Informationen zum berufsbegleitenden Studieren, zur Studienfinanzierung, Stipendien und Darlehen sowie zur Sozialkasse der PHBern.
Studienfinanzierung
Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen bietet ein breites Informationsangebot zum Thema Studienfinanzierung an. Neben Angaben zu Budgetplanung und Beratungsmöglichkeiten finden Sie dort auch Informationen über Stiftungen und Fonds.
Studieren und Darlehen
Sofern weder Sie noch Ihre Eltern in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren, können Sie kantonale Ausbildungsbeiträge beantragen. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern ist für Sie zuständig, wenn Sie eine Erstausbildung absolvieren und Ihre Eltern Wohnsitz im Kanton Bern haben.
Der Eingabetermin für das Gesuch ist der 30. Juni für Ausbildungsjahre, die in der ersten Jahreshälfte beginnen, und der 31. Dezember für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte starten.
Wenn Sie vom Kanton Bern für Ihre Zweitausbildung keine finanzielle Unterstützung erhalten und es auch erfolglos bei Ihrer Wohn- oder Heimatgemeinde versucht haben, gibt es andere Institutionen, die in Form von Darlehen behilflich sein können. Zum Beispiel EDUCA SWISS: Diese Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung berät mit einem Coaching bei der Finanzierungsplanung und vermittelt Darlehen zu sozialverträglichen Konditionen, damit Sie Ihr Berufsziel erreichen können.
Sozialkasse
Die PHBern verfügt über eine Sozialkasse mit dem Zweck, Studierende zu unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Unterstützungsbeiträge sind einmalig und müssen nicht zurückbezahlt werden. Für weitere Informationen finden Sie untenstehend die Weisungen zur Sozialkasse, eine Wegleitung für die Gesuchseinreichung sowie das Formular zur Budgetaufstellung, das Sie bitte als Beilage zum Gesuch einreichen. Bei auftauchenden Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Kontakt.
Kontakt

+41 31 309 20 36
Berufsbegleitend studieren
An der PHBern ist es grundsätzlich in allen Studiengängen möglich, berufsbegleitend zu studieren. Die genauen Rahmenbedingungen unterscheiden sich aber je nach Studiengang und Institut. Weitere Informationen zu den einzelnen Instituten folgen unten und sind auch unter Teilzeitstudium zu finden.
Institut Primarstufe
Das Studium am Institut Primarstufe ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich.
Hierbei gilt es, den Arbeitsaufwand zu berücksichtigen: Bei einem durchschnittlichen Aufwand von 30 ECTS-Punkten pro Semester ist bei einem Vollzeitstudium jährlich mit einem Pensum von rund 1800 Arbeitsstunden zu rechnen. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich das Studium entsprechend auf 7 bis maximal 10 Semester. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Institutsleitung auf Gesuch hin eine Verlängerung der maximalen Studiendauer gewähren.
Für die längerfristige Planung der Arbeitstage gilt es zu beachten, dass die Stundenpläne in der Regel im April/Mai für das folgende Studienjahr publiziert werden.
Institut Sekundarstufe I
Am Institut Sekundarstufe I ist das berufsbegleitende Studium grundsätzlich möglich (inkl. Integriertes Bachelor- und Masterstudium).
Jedoch ist es nicht empfehlenswert, mehr als 50% zu arbeiten. Grundsätzlich lassen sich Jobs mit flexiblen Arbeitszeiten mit den wechselnden Stundenplänen (Herbst- und Frühjahrssemester) besser vereinbaren.
Die Regelstudiendauer bei einem Vollzeitstudium beträgt 9 Semester (Integriertes Bachelor- und Masterstudium). Bei einem berufsbegleitenden Studium verlängert sich die Studiendauer entsprechend.
In der Regel beträgt die maximale Studiendauer für das Bachelorstudium 4 Jahre und für das Masterstudium 3 Jahre. Bei Erwerbstätigkeit neben dem Studium kann die Studiendauer jedoch unkompliziert per Antragsformular verlängert werden.
Institut Sekundarstufe II
Das Studium am Institut Sekundarstufe II ist als Vollzeit- oder Teilzeitstudium möglich.
Vollzeitstudium
Das Vollzeitstudium umfasst zwei Semester, die Praktika inbegriffen. Der zweisemestrige Studiengang bedeutet eine 100%-Belastung. Dieses Zeitmodell ist nur dann zu wählen, wenn die volle Arbeitszeit für das Studium eingesetzt werden kann. Es ist nicht möglich, daneben eine Berufstätigkeit auszuüben oder das Fachstudium abzuschliessen. Das Absolvieren des Studiengangs in zwei Semestern ist nur bei Studienbeginn im Herbstsemester möglich. Die Allgemeine Didaktik, das Praxisseminar und das Einführungspraktikum müssen dabei im ersten Semester besucht werden. Das Institut Sekundarstufe II empfiehlt, diese Leistungen bereits im August/September zu erbringen.
Teilzeitstudium
Der Studiengang ist in maximal 7 Semestern zu absolvieren. Die Teilzeitstudien erlauben den Studierenden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Betreuungspflichten nachzukommen oder gleichzeitig die wissenschaftlichen Fachstudien abzuschliessen. In einzelnen Phasen des Studiums– insbesondere während der Praktika – ist damit zu rechnen, dass auch im Rahmen eines Teilzeitstudiums ein erheblicher Aufwand entsteht.
Institut für Heilpädagogik
Am Institut für Heilpädagogik kann der Master in Schulischer Heilpädagogik grundsätzlich in Vollzeit oder berufsbegleitend erworben werden. Das berufsbegleitende Teilzeitstudium dauert 6 Semester mit 2 Präsenztagen, das Vollzeitstudium 4 Semester mit 3-4 Präsenztagen an der PHBern.
Beim berufsbegleitenden Studium werden in der Regel 10 Lektionen in einer festen Anstellung über ein Schuljahr verlangt. Empfohlen wird eine Stelle, die 50% nicht übersteigt. Das Teilzeitstudium mit 2 Präsenztagen kann aber auch gewählt werden, wenn keine Anstellung an einer Schule besteht. In diesem Fall wird die Berufspraxis in Form von Praktika geleistet.
Der Wechsel vom Vollzeitstudium zum berufsbegleitenden Studium und umgekehrt ist möglich. Die Studierenden entscheiden sich mit der Anzahl der belegten Module für das entsprechende Modell.
Weitere Informationen zum berufsbegleitenden Studium am Institut für Heilpädagogik finden sich im FAQ. Bei Fragen steht zudem die Studienberatung zur Verfügung.