Die Studiengänge der PHBern können als Vollzeit- oder als Teilzeitstudium absolviert werden. Ein Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit, das Studium mit einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit oder Betreuungspflichten zu vereinbaren.
Möchten Sie möglichst intensiv und rasch studieren und ihr Studium abschliessen? Oder ist ein Teilzeitstudium für Sie die bessere Lösung? An der PHBern haben Sie bei vielen Studiengängen die Wahl. Bei einem Vollzeitstudium werden durchschnittlich 30 ECTS-Punkte pro Semester erworben. Ein Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit, das Studium mit anderen Verpflichtungen wie beispielsweise Teilzeit-Erwerbstätigkeit oder Betreuungspflichten zu vereinbaren und damit die Planung des Studiums verstärkt den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Beim Teilzeitstudium wird die Anzahl ECTS-Punkte eines Semesters reduziert und es ist mit einer Verlängerung der Studiendauer zu rechnen. Einzuhalten ist dabei in jedem Fall die maximale Studiendauer des betreffenden Studienziels.
Die Bedingungen eines Teilzeitstudiums sind je nach Institut und Studiengang unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den Möglichkeiten und Modalitäten eines Teilzeitstudiums an den unterschiedlichen Instituten. Bei spezifischen Fragen steht Ihnen die Studienberatung des jeweiligen Instituts zur Verfügung.
Das Teilzeitstudium am Institut Primarstufe
Hinweis |
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Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Studienbeginn ab Herbstsemester 2023. Studierende, welche Ihr Studium bis und mit Frühjahrsemester 2023 aufgenommen haben, finden Informationen zum Teilzeitstudium auf Porta. |
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Bachelorstudiengang Primarstufe, die Zusatzleistungen Schulische Heilpädagogik (SHP) und den Studiengang Primarstufe ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom am Institut Primarstufe. Der Bilinguale Studiengang (BIL) kann nur im Vollzeitmodus absolviert werden.
Das Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit, das Studium mit einer Teilzeitarbeit oder Betreuungspflichten zu vereinbaren. Die Regelstudiendauer beträgt mindestens acht Semester, die maximale Studiendauer zwölf Semester.
Nach drei erfolgreich absolvierten Praktika ist zudem der Einstieg in das Berufsbegleitende Studienmodell möglich. Im berufsbegleitenden Studium sind die Studierenden als Lehrperson an einer Schule tätig und absolvieren dort die weiteren Praktika. Die Regelstudiendauer beträgt mindestens acht Semester, die maximale Studiendauer zwölf Semester.
Informationen zu Familie und Studium, dem barrierefreien Studieren und zur finanziellen Unterstützung finden Sie hier.
Wie viel kann ich nebenbei arbeiten/Zeit für die Familienbetreuung einplanen?
Bei einem Betreuungs-/Arbeitspensum von bis zu 20% bei flexiblen Zeiten (z.B. am Abend oder an den Wochenenden) kann das Studium im Vollzeitmodus absolviert werden, auch ohne zwingende Studienzeitverlängerung. Auch das Arbeiten in den Semesterferien ist bei einem Vollzeitstudium ausserhalb der Praktikumszeiten möglich.
Bei Betreuungs-/Arbeitspensen von 20-50% und fixen Zeiten unter der Woche, empfehlen wir ein Teilzeitstudium. Offizielle Teilzeitstudierende müssen mit einer Studienzeitverlängerung von mindestens zwei Semester rechnen. So können Module und Praktika auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Bei höheren Betreuungs- und/oder Arbeitspensen ist mit einer Studienzeitverlängerung zu rechnen. Für eine genauere Abklärung dürfen Sie sich jederzeit bei der Studienberatung melden.
Gibt es fixe Tage in der Woche, die ich mir für das Studium freihalten muss?
Grundsätzlich gibt es nur den Mittwochnachmittag, den sich alle Studierenden des Instituts Primarstufe während der Dauer Ihres Studiums freihalten müssen. Hier finden jeweils die Begleitgefässe für die Praktika, sowie weitere obligatorische Veranstaltungen statt.
