Mit dem Uni-Bachelorabschluss direkt in den Masterstudiengang an der PHBern einsteigen? Als Gymnasiallehrer ein Diplom für die Primarstufe erwerben? Als Profi-Musikerin ein Fachdiplom für die Sekundarstufe I machen? All dies ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Falls Sie die Zulassungsbedingungen für ein Studium an der PHBern noch nicht erfüllen, finden Sie alle Infos auf der Seite Alternative Wege zum Lehrberuf.
Konsekutiver Master S1
Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorabschlusses einer Universität oder Fachhochschule in einem oder zwei stufenrelevanten Unterrichtsfach bzw. -fächern können direkt in den Konsekutiven Master des Instituts Sekundarstufe I einsteigen.
Ausbildung Sekundarstufe I für Maturitätsschullehrpersonen
Inhaberinnen und Inhaber eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen können die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I unter Anrechnung bisheriger Studienleistungen verkürzt absolvieren.
Fachdiplom
Für Personen mit spezifischen Fachinteressen oder einschlägiger Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit, am Institut Sekundarstufe I ein Fachdiplom im Umfang von 90 ECTS zu erwerben. Das Fachdiplom berechtigt zum Unterrichten des studierten Faches im Kanton Bern.
Stufenerweiterung
Personen mit einem Bachelor- bzw. Lehr-Diplom der Primarstufe können eine Stufenerweiterung für die Sekundarstufe I erwerben. Damit erhalten sie die Unterrichtsbefähigung für die 7. bis 9. Klasse.
Personen mit einem Lehrdiplom der Sekundarstufe I oder II können durch eine Stufenerweiterung die Lehrbefähigung für die Primarstufe erwerben.
Anerkennung von Vorbildung
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, ein verkürztes Studium Primarstufe oder Sekundarstufe I zu absolvieren. Dies gilt für Personen mit einem Hochschulabschluss oder auch mit einem nicht abgeschlossenen Studium. Ob und in welchem Masse die Vorbildung angerechnet werden kann, hängt von ihrer Relevanz für den Studiengang ab.
Auf Antrag können bereits erbrachte formale Studienleistungen an das Studium am Institut Primarstufe angerechnet werden (vgl. Studienreglement Art. 43).
Weitere Informationen zu Anerkennungen bisheriger Studienleistungen am Institut Primarstufe
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen beim Studium am Institut Sekundarstufe I angerechnet werden.
Voraussetzungen
Das Gesuch kann frühestens gestellt werden, wenn ein positiver Entscheid über die Zulassung zum Studium vorliegt.
Für Abklärungen vor der Anmeldung setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung am Institut Sekundarstufe I in Verbindung.
Anerkennungsantrag – Vorgehen
Ein Gesuch um Anerkennung bisheriger Studienleistungen umfasst folgende Unterlagen:
- Anerkennungsantrag
- Gegenüberstellung
- Nummerierte Belege bisheriger erbrachter Studienleistungen
Dokumentieren Sie Ihren Antrag mit Belegen der bereits erbrachten Studienleistungen. Aus diesen müssen Inhalt und Umfang Ihrer Leistungen klar hervorgehen. Legen Sie wenn möglich auch ergänzende Unterlagen zu diesen Belegen bei (z. B. Auszüge aus dem Studienplan, Kopien des Testathefts, Prüfungsbestätigungen u.ä.). Nummerieren Sie bitte die einzelnen Belege.
Die eingereichten Unterlagen werden im Hinblick auf inhaltliche und leistungsmässige Äquivalenz beurteilt. Auf dieser Grundlage wird das Institut darüber verfügen, welche Studienleistungen für das Studienziel gutgeschrieben werden können.
Der Anerkennungsantrag ist an Frau Sarah Bieri, Studienberaterin des Instituts Sekundarstufe I, zu richten.
Bitte beachten Sie:
- Nur vollständig ausgefüllte Gesuche werden behandelt.
- Dokumenten, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung beizulegen.
Finanzielle Unterstützung
Wenn Sie vom Kanton Bern für Ihre Zweitausbildung keine finanzielle Unterstützung erhalten und es auch erfolglos bei Ihrer Wohn- oder Heimatgemeinde versucht haben, gibt es andere Institutionen, die in Form von Darlehen behilflich sein können. Zum Beispiel EDUCA SWISS.
Diese Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung berät mit einem Coaching bei der Finanzierungsplanung und vermittelt Darlehen zu sozialverträglichen Konditionen, damit Sie Ihr Berufsziel erreichen können.
Bezahlter Teilurlaub für Lehrkräfte ohne adäquate Ausbildung
Die öffentliche Schule ist auf genügend verfügbare Lehrpersonen angewiesen, die über eine adäquate Ausbildung verfügen. Darum können Lehrpersonen, die im Kanton Bern an einer Regelschule oder einer besonderen Volksschule angestellt und über 27 Jahre alt sind, für die Absolvierung eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule, der mit einem Lehrdiplom für die Volksschule abgeschlossen wird, ein Gesuch um bezahlten Teilurlaub stellen.
Diese Unterstützungsmöglichkeit steht seit Februar 2024 Lehrpersonen aller Stufen der öffentlichen Volksschule zur Verfügung, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen sowie die Vorgehensweise für die Einreichung des Gesuchs werden auf der Webseite erläutert.