Anmeldung + Kontakt

Die nächste Durchführung des CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom startet im November 2027. Bereits heute haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessiertenliste einzutragen. Sobald das Anmeldefenster geöffnet ist, werden Sie umgehend informiert.

Zulassung

Lehrgangsspezifische Zulassungsbedingungen

Um den CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom besuchen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • ausländisches Lehrdiplom einer tertiären Bildungsinstitution 
  • internationales Deutsch-Sprachdiplom mindestens auf dem Niveau B2 gemäss GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
  • Berufserfahrung als Lehrperson im Umfang von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozenten.

Das Deutsch-Sprachdiplom darf maximal fünf Jahre alt sein. 

Wichtige Hinweise zur Einreichung des Lehrdiploms: 
Bitte beachten Sie die Checkliste Anmeldung CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom.
 

Zulassung "sur dossier"

Personen, welche die Zulassungsbedingungen gemäss der allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, hingegen

  • eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II oder eine Höhere Berufsbildung HBB abgeschlossen haben,
  • Unterrichtserfahrung oder für den entsprechenden Lehrgang relevante Berufserfahrung im Umfang eines kumulierten Pensums von mindestens 300 Stellenprozenten nachweisen,
  • über eine aktuelle Anstellung im Umfang von mindestens 50 Stellenprozenten in einem für den entsprechenden Lehrgang relevanten Berufsfeld verfügen,
  • 100 Weiterbildungsstunden in für den entsprechenden Lehrgang relevanten Themen an einer Hochschule absolviert haben und
  • einen Einführungskurs zum wissenschaftlichen Schreiben an einer Hochschule im Umfang von mindestens 30 Stunden absolviert haben,

werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul "sur dossier" zugelassen (vgl. Allgemeine Zulassungsbedingungen, Art. 39).
 

Anerkennung von Studienleistungen

Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45). 

Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.

Kontakt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen

Administration

Weiterbildungsadministration, Services Aus- und Weiterbildung

Telefon: +41 31 309 27 15, E-Mail: [email protected]