Während des ersten Studienjahres bzw. der Orientierungsphase muss zudem der Mittwochvormittag für den Besuch der ersten beiden Praktika sowie der Grundlagen zur Professionalisierung freigehalten werden. Teilzeitstudierende können in Absprache mit der Studienberatung die ersten beiden Praktika aber auch verschieben.
Die restlichen Wochentage können je nach Semester und Stundenplanangebot variieren. Studierende melden sich grundsätzlich selber für ihre Module an und bestimmen so ihren persönlichen Stundenplan sowie ihre Anwesenheiten selber mit. Das Stundenplanangebot wird jeweils spätestens im April auf der Webseite veröffentlicht.
Zu Beginn und am Ende jedes Semesters können zudem Blockwochen stattfinden. Genauere Informationen finden Sie in der Jahresübersicht (siehe Dokumente unten).
Gibt es weitere fixe Termine, die ich mir für das Studium freihalten muss?
Die Praktika finden jeweils im Zwischensemester statt und können zeitlich nicht verschoben werden. Studierende haben einzig die Möglichkeit, ein Praktikum auf ein späteres Semester zu verschieben, was unweigerlich eine Studienzeitverlängerung nach sich zieht.
Zweimal im Jahr finden während zwei Wochen im Zwischensemester jeweils die Prüfungen des vorangehenden Semesters statt. Sie werden für die einzelnen Prüfungstermine jeweils zugeteilt. Es kann auf keine Terminwünsche eingegangen werden und diese Wochen müssen Sie sich daher generell freihalten.
- Winterprüfungssession: DIN 02 - 03
- Sommerprüfungssession: DIN 23 - 24
Gibt es weitere studiumsrelevante Inhalte, die bei der Teilzeitplanung berücksichtigt werden müssen?
Alle Studierenden absolvieren im Verlauf ihres Studiums einen sogenannten "Perspektivenwechsel". Die Studierenden nehmen mit dem «Perspektivenwechsel» Einblick in schulische und bildungsrelevante Kontexte oder erkunden ausserschulische Bildungsorte. Der Perspektivenwechsel stellt eine Diplomierungsvoraussetzung dar und muss bis zu Beginn des letzten Semesters an der PHBern nachgewiesen werden.
Die Studierenden haben drei Möglichkeiten, den «Perspektivenwechsel» zu absolvieren:
- «Changement de perspective» während mindestens zwei Wochen an einer französischsprachigen Schule oder in einem französischsprachigen Kindergarten in der Schweiz. Die Studierenden erkunden den Lernort beobachtend und unterrichtend. Der Einsatz wird von Ateliers begleitet.
- Austauschsemester an einer Hochschule im In- oder Ausland
- Forschungspraktikum «Analytischer Blick auf Schule und Gesellschaft»: Forschende machen sozialräumliche Erkundungen an schulischen und ausserschulischen Bildungsorten. Der Einsatz wird von Ateliers begleitet.
Die ersten beiden Varianten werden von der PHBern organisiert. Die dritte Variante muss selbst organisiert werden.
Sind auch Teilzeitoptionen für Praktika möglich?
Die ersten zwei Praktika müssen von allen Studierenden an einem durch die Administration BPP zugeteilten Praktikumsplatz absolviert werden. Wünsche bei der Einteilung können nicht berücksichtigt werden.
Alle Studierenden haben die Option, die Praktika 3 – 6 an einem selbstorganisierten Praktikumsplatz zu absolvieren und zu strecken.
Studierende, die aufgrund ihrer Erziehungspflichten Betreuungsaufgaben wahrnehmen, haben folgende Möglichkeiten zur Planung der Vereinbarkeit mit den Praktika:
- Für die Praktikumszuteilung in der Orientierungsphase (Praktikum 1 und 2) melden sich die Studierenden frühzeitig (bis Ende DIN-Woche 35 für Praktika im Herbst/Winter bzw. DIN-Woche 5 für Praktika im Frühling/Sommer) per Mail bei der Administration BPP: bpa.ips@phbern.ch. Nach Möglichkeit kann so ein kürzerer Anreiseweg von max. 30 Minuten (von Bahnhof Wohnort bis Bahnhof Praktikumsort) geplant werden. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Praktika in der Vertiefungs- und Profilphase (ab dem Praktikum 3) können alle Studierenden die Praktikumsplätze selber wählen bzw. die Option „selbstorganisiertes Praktikum“ wahrnehmen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich für ein Teilzeitstudium interessiere?
