Der MAS Schulen leiten startet erstmals im August 2025. Bereits heute haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessiertenliste einzutragen. Sobald das Anmeldefenster geöffnet ist, werden Sie umgehend informiert.
Zulassungsbedingungen
- Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom (EDK) oder eine gleichwertige Ausbildung (vgl. Studienreglement, Art. 5 Abs. 1)
- Antrag sur dossier möglich
- Berufstätigkeit für die Dauer von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 %
- Ein DAS- oder zwei CAS-Abschlüsse
- Lehrgangsbegleitend muss eine Funktion in der Leitung einer Schule oder einer anderen Bildungsinstitution, eine leitende Funktion in der Bildungsverwaltung oder im Kader einer Gemeinde im Umfang von mindestens 30 % wahrgenommen werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).
Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.