Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Intensivweiterbildungen.
An wen richtet sich die Intensivweiterbildung?
Welche Intensivweiterbildungsangebote gibt es?
Folgende Angebote dauern 6 Monate:
- Semesterangebot se: Während eines halben Jahres haben die Lehrpersonen die Gelegenheit, innezuhalten, Ideen zu entwickeln und das Handlungsrepertoire zu erweitern.
- Individuelles Studienprogramm ISP: In diesem flexibel gestaltbaren Bildungsurlaub erweitern Lehrpersonen ihre beruflichen Kompetenzen.
Folgende Angebote dauern 3 Monate:
- Quartalsangebot Q1 Selbstkompetenz: Diese Intensivweiterbildung bietet die Gelegenheit, Selbstwirksamkeit zu erforschen und zu stärken.
- Quartalsangebot Q2 Berufskompetenz: Im Austausch mit anderen Lehrpersonen setzen sich die Teilnehmenden mit dem eigenen Berufshandeln auseinander.
- Quartalsangebot Q3 Projektorientierte Intensivweiterbildung: Lehrpersonen erarbeiten individuelle Projekte, die sich auf die Schule oder den Unterricht beziehen. Sie planen und führen diese selbst durch.
- Individuelles Studienprogramm ISP: In diesem flexibel gestaltbaren Bildungsurlaub erweitern Lehrpersonen ihre beruflichen Kompetenzen.
- Fremdsprachenurlaube: Während 3 bis 9 Wochen besuchen Lehrpersonen eine Sprachschule. Neben dem Unterricht setzen sie sich mit mindestens einem Thema auseinander, das einen direkten Bezug zur Arbeit als Sprachlehrperson aufweist.
Wie oft starten die Angebote der Intensivweiterbildung?
- Das Semesterangebot startet halbjährlich, das heisst im August oder im Februar.
- Das individuelle Studienprogramm startet halbjährlich.
- Das Quartalsangebot Q1 beginnt jährlich jeweils im April.
- Das Quartalsangebot Q2 beginnt jährlich jeweils im Oktober.
- Das Quartalsangebot Q3 beginnt alle zwei Jahre jeweils im April.
- Der Fremdsprachenurlaub findet pro Jahr innerhalb des ersten Semesters oder des zweiten Semesters statt. Ein Fremdsprachenurlaub dauert zwischen 3 und 9 Wochen.
Findet die Intensivweiterbildung an der PHBern statt?
Die Präsenztage der Intensivweiterbildungen finden am Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen der PHBern statt. Eine Ausnahme bildet das individuelle Studienprogramm und der Fremdsprachenunterricht.
Während dem Semesterangebot und den Quartalsangeboten Q1 und Q2 finden je eine oder zwei externe Retraiten statt.
Wie hoch ist die zeitliche Belastung während des Bildungsurlaubs? Wie viel Anstellungsprozente muss ich mindestens habe, damit ich eine Intensivweiterbildung besuchen darf?
Die zeitliche Beanspruchung im Bildungsurlaub entspricht dem aktuellen Arbeitspensum.
Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Minimum. Für folgende Angebote der Intensivweiterbildung gibt es Empfehlungen:
- Semesterangebot: Die für das Semesterangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent. Bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad ist ein verkürzter Wirtschaftseinsatz möglich.
- Q1: Die für das Quartalsangebot 1 einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent.
- Q2: Die für das Quartalsangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 50 Prozent.
- Q3: Die für das Quartalsangebot einzusetzende Zeit entspricht mindestens 30 Prozent.
- Fremdsprachenurlaub: Die zeitliche Belastung der aktuellen Anstellung richtet sich aber auch nach den Vorgaben der besuchten Sprachschule.
Wann ist der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem ich eine Intensivweiterbildung besuchen kann?
Welche Kosten entstehen während einer Intensivweiterbildung?
Volksschule
Die Intensivweiterbildung ist für Teilnehmende der Volksschule und der besonderen Volksschulen des Kantons Bern kostenlos.
Sekundarstufe II
Für Lehrpersonen der Sekundarstufe II wird ein Kursgeld erhoben. Nach Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung können die Kosten unter Umständen über das schulinterne Weiterbildungsbudget abgerechnet werden
- Kosten Quartalsangebot: CHF 1000.00
- Kosten Semesterangebot: CHF 2000.00
Es fallen Materialkosten und allenfalls Fahrspesen resp. Übernachtungskosten an.
Beim Individuellen Studienprogramm ist ein maximaler Rückerstattungsbeitrag für Kurskosten und Unterkunftskosten pro Bildungsurlaub total auf CHF 2000.00 festgelegt.
Beim Fremdsprachenaufenthalt ist ein maximaler Rückerstattungsbeitrag pro Kalenderjahr und Person auf CHF 1500.00 festgelegt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Angebots.
Kann ich als Lehrperson einer besonderen Volksschule eine Intensivweiterbildung besuchen?
Wann muss ich mich für ein Intensivweiterbildungsangebot anmelden?
Ich habe mehrere Anstellungen an verschiedenen Schulen, kann ich dennoch eine Intensivweiterbildung besuchen?
Kann meine Schulleitung mein Vorhaben, eine Intensivweiterbildung zu besuchen, ablehnen?
Was geschieht, wenn ich eine Intensivweiterbildung besuche und im Anschluss meine Anstellung an eine andere Schule wechsle?
Wer organisiert die Stellvertretung für den Zeitraum, in welchem ich im Bildungsurlaub bin?
Was ist der Unterschied zwischen einer Intensivweiterbildung und einem Bildungsurlaub?
Bei welchem Angebot der Intensivweiterbildung kann ich meinen eigenen Fragestellungen nachgehen?
Grundsätzlich stehen in jedem Angebot die persönlichen Fragestellungen der Teilnehmenden im Zentrum.
Im individuellen Studienprogramm verfolgen die Teilnehmenden ihre persönlichen Entwicklungsziele und stellen sich dazu ein persönliches Weiterbildungsprogramm zusammen.
Im Quartalsangebot Q3 erarbeiten die Teilnehmenden ein individuelles Projekt, welches sich auf die Schule oder den Unterricht bezieht. Sie planen und führen dieses selbst durch.
Je nach Anstellungsprozenten können auch im Quartalsangebot 1 und 2 wie auch im Semesterangebot individuelle Projekte verfolgt werden.
Falls ich nach einer Intensivweiterbildung meine Anstellung als Lehrperson kündige, muss ich eine Rückzahlung leisten?
Lehrpersonen, die vor Ablauf von drei Jahren nach dem Bildungsurlaub den bernischen Schuldienst verlassen, haben für jedes nicht vollendete Schuljahr die Urlaubskosten im Umfang von einem Drittel zurückzuerstatten. Vorbehalten bleiben der Austritt infolge Krankheit, Unfall oder Kündigung durch die Anstellungsbehörde (vergl. LAV 79, 1).
Wann ist ein sinnvoller Zeitpunkt für einen Anmeldung?
Anmeldeverfahren für Lehrpersonen der Sekundarstufe II
Lehrpersonen der Sekundarstufe II beantragen gleichzeitig mit der Eingabe dieser Anmeldung über ihre Schulleitung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) einen Bildungsurlaub. Für Individuelle Studienprogramme von Lehrpersonen der Sekundarstufe II ist nicht die PHBern sondern durch das jeweiligen Rektorate und das MBA zuständig.