Coronavirus: Informationen der PHBern

An dieser Stelle veröffentlicht die PHBern Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus. Diese stützen sich auf Vorgaben und Empfehlungen des Bundes und des Kantons Bern. Die Situation kann sich rasch ändern. Bei Fragen steht Ihnen das Rektorat der PHBern zur Verfügung.
NEWS —

    

29.3.2022, 8.00 Uhr

Nach zwei Jahren Pandemie konnten am 17. Februar 2022 alle Corona-Massnahmen an der PHBern aufgehoben werden und es zeichnet sich ab, dass dies so bleiben wird. Die positiven Testergebnisse werden ab sofort nicht mehr erhoben und müssen daher auch nicht mehr gemeldet werden. Zudem werden die Weisungen über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und das Schutzkonzept per 1. April 2022 aufgehoben.

Durch das Mittragen der Corona-Massnahmen, das Durchhaltevermögen, das persönliche Engagement und die kreativen Ideen im Umgang mit schwierigen Situationen hat jede und jeder Einzelne dazu beigetragen, die Herausforderungen, die die Pandemie für die PHBern mitbrachte, zu meistern.

17.2.2022, 14.00 Uhr

Der Bundesrat hat die Zertifikats- und Maskenpflicht aufgehoben (zur Medienmitteilung). Damit entfällt die Zertifikats- und Maskenpflicht per sofort auch an allen Standorten der PHBern.

Für die Lehre an der PHBern gilt bis vorerst am 31. März 2022:

  • Die Präsenzlehre der Grundausbildungen beginnt im Frühjahrssemester 2022 ohne Zertifikatspflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Hybride Formen der Lehre bzw. des Distance Learning bleiben selbstverständlich möglich.
  • Weiterbildungen und Beratungen finden ohne Zertifikatspflicht vor Ort statt, sofern diese nicht online angeboten werden.
  • Das Tragen einer Maske ist auf freiwilliger Basis selbstverständlich möglich (insbesondere für besonders gefährdete Personen oder in Räumen, deren Kapazitäten ausgeschöpft sind).

Für die Arbeit in den Büros sowie für Sitzungen gilt ab 21. Februar 2022 bis vorerst am 31. März 2022:

  • Mit der Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung findet der Betrieb wieder vor Ort statt.
  • Es kommen die mit der vorgesetzten Person vereinbarten Regelungen zum Anteil Arbeit vor Ort bzw. zum Anteil der Telearbeit zur Anwendung.
  • Die Mitglieder der Schulleitung empfehlen das Tragen einer Maske in Mehrpersonenbüros oder bei Sitzungen, wenn eine der anwesenden Personen dies wünscht.

Personen mit Krankheitssymptomen müssen weiterhin zwingend zu Hause bleiben und die etablierten Hygienemassnahmen sind einzuhalten. Das angepasste Schutzkonzept für die Standorte der PHBern steht ab 18. Februar 2022 zur Verfügung. Mit umsichtigem Verhalten können wir dazu beitragen, dass die beschlossenen Lockerungen nicht wieder aufgehoben werden müssen.

Die repetitiven Tests an der PHBern werden ab dem 18. Februar 2022 eingestellt. Vorrätiges Testmaterial (Testkits, Couverts) kann an den Infopoints vonRoll und Weltistrasse abgegeben werden.

3.2.2022, 14.00 Uhr

Der Bundesrat hat am Mittwochnachmittag die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung per 3. Februar 2022 bekanntgegeben (zur Medienmitteilung).

Das bedeutet auch für die PHBern, dass ab heute eine Homeoffice-Empfehlung gilt. Mitarbeitende, die vermehrt vor Ort arbeiten möchten, können dies – unter Einhaltung des Schutzkonzepts (insbesondere Maskenpflicht und Zertifikatspflicht) und in Absprache mit der vorgesetzten Person – tun.

31.1.2022, 21.00 Uhr

Bundesrat Alain Berset hat Ende letzter Woche Lockerungen der Corona-Massnahmen in Aussicht gestellt.

  • Es ist davon auszugehen, dass das Frühjahrssemester 2022 an der PHBern im Präsenzmodus stattfinden wird. Dennoch dürfen auch hybride Formen der Lehre bzw. des Distance Learning zum Einsatz kommen. Kapazitätsbeschränkungen werden zurzeit keine erwartet. Die Rahmenbedingungen und Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Zertifikatspflicht etc.) sind momentan noch unklar.
  • Für die Weiterbildung gelten weiterhin die durch das Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen kommunizierten Regelungen.

