FAQ Intensivweiterbildungen

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Intensivweiterbildungen.

Welche Hauptzielsetzungen verfolgt die Intensivweiterbildung (Langzeitweiterbildung)?

In der Intensivweiterbildung geht es um die Entwicklung der beruflichen Identität, die Erhaltung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die Stärkung der persönlichen Ressourcen.

An wen richtet sich die Intensivweiterbildung?

Einen Intensivweiterbildung richtet sich an Lehrpersonen der Volkschule, Schulleitungen, Speziallehrpersonen wie Psychomotorik, Logopädie, IF-Lehrpersonen und Lehrpersonen der besonderen Volksschulen sowie mit geringen Einschränkungen der Sekundarstufe II.

Welche Intensivweiterbildungsangebote gibt es?

Folgende Angebote dauern 6 Monate:

  • Semesterangebot se: Während eines halben Jahres haben die Lehrpersonen die Gelegenheit, innezuhalten, Ideen zu entwickeln und das Handlungsrepertoire zu erweitern.
  • Individuelles Studienprogramm ISP: In diesem flexibel gestaltbaren Bildungsurlaub erweitern Lehrpersonen ihre beruflichen Kompetenzen.

Folgende Angebote dauern 3 Monate:

Wie viele Bildungsurlaube darf ich besuchen?

Eine Lehrperson resp. eine Schulleitung kann bis zu drei Bildungsurlaube besuchen. Diese dürfen zusammen die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Wie oft starten die Angebote der Intensivweiterbildung?

  • Das Semesterangebot startet halbjährlich, das heisst im August oder im Februar.
  • Das individuelle Studienprogramm startet halbjährlich.
  • Das Quartalsangebot Q1 beginnt jährlich jeweils im April.
  • Das Quartalsangebot Q2 beginnt jährlich jeweils im Oktober.
  • Das Quartalsangebot Q3 beginnt alle zwei Jahre jeweils im April.
  • Der Fremdsprachenurlaub findet pro Jahr innerhalb des ersten Semesters oder des zweiten Semesters statt. Ein Fremdsprachenurlaub dauert zwischen 3 und 9 Wochen.

Findet die Intensivweiterbildung an der PHBern statt?

Die Präsenztage der Intensivweiterbildungen finden am Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen der PHBern statt. Eine Ausnahme bildet das individuelle Studienprogramm und der Fremdsprachenunterricht.

Während dem Semesterangebot und den Quartalsangeboten Q1 und Q2 finden je eine oder zwei externe Retraiten statt.

Wie hoch ist die zeitliche Belastung während des Bildungsurlaubs? Wie viel Anstellungsprozente muss ich mindestens habe, damit ich eine Intensivweiterbildung besuchen darf?

Die zeitliche Beanspruchung im Bildungsurlaub entspricht dem aktuellen Arbeitspensum.

Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Minimum. Für folgende Angebote der Intensivweiterbildung gibt es Empfehlungen:

  • Semesterangebot: Die für das Semesterangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent. Bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad ist ein verkürzter Wirtschaftseinsatz möglich.
  • Q1: Die für das Quartalsangebot 1 einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent.
  • Q2: Die für das Quartalsangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent.
  • Q3: Die für das Quartalsangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 30 Prozent.
  • Fremdsprachenurlaub: Die zeitliche Belastung der aktuellen Anstellung richtet sich aber auch nach den Vorgaben der besuchten Sprachschule.

Wann ist der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem ich eine Intensivweiterbildung besuchen kann?

Ein Bildungsurlaub wird in der Regel frühestens nach acht Jahren Lehrtätigkeit an einer der Lehreranstellungsgesetzgebung unterstehenden oder vom Kanton Bern subventionierten Schule besucht (vergl.  LAV Art. 73 Grundsatz 3).

Wann ist der spätmöglichste Zeitpunkt, um eine Intensivweiterbildung zu besuchen?

Eine dreimonatige Intensivweiterbildung kann bis vier, eine sechsmonatige Intensivweiterbildung bis acht Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung gewährt werden (vergl. LAV Art. 73 Grundsatz 4).

Welche Kosten entstehen während einer Intensivweiterbildung?

Volksschule

Die Intensivweiterbildung ist für Teilnehmende der Volksschule und der besonderen Volksschulen des Kantons Bern kostenlos.

Sekundarstufe II

Für Lehrpersonen der Sekundarstufe II wird ein Kursgeld erhoben. Nach Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung können die Kosten unter Umständen über das schulinterne Weiterbildungsbudget abgerechnet werden

  • Kosten Quartalsangebot: CHF 1000.00
  • Kosten Semesterangebot: CHF 2000.00

Es fallen Materialkosten und allenfalls Fahrspesen resp. Übernachtungskosten an.

Beim Individuellen Studienprogramm ist ein maximaler Rückerstattungsbeitrag für Kurskosten und Unterkunftskosten pro Bildungsurlaub total auf CHF 2000.00 festgelegt.

Beim Fremdsprachenaufenthalt ist ein maximaler Rückerstattungsbeitrag pro Kalenderjahr und Person auf CHF 1500.00 festgelegt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Angebots.

