Gebühren Sekundarstufe II

Für das Studium am Institut Sekundarstufe II fallen Anmelde-, Studien- sowie Prüfungsgebühren an.

Anmeldegebühr

Pro Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt, wenn die Anmeldung innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist eingeht. Für Anmeldungen, welche während der verspäteten Anmeldefrist eingehen, wird eine Zusatzgebühr von CHF 50.– erhoben. Die Gebühr ist bei jeder Anmeldung geschuldet und wird bei einem Rückzug der Anmeldung oder einer Ablehnung der Zulassung nicht erlassen oder rückerstattet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Studiengebühren

  • Semestergebühr: CHF 750.–
  • Abgabe für soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen: CHF 24.–
  • Beitrag an die Vereinigung der Studierenden (VdS): CHF 21.–
  • Prüfungsgebühr: CHF 50.–
  • Total Studiengebühr pro Semester: CHF 845.–

Die Studiengebühr wird Ihnen erstmals vor dem Studienbeginn und später jeweils am Ende des vorangehenden Semesters in Rechnung gestellt, sofern Sie Ihre Immatrikulation verlängert haben. Die Studiengebühr muss zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns beglichen sein. Die Zahlungsfrist beträgt 30, 20 oder 10 Tage, abhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Veranstaltungsbeginn.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann als immatrikuliert gelten, wenn Sie die Studiengebühr bezahlt haben. Ohne Ihre Zahlung erhalten Sie keine Immatrikulationsbestätigung und die Validierung des Studierendenausweises für das entsprechende Semester ist nicht möglich.

Die Studiengebühr ist eine Pauschale. Es gibt keine reduzierte Studiengebühr bei Teilzeitstudium oder für das Absolvieren von Wiederholungsprüfungen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühren betragen am Institut Sekundarstufe II CHF 50.– pro Semester und bis zur Exmatrikulation maximal CHF 500.–.

Die Prüfungsgebühr wird unabhängig von der Anzahl effektiv absolvierter Prüfungen in Rechnung gestellt. Für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen ist keine zusätzliche Prüfungsgebühr geschuldet. Eine Immatrikulation im entsprechenden Semester ist jedoch Voraussetzung zum Ablegen dieser.

Erlass von Gebühren bis Studienbeginn im Frühjahrssemester 2021 (Anmeldung zum Studium bis 31. Oktober 2020)

Regelung bis und mit Immatrikulation für das Frühjahrssemester 2021
Unter folgenden Voraussetzungen (kumulativ) sind Studierende im Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Universität Bern und der PHBern von der Bezahlung der Anmelde-, Immatrikulations- und Studiengebühren bei der PHBern befreit:

  • Parallele Immatrikulation als reguläre Studentin oder regulärer Student an der Universität Bern und der PHBern
  • Gebühren an der Universität Bern werden ordentlich bezahlt
  • Das an der Universität Bern absolvierte Fachstudium betrifft das Fach bzw. die Fächer, für welche/-s das Lehrdiplom an der PHBern erworben wird, und ist im Umfang Voraussetzung für die Diplomierung zum Lehrdiplom für die Sekundarstufe II
  • Anmeldung zum Studium bis am 31. Oktober 2020

Regelung ab Herbstsemester 2021
Ab Herbstsemester 2021 bezahlen alle Studierenden – unabhängig davon, ob und an welcher Hochschule sie gleichzeitig studieren – an der PHBern Studiengebühren.

Studierende, die gleichzeitig an der Universität Bern bzw. an der Berner Fachhochschule immatrikuliert sind und die ihre Ausbildung an der PHBern bis spätestens im Frühjahrssemester 2021 beginnen, sind während des ganzen Studiums von der Änderung nicht betroffen. Voraussetzung dafür ist, dass nach Inkrafttreten der Änderung keine Exmatrikulation erfolgt. Das heisst, um das Studium nach der bisherigen Regelung zu absolvieren, müssen sich Studierende bis spätestens am 31. Oktober 2020 zum Studium an der PHBern anmelden.