Sie haben einen Bachelorabschluss oder Master Major in einem verwandten Studienbereich, aber kein Lehrdiplom? Dann müssen Sie Zusatzleistungen im Umfang von 37 ECTS absolvieren, bevor Sie Lehrveranstaltungen am Institut für Heilpädagogik belegen können.
Voraussetzung für die Zulassung ohne Lehrdiplom ist ein Abschluss, welcher zumindest der Bachelorstufe oder Master Major in einem der folgenden verwandten Studienbereiche entspricht:
- Erziehungswissenschaft
- Klinische Heilpädagogik
- Sozial- und Sonderpädagogik
- Psychologie
- Soziale Arbeit
oder Sie verfügen über
- ein von der EDK anerkanntes Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie
- ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes Lehrdiplom
- ein Fachdiplom für die Sekundarstufe 1 und einen Bachelor- oder Masterabschluss
weitere Abschlüsse werden "sur dossier" geprüft.
Die Zusatzleistungen entsprechen einer Auswahl an regulären Lehrveranstaltungen und sind so zusammengestellt, dass Ihnen möglichst optimale Voraussetzungen für den Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik geboten werden.
Sie können entweder am Institut Primarstufe oder am Institut für Sekundarstufe I besucht werden.
Die Anmeldung für den Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom erfolgt unter Anmeldung.
Anmeldefristen für die Zusatzleistungen am Institut Primarstufe
- Herbstsemester: 1. Februar bis 30. April, verspätet bis 31. Juli
- Frühlingssemester: 1. Oktober bis 15. Dezember, verspätet bis 15. Januar
Anmeldefristen für die Zusatzleistungen am Institut Sekundarstufe I
- Herbstsemester: 1. Februar bis 30. April, verspätet bis 31.August
- Frühlingssemester: 1. Oktober bis 15. Dezember, verspätet bis 15. Januar
Bei nachträglichen Anmeldungen zum Studium (gemäss verspäteten Anmeldefristen) können keine Plätze garantiert werden. Nach der Anmeldung können Sie sich für die Zusatzleistungen direkt beim gewählten Institut einschreiben.
Zusatzleistungen am Institut Primarstufe
Die Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik für Personen ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom am Institut Primarstufe können im Herbst- oder im Frühjahrssemester begonnen werden. Die obligatorischen Lehrveranstaltungen, die als Zusatzleistungen gelten, finden ausschliesslich im Rahmen des Studienplans des Bachelorstudiengangs Primarstufe statt.
Folgende Lehrveranstaltungen müssen absolviert werden:
1. Semester
- Modul BPP1 mit Praktikum (8 ECTS)
- 4 Halbtage an den Mittwochvormittagen während des Semesters und 2 Wochen Blockpraktikum (innerhalb der DIN-Wochen 04–07 bzw. 24-25) gemäss Vorgaben des Praktikumsortes
- Besuch der BPP-Begleitgruppe und Grundlagen der Professionalisierung am Mittwoch
- BPP-Woche (DIN- Woche 51 bzw. 26)
- Lernen (4 ECTS)
- FWFD 1e: Deutsch 1 (3 ECTS)
- FWFD 1e: Mathematik 1 (3 ECTS)
2. Semester
- Modul BPP 3 (7 ECTS)
- 4 Wochen Blockpraktikum im Zwischensemester (DIN-Wochen 04 - 08 bzw. 35 - 38) mit Fachschwerpunkten Deutsch und Mathematik
- Besuch der BPP-Begleitgruppe, Standortbestimmung und Fallwerkstätten an Mittwochnachmittagen
- BPP-Woche (DIN-Woche 51 bzw. 26)
- Lernen (3 ECTS)
- Deutsch 2 (4 ECTS)
- Mathematik 2 (3 ECTS)
Die Veranstaltungszeiten der jeweiligen Module werden im April-Mai für das nachfolgende Studienjahr im Stundenplanangebot auf der Webseite publiziert.
Die Anlassanmeldung findet für neue Studierende der Zusatzleistungen im Herbstsemester in der DIN-Woche 34 und im Frühjahrssemester in der DIN-Woche 04 statt.
Anmeldung
Nach erfolgter Anmeldung und Zulassung zum Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom können Sie sich elektronisch für die obligatorischen Lehrveranstaltungen, die als Zusatzleistungen gelten, am Institut Primarstufe anmelden (siehe oben). Die notwendigen Informationen dazu erhalten Sie direkt nach der Anmeldung zum Masterstudiengang.
Die Zusatzleistungen können auch in einem reduzierten Pensum (Teilzeitstudium) absolviert werden. Dafür muss mit einer Studienzeitverlängerung von ein bis zwei Semestern gerechnet werden. Die oben angegebenen Module des ersten Semesters können auf mehrere Semester verteilt werden.
Zusatzleistungen am Institut Sekundarstufe I
Die Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik für Personen ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom beginnen am Institut Sekundarstufe I (IS1) jeweils im Herbst- oder im Frühjahrssemester.
Die Module und Lerngelegenheiten, die als Zusatzleistungen gelten, finden im Rahmen des Studienplans des IS1 statt. Sie werden mehrmals pro Studienjahr angeboten und können deshalb flexibel zusammengestellt werden.
Folgende Module müssen absolviert:
- Modul "Fachkompetenz" (10 ECTS)
- in einem selbst gewählten A-Fach (Deutsch, Französisch, Mathematik) - Modul "Unterrichtsplanung" (5 ECTS)
- Modul "Persönliche und professionelle Entwicklung (Berufseignungspraktikum)" (10 ECTS)
- Modul "Fachunterricht im Praktikumsteam" (7 ECTS)
- Modul "Klassenführung" (5 ECTS)
Die genauen Durchführungszeiten der Lerngelegenheiten in den Modulen entnehmen Sie dem öffentlichen Anlassverzeichnis der PHBern.
Anmeldung und obligatorische Studienberatung am Institut Sekundarstufe I
Eine Anmeldung können Sie online vornehmen, Link und Fristen siehe oben.
Nach erfolgter Anmeldung und Zulassung zum Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom, müssen Sie sich an Sarah Bieri, Studienberaterin, wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese Studienberatung ist obligatorisch.