Anrechnung bisheriger Studienleistungen und Unterrichtserfahrung Sekundarstufe II

Für das Studium am Institut Sekundarstufe II können bereits erbrachte Studienleistungen oder Unterrichtserfahrung angerechnet werden.

Anrechnung bisheriger Studienleistungen

Welche Studienleistungen können angerechnet werden?

Vorgängig erbrachte erziehungswissenschaftliche, fachdidaktische oder berufspraktische Studienleistungen können per Gesuch an das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (mit oder ohne Zertifikat Berufspädagogik) angerechnet werden, sofern sie für das Studium relevant sind. Zum Beispiel

  • Lehrdiplome für eine andere Schulstufe
  • Studium der Pädagogik und/oder Psychologie
  • Teile des Lehrdiploms für Maturitätsschulen
  • Doktorat

Die Äquivalenz eines ausländischen Lehrdiploms für Maturitätsschulen überprüft die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die Formalitäten sind hier beschrieben.

Wie wird die Anrechnung beantragt?

Die Anrechnung von Studienleistungen wird mit dem Gesuch Anrechnung von Studienleistungen (siehe unten) beantragt. Weitere Hinweise zum Anrechnungsprozess finden sich auf dem Gesuchformular.

Den Studierenden wird empfohlen, sich trotz Gesucheingabe für die entsprechenden Module und Lerngelegenheiten einzuschreiben, sich bei positivem Bescheid aber umgehend wieder abzumelden.

Wann kann ein Gesuch gestellt werden?

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen kann erst gestellt werden, wenn die Zulassung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen erfolgt ist. 

Um eine optimale Studienplanung zu gewährleisten, empfehlen wir, das Gesuch frühzeitig und vor Beginn des ersten Semesters einzureichen.

Anrechnung von Unterrichtserfahrung

Welche Unterrichtserfahrung kann angerechnet werden?

Das Institut Sekundarstufe II rechnet Studierenden, die Unterrichtserfahrung von mehr als 200 Lektionen vorweisen, das Einführungspraktikum an.

Studierenden mit einer Anrechnung des Einführungspraktikums empfehlen wir, die Lerngelegenheit "Grundlagen der Didaktik" im Rahmen eines F-Angebots zu besuchen (Wegleitung ESW).

Die Unterrichtserfahrung muss in einem Klassensetting auf Primarstufe, Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II stattgefunden haben. Unterricht auf tertiärer Stufe kann bis zu maximal 100 Lektionen berücksichtigt werden, für eine Anrechnung des Einführungspraktikums sind also mind. 100 Lektionen auf Primar- oder Sekundarstufe zwingend. Die Unterrichtserfahrung (Berufspraxis) muss mit einer positiven Fremdbeurteilung attestiert werden.

Wie wird die Anrechnung beantragt?

Die Anrechnung von Unterrichtserfahrung wird mit dem Gesuch Anrechnung von Unterrichtserfahrung (siehe unten) beantragt. Weitere Hinweise zum Anrechnungsprozess finden sich auf dem Gesuchformular.

Den Studierenden wird empfohlen, sich trotz Gesucheingabe für die entsprechenden Module und Lerngelegenheiten einzuschreiben, sich bei positivem Bescheid aber umgehend wieder abzumelden.

Wann kann ein Gesuch gestellt werden?

Ein Gesuch um Anrechnung von Unterrichtserfahrung kann erst gestellt werden, wenn die Zulassung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen erfolgt ist. Das Gesuch ist möglichst frühzeitig einzureichen.

Der Eingabeschluss für die Gesuche entspricht der Einschreibefrist für das Einführungspraktikum.

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