An einer Förderplanung sind häufig verschiedene Fach- und Lehrpersonen beteiligt. Eine solche interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert eine gemeinsame Sprache.
Gemeinsame Sprache
Um in der Schweiz im Bereich Sonderpädagogik eine "gemeinsame Sprache" zu gewährleisten, wurden durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Rahmen des Sonderpädagogik-Konkordats die offiziellen Begriffe, im Kontext sonderpädagogischer Massnahmen beschrieben. Folgende Terminologien dienen zur Orientierung:
Eine gemeinsame Sprache und ein einheitliches Verständnis von Behinderung sollen auch durch die Orientierung an der Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erreicht werden. Im Schulbereich ist insbesondere die Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY) sinnvoll.
Die Entwicklungsbereiche der auf diesen Seiten vorgestellten Förderplanung orientieren sich an den Lebensbereichen des Schulischen Standortgesprächs (SSG), welche wiederum auf den Lebensbereichen der ICF-CY basieren. Sie können als Ausgangspunkt für die Förderplanung herangezogen werden.
ICF - Das Modell
Um den individuellen Förderbedarf von Lernenden feststellen und zielführende Massnahmen abzuleiten zu können, müssen verschiedene Faktoren einbezogen werden. Der individuelle Förderbedarf lässt sich meistens nicht einfach bezogen auf eine Ursache bestimmen, vielmehr ist davon auszugehen, dass der Förderbedarf aus Wechselwirkungen und komplexen Beziehungen zwischen verschiedenen Faktoren resultiert.
Beteiligt sind verschiedene umwelt- und personenbezogene Einflussgrössen, die mit Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) interagieren. Zudem spielt der Gesundheitszustand der betreffenden Person eine Rolle.
Umsetzung
Das komplexe Zusammenspiel zwischen allen beteiligten Personen in den vielfältigen Prozessen des schulischen Alltags erfordert einen einfachen und klaren Ablauf, damit Förderplanung gelingt. Das hier vorgestellte Vorgehen beschreibt den Kreislauf der Förderplanung in vier Schritten.
Anwendung in besonderen Volksschulen
Bei Lernenden, die dem besonderen Volkschulangebot (bVSA) angehören, wird ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchgeführt, um die individuelle Bedarfslage abzuklären. Um zu gewährleisten, dass auch bei diesen Lernenden der Lehrplan 21 zu Anwendung kommt, dient die Broschüre Anwendung des Lehrplans 21.