Ist eine Intensivweiterbildung auch für Schulleitungen möglich?

Ja, auch Schulleitungen können eine Intensivweiterbildung besuchen.

Kann ich als Lehrperson einer besonderen Volksschule eine Intensivweiterbildung besuchen?

Zu welchem Pensum bin ich beurlaubt?

Die für den Bildungsurlaub zur Verfügung stehende Zeit entspricht dem Beschäftigungsgrad gemäss Pensenmeldung Ihrer Schule zum Zeitpunkt des Bildungsurlaubes.

Wann muss ich mich für ein Intensivweiterbildungsangebot anmelden?

Für alle Intensivweiterbildungen ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Diese ist in der Regel zwei Jahre vor Beginn des bezahlten Bildungsurlaubs möglich und erwünscht.

Sind freie Plätze verfügbar, so sind auch kurzfristige Anmeldungen möglich.

Kann ich mich mit einer ArbeitskollegIn für eine Intensivweiterbildung anmelden?

Diese Möglichkeit besteht und soll bei der Anmeldung vermerkt werden.

Ich habe mehrere Anstellungen an verschiedenen Schulen, kann ich dennoch eine Intensivweiterbildung besuchen?

Ja das ist möglich.

Die Beurlaubung gilt für alle Anstellungen an der Volksschule, an besondere Volksschulen und an der Sekundarstufe II.

Von jeder Schulleitung resp. Anstellungsbehörde braucht es eine Urlaubsgenehmigung.

Kann meine Schulleitung mein Vorhaben, eine Intensivweiterbildung zu besuchen, ablehnen?

Ja das ist möglich. Die Ablehnung muss aber begründet werden. Folgende Gründe sind zum Beispiel für eine Ablehnung möglich: Schulorganisatorische Gründe wie das Übertrittsverfahren oder zuvor gewährte Abwesenheiten.

Was geschieht, wenn ich eine Intensivweiterbildung besuche und im Anschluss meine Anstellung an eine andere Schule wechsle?

Falls die Anstellung innerhalb des Kanton Bern (öffentliche, der LAG, LAV unterstellte Schule oder besondere Volksschule) wechselt, hat es keine Konsequenzen für die Teilnehmer*in.

Wer organisiert die Stellvertretung für den Zeitraum, in welchem ich im Bildungsurlaub bin?

Die Verantwortung für das Organisieren einer Stellvertretung liegt bei der Schulleitung. Bitte kläre Sie ab, ob Ihre Mithilfe bei der Suche erwünscht ist.

Eine qualifizierte Stellvertretung muss sichergestellt sein, damit die Intensivweiterbildung angetreten werden kann (vergl. LAV 78, 1).

Was ist der Unterschied zwischen einer Intensivweiterbildung und einem Bildungsurlaub?

Eine Intensivweiterbildung ist eine Form eines Bildungsurlaubs.

Im Kanton Bern werden Bildungsurlaube nur in der Form einer Intensivweiterbildung gewährt.

Die PHBern bietet Intensivweiterbildungen für die effiziente Nutzung von Bildungsurlauben an.

Bei welchem Angebot der Intensivweiterbildung kann ich meinen eigenen Fragestellungen nachgehen?

Grundsätzlich stehen in jedem Angebot die persönlichen Fragestellungen der Teilnehmenden im Zentrum.

Im individuellen Studienprogramm verfolgen die Teilnehmenden ihre persönlichen Entwicklungsziele und stellen sich dazu ein persönliches Weiterbildungsprogramm zusammen. 

Im Quartalsangebot Q3 erarbeiten die Teilnehmenden ein individuelles Projekt, welches sich auf die Schule oder den Unterricht bezieht. Sie planen und führen dieses selbst durch.

Je nach Anstellungsprozenten können auch im Quartalsangebot 1 und 2 wie auch im Semesterangebot individuelle Projekte verfolgt werden.

Falls ich nach einer Intensivweiterbildung meine Anstellung als Lehrperson kündige, muss ich eine Rückzahlung leisten?

Lehrpersonen, die vor Ablauf von drei Jahren nach dem Bildungsurlaub den bernischen Schuldienst verlassen, haben für jedes nicht vollendete Schuljahr die Urlaubskosten im Umfang von einem Drittel zurückzuerstatten. Vorbehalten bleiben der Austritt infolge Krankheit, Unfall oder Kündigung durch die Anstellungsbehörde (vergl. LAV 79, 1).

Wann ist ein sinnvoller Zeitpunkt für einen Anmeldung?

Für alle Intensivweiterbildungen ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Diese ist in der Regel zwei Jahre vor Beginn des bezahlten Bildungsurlaubs möglich und erwünscht. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, solange die Kursplätze nicht vollständig vergeben sind.

Anmeldeverfahren für Lehrpersonen der Sekundarstufe II

Lehrpersonen der Sekundarstufe II beantragen gleichzeitig mit der Eingabe dieser Anmeldung über ihre Schulleitung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) einen Bildungsurlaub. Für Individuelle Studienprogramme von Lehrpersonen der Sekundarstufe II ist nicht die PHBern sondern durch das jeweiligen Rektorate und das MBA zuständig.

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