Weiter ist davon auszugehen, dass die Homeoffice-Pflicht in den nächsten Tagen bzw. Wochen aufgehoben wird und die Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder möglich ist. Die Mitarbeitenden der PHBern werden gebeten, sich so zu organisieren, dass die Umstellung vom Homeoffice zur Arbeit vor Ort möglichst reibungslos verläuft. Nach der Umstellung von der Homeoffice-Pflicht zur Arbeit vor Ort gelten erneut die mit der vorgesetzten Person vereinbarten Regelungen zum Anteil Telearbeit. Die Rahmenbedingungen und Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Zertifikatspflicht etc.) sind momentan noch unklar.

17.1.2022, 8.00 Uhr

Die Geschäftsleitung des Instituts für Weiterbildung und Dienstleistungen (IWD) hat aufgrund der aktuellen Coronasituation sowie der weiterhin geltenden Bundesratsbeschlüsse vom 17. Dezember 2021 die Verlängerung des Fernunterrichts bis am 11. April 2022 beschlossen. Mit Ausnahme der Durchführung von Hol-Angeboten (siehe Punkt 2 unten) bleiben die im Dezember 2021 kommunizierten Massnahmen weiterhin in Kraft.

Zentrale Punkte zu Weiterbildungen und Dienstleistungen der PHBern:

  1. Durchführungen vom 20. Dezember 2021 bis am 11. April 2022 finden im Fernunterricht statt.
  2. Die Umstellung auf Fernunterricht betrifft alle Angebotsformate (Regelangebote, Beratungen, Weiterbildungslehrgänge, Intensivweiterbildungen) mit Ausnahme von Hol-Angeboten. Diese können unter Einhaltung der Schutzkonzepte der jeweiligen Schulen vor Ort durchgeführt werden.
  3. Ausnahmen für Durchführungen vor Ort werden von der Institutsleitung genehmigt (z.B. Gestalten, Musik, Sport, im Freien). Anträge sind an die Bereichsleitenden zu richten.
  4. Bei Unklarheiten zu Durchführungsterminen in dieser Zeitperiode können sich die Dozierenden an die Bereichsleitenden wenden, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
  5. Es gilt grundsätzlich weiterhin Homeoffice-Pflicht. Vereinzelt können die Seminarräume von Dozierenden vor Ort für online-Durchführungen genutzt werden, sofern dies aus Infrastrukturgründen zu Hause nicht möglich ist. Ausnahmen werden von den jeweiligen Bereichsleitenden bewilligt.

Bei Fragen können Sie sich an die folgende Adresse wenden: info.iwd@phbern.ch

10.1.2022, 8.00 Uhr

Die folgenden Informationen betreffen die Prüfungssession HS21 vom 10. bis 21. Januar 2022 der PHBern.

Allgemeines

  • Die Prüfungssession findet grundsätzlich vor Ort statt. Es gilt die Zertifikatspflicht (3G) sowie die Maskentragpflicht gemäss den Covid-19-Weisungen und dem Schutzkonzept der PHBern. Die Zertifikate werden vor der Prüfung an einem zentralen Check-in kontrolliert. Bitte berechnen Sie entsprechend Zeit ein. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Zertifikatsprüfung werden in der ersten Januarwoche durch das Institut mitgeteilt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an der PHBern kostenlos testen zu lassen.
  • Die Durchführung von Fernprüfungen ist möglich. Die Modalitäten wurden von den Prüfungsverantwortlichen nach Massgabe der Fernprüfungsweisungen kommuniziert.
  • Wer den Nachweis eines gültigen Covid-Zertifikats nicht erbringen kann oder will, muss die jeweilige(n) Prüfung(en) zu einem späteren Zeitpunkt ablegen und wird gebeten, sich frühzeitig abzumelden.
  • Sinngemäss gelten die hier festgehaltenen Bestimmungen auch für andere Leistungsnachweise, die vor Ort erbracht werden.

Abmeldung

  • Abmeldungen von Prüfungen erfolgen – wie gewohnt – schriftlich und bis spätestens fünf Arbeitstage (31. Dezember 2021) vor Beginn der Prüfungssession gemäss den kommunizierten Bestim- mungen.
  • Spätere Abmeldungen sind nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, namentlich Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie bzw. naher Angehöriger, gerechtfertigt. Andernfalls wird die jeweilige Prüfung mit der Note 2 bzw. dem Prädikat «nicht erfüllt» bewertet. Der Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe ist unverzüglich zu erbringen, namentlich durch Vorlage eines Arztzeugnisses.
  • Konsultieren Sie für nähere Informationen die entsprechenden Bestimmungen im einschlägigen Studienreglement (zur Rechtssammlung der PHBern).

