung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) einen Bildungsurlaub. Für Individuelle Studienprogramme von Lehrpersonen der Sekundarstufe II ist nicht die PHBern sondern durch das jeweiligen Rektorate und das MBA zuständig (Link).

Anmeldeverfahren für Lehrpersonen der besonderen Volksschule

Lehrpersonen der besonderen Volksschulen sind in Bezug auf Bildungsurlaube den Lehrpersonen der Volksschule gleichgestellt. Die Kommission für Bildungsurlaube befindet über die Zulassung zum Bildungsurlaub. Es wird durch die Bildungs- und Kulturdirektion keine Urlaubsverfügung erstellt, diese übernimmt aber die Stellvertretungskosten. Die jeweilige besondere Volksschule gewährt den Urlaub.

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