Der Weg an die PHBern führt in der Regel über eine gymnasiale Maturität. Willkommen sind aber auch Berufsleute und Personen aus bestimmten anderen Ausbildungsgängen, bringen diese doch häufig Erfahrungen und Kompetenzen auch aus der Welt ausserhalb von Schulhäusern und Klassenzimmern mit.
Prüfungsfreie Zulassung
Personen mit einem der folgenden Abschlüsse werden direkt und prüfungsfrei zum Studiengang Sekundarstufe I zugelassen:
- Eidgenössisch oder schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität
- Berufsmaturität mit Passerelle (bestandene Ergänzungsprüfung gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 2. März 2004 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen)
- Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom inkl. Haushaltungs- und Arbeitslehrpatent
- Schweizerisch anerkannter Fachhochschulabschluss (Bachelor, Master oder Diplom)
- Ausländischer Vorbildungsausweis, der als gleichwertig zu den vorgenannten Ausweisen anerkannt wird
Zulassung nach bestandener Ergänzungsprüfung / Aufnahmeprüfung auf Niveau II
Personen mit einem der folgenden Abschlüsse werden nach Bestehen der Ergänzungsprüfung/Aufnahmeprüfung an die PHBern zugelassen:
- Berufs- oder Fachmaturität
- Fachmittelschulausweis
- Mindestens dreijährige eidgenössisch anerkannte Berufsausbildung (EFZ) mit dreijähriger Berufspraxis (im Umfang von jährlich mindestens 50 Stellenprozenten)
Berufsabschluss und Berufspraxis müssen nachgewiesen werden. Benutzen Sie dafür das untenstehende Formular.
Hinweis: Die PHBern bietet zu den Ergänzungsprüfungen freiwillige Vorbereitungskurse an. Weiter Informationen finden Sie unter auf den Seiten zum Vorbereitungskurs sowie zur Ergänzungsprüfung.
Zulassung mittels "Admission sur dossier"
Berufserfahrene Quereinsteigende über 30 Jahre, die keine gymnasiale Maturität, aber ein gleichwertiges Bildungsniveau haben, können nach erfolgreich absolviertem Verfahren "sur dossier" an die PHBern zugelassen werden:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 30 Jahre alt
- Sie haben eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen (z.B. Eidg. Fähigkeitszeugnis).
- Sie waren nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig (mindestens 300 Stellenprozente innerhalb von sieben Jahren).
Mehr Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Seite "Admission sur dossier".