Mit dem Case Management für Lehrpersonen unterstützt die PHBern erkrankte Lehrpersonen und Schulleitungen in der Genesung und bei der Rückkehr in die Schule.
Wichtige Information
Bitte beachten Sie:
Bis auf Weiteres können wir ausschliesslich Lehrpersonen/Schulleitungen sowie deren Vorgesetzte beraten, die beim CMLP angemeldet sind.
Für frühzeitige Meldungen (weniger als 8 Wochen AUF) bitten wir Sie, sich an das Fallmanagement der BKD zu wenden, damit eine entsprechende Meldung an das CMLP erfolgen kann (Abteilung Personaldienstleistungen (APD)
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person bereits im CMLP gemeldet wurde, können Sie sich bei uns oder beim Fallmanagement der BKD melden.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Bildung Bern oder an die Rechtsauskunft der BKD:
- Bildung Bern
- Rechtsauskunft der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern:
Solange Nufer-Ducommun, Rechtsanwältin Personalmanagement Lehrpersonen, Telefon +41 31 635 54 90
Für Beratungen von Personen, die nicht beim CMLP gemeldet sind oder bei denen ein Wiedereinstieg noch nicht bevorsteht, gelten folgende Zuständigkeiten:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Grundlagen
Unter Einbezug der arbeitsunfähigen Person, deren Vorgesetzten, der behandelnden Ärzteschaft und in enger Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen (Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern und zuständige IV-Stelle) koordiniert und plant die/der Case Manager:in den Prozess zurück an die angestammte Stelle. Die Massnahmen sind dabei stets auf die aktuelle Gesundheitssituation der erkrankten Lehrperson ausgerichtet. Auch Besonderheiten der Schule beachtet die Fachperson Case Management wenn möglich.
Das CMLP beruht auf gesetzlichen Grundlagen. Das Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen der PHBern führt es im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) durch.
Voraussetzungen
Das CMLP unterstützt alle arbeitsunfähigen Lehrpersonen und Schulleitungen im Kanton Bern, die dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) unterstehen.
Erfasst die Schulleitung eine krankheitsbedingte Abwesenheit in der elektronischen Pensenmeldung (ePM), wird diese Information nach einer Frist von 8 Wochen durch das Fallmanagement der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) an das CMLP weitergeleitet.
Weitere Informationen zum Vorgehen und den Modalitäten bei Krankheit finden Sie hier.
Eine arbeitsunfähige Lehrperson kann sich auch selbst beim Case Management melden.
Ablauf
Neu: Erstabklärung per Onlinefragebogen!
Das CMLP kontaktiert alle gemeldeten Lehrpersonen per E-Mail mit einem personalisierten Link zu einem Onlinefragebogen. Dieser dient dazu, die vom Amt für Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) übermittelten Angaben zu ergänzen und die aktuelle gesundheitliche Situation einzuschätzen.
Sobald das ausgefüllte Formular beim CMLP eingegangen ist, beginnt der Abklärungsprozess. Im sogenannten Intakeverfahren werden die relevanten Grundlagen geprüft und beurteilt, inwiefern eine Unterstützung durch das CMLP angezeigt ist (vgl. Anmeldeverfahren).
Erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen nach Einreichen des Formulars keine telefonische oder schriftliche Rückmeldung, wurde keine Zuweisung ins CMLP vorgenommen.
Ist eine Aufnahme ins CMLP angezeigt, nimmt die zuständige Case Managerin oder der zuständige Case Manager innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Formulars Kontakt mit der Lehrperson auf. Sie oder er begleitet den gesamten Prozess operativ, steht in regelmässigem Austausch mit der betroffenen Lehrperson und deren Schulleitung und koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Amt für Personaldienstleistungen der BKD. Je nach Situation erfolgt zudem der Kontakt mit der behandelnden Ärzteschaft. Sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt, können auch die Schulaufsicht oder weitere Fachstellen einbezogen werden.
Alle Case Managerinnen und Case Manager unterstehen einer strikten Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen.

Kontakt
Leiterin Case Management für Lehrpersonen
Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen
+41 31 309 27 95
Speichergasse 31, Bern
+41 31 309 27 95
+41 31 309 27 09
Dunantstrasse 7B, Burgdorf
+41 31 309 28 35
Rüschlistrasse 16, Biel
+41 31 309 28 08
+41 79 460 85 67
Thunstrasse 2, Spiez
+41 79 228 29 47
Weiterführende Informationen
Bei rechtlichen oder administrativen Fragen im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personaldienstleistungen, Bereich Fallmanagement der Bildungs- und Kulturdirektion BKD, [email protected]
Vorgehen und Modalitäten bei Krankheit - WPGL Kanton Bern oder Vorgehen und Modalitäten bei Unfall - WPGL Kanton Bern
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