Zulassung mit Lehrdiplom Schulische Heilpädagogik

Direkt zugelassen werden Personen, die über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschulstufe, die Primarstufe oder die Sekundarstufe I oder über eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung verfügen. Berufspraxis wird empfohlen.

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