Personen mit einem positiven Corona-Test

  • Das Vorliegen eines positiven Corona-Tests sowie behördlich angeordnete Quarantäne oder Isolation gelten als wichtige Gründe für eine verspätete Prüfungsabmeldung. Informieren Sie in diesen Fällen unverzüglich die Institutsleiterin oder den Institutsleiter sowie den Lehrbetrieb (lehrbetrieb@phbern.ch).
  • Für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne oder Isolation befinden, wird in Absprache mit den Prüfungsverantwortlichen ein individueller Termin für eine Nachprüfung festgelegt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Leiterin oder den Leiter Ihres Instituts:

20.12.2021, 16.00 Uhr

Die PHBern hat auf Grundlage der Bundesratsbeschlüsse vom 17. Dezember 2021 entschieden, Angebote des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung bis am 24. Januar 2022 im Fernunterricht durchzuführen.

Zentrale Punkte zu Weiterbildungen und Dienstleistungen der PHBern:

  1. Durchführungen vom 20. Dezember 2021 bis am 24. Januar 2022 finden im Fernunterricht statt.
  2. Die Umstellung auf Fernunterricht betrifft alle Angebotsformate (Regelangebote, Hol-Angebote, Beratungen, Weiterbildungslehrgänge, Intensivweiterbildungen).
  3. Ausnahmen für Durchführungen vor Ort werden von der Institutsleitung genehmigt (z.B. Gestalten, Musik, Sport, im Freien).
  4. Bei Unklarheiten zu Durchführungsterminen in dieser Zeitperiode können sich die Dozierenden an die Bereichsleitenden wenden, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
  5. Es gilt grundsätzlich Homeoffice-Pflicht. Vereinzelt können die Seminarräume von Dozierenden vor Ort für Online-Durchführungen genutzt werden, sofern dies aus Infrastrukturgründen zu Hause nicht möglich ist.

Die Mediothek bleibt weiterhin geöffnet. Bitte beachten Sie die Vorgaben im Schutzkonzept 

Bei Fragen können Sie sich an die folgende Adresse wenden: info.iwm@phbern.ch  

18.12.2021, 10.00 Uhr

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag, 17. Dezember 2021 weitere Massnahmen beschlossen, welche auch Einfluss auf den Betrieb an der PHBern haben.

Ab Montag, 20. Dezember 2021 gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022 gemäss Bundesratsentscheid dort, wo möglich, eine Homeoffice-Pflicht. Diese gilt an der PHBern für alle Aufgabenbereiche, die nicht zur Aufrechterhaltung des Aus-, Weiterbildungs- und Dienstleistungsbetriebs vor Ort beitragen.

Die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten (Institute, Services, Rektorat) und der besonderen Einrichtungen (FDZ, NDT, ZBE, AOZ) treffen die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Regelungen und bewilligen abweichende Regelungen in Bezug auf die Homeoffice-Pflicht.

Für die Ausbildung gelten unverändert die bereits kommunizierten Rahmenbedingungen (3G und Maskenpflicht). Wie bisher entscheiden die Dozierenden, ob eine Lehrveranstaltung vor Ort oder online durchgeführt wird. Die Prüfungssession findet wie geplant statt. Die genauen Modalitäten werden nächste Woche kommuniziert.

Neu gilt für die Weiterbildung eine 2G-Pflicht. Der Leiter des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung informiert Anfang nächster Woche über das weitere Vorgehen.

Sitzungen werden online durchgeführt, wenn die Präsenz vor Ort nicht zwingend erforderlich ist. Mitarbeitendenanlässe finden bis auf Weiteres nicht statt.

