Abgeschlossene Studienleistungen (mit ECTS-Punkten) auf Hochschulniveau (Universität/PH) können unter Umständen an das Masterstudium Schulische Heilpädagogik angerechnet werden. Dabei können Studienleistungen, welche die Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Schulische Heilpädagogik bilden, in der Regel nicht angerechnet werden. Berufspraxis oder Weiterbildungskurse werden nicht anerkannt.
Das individuelle Gesuch kann nach der Einschreibung eingereicht werden.
Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Anerkennung bisheriger Studienleistungen