Vor der Anmeldung zum Studium können sich Interessierte per Telefon, via Mail oder direkt online für einen Termin zu einem kurzen Beratungsgespräch bei der Studienberatung melden. So können Fragen oder Unklarheiten direkt geklärt werden.
Nach der Anmeldung zum Studium nehmen alle Teilzeitstudierenden an der obligatorischen Online-Informationsveranstaltung für Teilzeitstudierende teil, um den Status "Teilzeitstudierende" zu erhalten. An dieser Veranstaltung werden auch die wichtigsten Fragen zur Studiumsplanung und der Stundenplananmeldung im 1. Semester geklärt. Aus Kapazitätsgründen ist es leider nicht möglich hier für alle individuelle Beratungen durchzuführen.
Die Einladung zur Informationsveranstaltung folgt über die Studierendenmitteilungen nach erfolgreicher Immatrikulation.
Während dem Studium ist eine Studienberatung jederzeit ein freiwilliges Angebot für alle Studierenden. Kleine Fragen oder Unklarheiten können jederzeit per Telefon oder via Mail an die Studienberatung gestellt werden. Bei mehreren oder längeren Anliegen empfehlen wir online direkt einen Termin zu einem kurzen Beratungsgespräch zu buchen.
Wie plane ich ein Teilzeitstudium?
Orientierung in der Planung geben die Studienübersichten (siehe unten). Diesen Studienübersichten kann abgelesen werden, welche Module in welchem Semester und in welcher Abfolge angeboten werden. Im Studienplan finden Sie in den Modulkarten alle nötigen Informationen zum Inhalt, Umfang und Leistungsnachweis der einzelnen Module. Auf den aktuellen Stundenplänen finden Sie das ganze Angebot an Seminaren und Vorlesungen auf einen Blick. Bitte beachten Sie, dass die Stundenpläne jedes Studienjahr neu erstellt und jeweils spätestens im April (unter obigem Link) veröffentlicht werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an die Studienberatung per Mail (studienberatung.ips@phbern.ch) wenden oder online einen Beratungstermin vereinbaren.
Dokumente
Kontakt
Das Teilzeitstudium am Institut Sekundarstufe 1 (IS1)
Alle Studienziele am Institut Sekundarstufe I können im Teilzeitstudium absolviert werden. Einzuhalten ist dabei die maximale Studiendauer des betreffenden Studienziels. Im Volldiplom beträgt die maximale Studiendauer 14 Semester, im Konsekutiven Master 8 Semester, im Fachdiplom 6 Semester. Innerhalb dieser maximalen Studiendauer kann das Studium flexibel gestaltet werden. Wird die maximale Studiendauer überschritten, ist eine Verlängerung im Rahmen der Immatrikulationsverlängerung für das darauffolgende Semester zu beantragen. Für ein Teilzeitstudium müssen Sie sich nicht speziell anmelden.
Den Stundenplan erstellen die Studierenden am Institut Sekundarstufe I jedes Semester neu und individuell, unter Berücksichtigung der eigenen Zeitressourcen. Die Mehrfachführungen pro Veranstaltung erleichtern eine flexible Planung.
Grundsätzlich lassen sich Berufstätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten besser mit den wechselnden Stundenplänen (Herbst- und Frühjahrssemester) vereinbaren. Zudem wird empfohlen, nicht mehr als 50% neben dem Studium zu arbeiten.
Um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken, wird auf der Sekundarstufe I insbesondere das berufsbegleitende Studieren mittels verschiedener Massnahmen unterstützt und begleitet. Weitere Informationen finden Sie unter Dienstleistungen oder wenden Sie sich an das Beratungsteam für berufsbegleitendes Studieren (bbs.is1@phbern.ch, +41 31 309 24 21).
Bei weiteren Fragen zum Teilzeitstudium im Volldiplom oder im Fachdiplom stehen Ihnen Sarah Bieri (sarah.bieri@phbern.ch) sowie für den Konsekutiven Master Samir Malek-Madani (samir.malekmadani@phbern.ch) zur Verfügung.
Kontakt
+41 31 309 24 02
+41 31 309 24 09
Das Teilzeitstudium am Institut Sekundarstufe II (IS2)
Studiendauer: 2–7 Semester.
Teilzeitstudium: 3 bis 7 Semester, Studienbeginn im Herbst- oder Frühjahrssemester. Ein Teilzeitstudium ermöglicht es gleichzeitig, das Fachstudium abzuschliessen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder Betreuungspflichten nachzukommen. Auch in einem Teilzeitstudium ist während der Praktikumsperioden zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen mit 4–6 Halbtagen pro Woche für die berufspraktische Ausbildung zu rechnen.
Der Studienplan ist mehrheitlich flexibel planbar mit einigen wenigen Bedingungen (siehe Studienplanung, insbesondere "Informationen zur Einschreibung in Lehrveranstaltungen und Praktika").
Kontakt
Das Teilzeitstudium am Institut für Heilpädagogik (IHP)
Alle Informationen zu den verschiedenen Modellen (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, berufsbegleitendes Studium bzw. Praktikum) sind hier dargestellt.
Im Folgenden werden einige wichtige Fragen zum Teilzeitstudium beantwortet.
Kann ich an meiner Arbeitsstelle studieren?
Das berufsbegleitende Studium ist am Institut für Heilpädagogik die Regel. Ungefähr 4/5 aller Studierenden wählen diese Form des Teilzeitstudiums. Für die 1. Praxisphase ist noch eine Arbeitsstelle im Regelschulbereich möglich, ab der 2. Praxisphase ist jedoch eine heilpädagogische Anstellung notwendig.
Wie gross muss/darf mein Pensum sein?
Für die Berufspraktische Ausbildung im Modell Praxisanleitung wird ein Pensum von 8 Wochenlektionen verlangt. Bei einem Pensum unter 8 Wochenlektionen braucht es ein Gesuch an die Bereichsleitung BPA und ein Beratungsgespräch, in dem ergänzende, zu erbringende Leistungen (z.B. in Form von Praktikumstagen) festgelegt werden.
Wir empfehlen höchstens ein Pensum von 50-60%, weil so genügend Zeit für das Studium bleibt. Grössere Pensen führen oftmals zur Überforderung.
Welche Fächer müssen unterrichtet werden
Das Pensum enthält mindestens zwei der Fachbereiche Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen oder NMG im Studienschwerpunkt PLV und/oder die Verantwortung für die Förderplanung und -umsetzung bei einer Anstellung im Schwerpunkt PKE.
Wie sieht die Begleitung durch das Institut für Heilpädagogik aus?
Die Studierenden haben während der Praxisphasen (9.1 – 9.3) 4-6 Kontakte mit den zuständigen Dozierenden der Berufspraktischen Ausbildung, davon in der Regel 3 in Form von Praxisbesuchen mit Reflexionsgesprächen am Arbeitsort der Studierenden.
Ist ein Teilzeitstudium im Modell Praktikum möglich?
Es ist auch im Teilzeitstudium möglich, die Berufspraktische Ausbildung im Modell Praktikum zu absolvieren. Diese Form des Teilzeitstudiums eignet sich vor allem für Personen, die z.B. familiäre Verpflichtungen haben. Nicht empfohlen wird die Variante Teilzeitstudium im Modell Praktikum und eine zusätzliche Anstellung z.B. im Bereich der Regelschule oder einem anderen Arbeitsfeld.
Muss ich meine Praktikumsplätze selbst suchen, wenn ich im Modell Praktikum studiere?
Ausser für das Praktikum im alternativen Tätigkeitsfeld (Modul 9.4) werden die Praktikumsplätze durch die Bereichsleitung BPA gesucht und zugeteilt