Zudem gibt es Änderungen der Testorganisation an der PHBern während der Altjahrswoche. Am 24. Dezember 2021 müssen die Proben bis 10.00 Uhr an den Infopoints abgegeben werden, damit eine Auswertung durch das Labor am selben Tag gewährleistet ist. In der Altjahrswoche (27. bis 31. Dezember 2021) sind die Infopoints vonRoll und Weltistrasse geschlossen. In dieser Zeit können keine Testproben an den Infopoints und dem «Sonderbriefkasten» an der Fabrikstrasse 2 abgegeben und keine Testkits bezogen werden. Angehörige der PHBern, die in dieser Zeit und für den 3. Januar 2022 für die Präsenz an den Standorten der PHBern ein Zertifikat benötigen (z.B. Arbeitsplatz oder Bibliothek vonRoll) müssen die Testproben via Postversand mit dem Spezialcouvert selbständig ans Labor senden. Das für den Versand benötigte Spezialcouvert kann nächste Woche an den Infopoints vorgängig bezogen werden. Pro Person sind maximal drei Testkits und drei Spezialcouverts vorgesehen. Beim Postversand an das Labor werden die Proben am nächsten Tag nach Eingang durch das Labor geprüft. Da der Versand individuell über die Post erfolgt, übernehmen die PHBern und das Labor keine Gewährleistung für eine fristgerechte Abgabe bei der Poststelle und Zustellung durch die Post. Ab dem 3. Januar 2022 sind die Infopoints wieder geöffnet und die Proben können wieder vor Ort abgegeben werden.

6.12.2021, 15.00 Uhr

Nach den Entscheiden des Bundesrates vom Freitag, 3. Dezember 2021 müssen die Corona-Massnahmen der PHBern vorerst nicht angepasst werden. Mitarbeitenden wird empfohlen, dort, wo es möglich und sinnvoll ist, in Absprache mit der vorgesetzten Person im Homeoffice zu arbeiten.

Die von der PHBern angebotenen PCR Speicheltests behalten die Gültigkeitsdauer von 72 Stunden bei. Ab dem 6. Dezember 2021 können die Proben täglich an den Infopoints vonRoll und Weltistrasse 40 abgegeben werden. Die Überprüfung der Proben durch das Labor erfolgt am gleichen Tag. Weitere Informationen und die Abgabezeiten an den jeweiligen Standorten finden Sie im Anhang 3 des Schutzkonzepts für die Standorte der PHBern.

1.12.2021, 7.00 Uhr

Zusätzlich zur Zertifikatspflicht gilt eine Ausweitung der Maskenpflicht auf alle Innenräume an allen Standorten der PHBern, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Davon ausgenommen sind Dozierende bzw. Rednerinnen und Redner, wenn der Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann. Ebenfalls von der Maskentragpflicht ausgenommen sind – wie bisher – Personen, die nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Fachperson erforderlich. Das Attest muss bei der Institutsleiterin oder beim Institutsleiter eingereicht werden (vgl. Schutzkonzept für die Standorte der PHBern; Anhang 2).

Die PHBern empfiehlt auch geimpften und genesenen PHBern-Angehörigen, regelmässig von den kostenlosen Tests Gebrauch zu machen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln (Hände desinfizieren, regelmässiges Lüften) sind weiterhin zu befolgen. Weitere Informationen finden Sie im Schutzkonzept für die Standorte der PHBern.

Krankheitssymptome: Personen, die sich krank fühlen oder Symptome haben, lassen sich möglichst rasch testen, bleiben vor und nach dem Test zuhause, bis die Symptome abgeklungen sind (vgl. Empfehlungen des BAG bei Krankheitssymptomen).

Homeoffice für Mitarbeitende der PHBern: Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, kann in Absprache mit der vorgesetzten Person wieder vermehrt im Homeoffice gearbeitet werden. Da es sich um eine Übergangsphase handelt, ist eine Anpassung der Homeoffice-Vereinbarung nicht notwendig.

16.11.2021, 9.00 Uhr

An den Standorten der PHBern finden wöchentlich mehrmals Kontrollen des Covid-Zertifikats statt. Am Standort Hochschulzentrum vonRoll werden jeweils zwischen 400 und 800 Personen kontrolliert. Am Standort Weltistrasse 40 sind es um die 200 Personen, deren Covid-Zertifikat überprüft wird. Die Kontrollen zeigen, dass die Zertifikatspflicht von Studierenden, Weiterbildungsteilnehmenden, Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden der PHBern sehr gut respektiert wird.

4.11.2021, 18.00 Uhr

Neu: Postzustellung der Proben
Ab sofort können die PCR-Speicheltests auch mittels eines speziellen Briefumschlags per Post direkt an das Labor geschickt werden. Die Proben werden direkt nach Eingang geprüft, unabhängig von den Testtagen der PHBern. Die Briefumschläge können an den Infopoints vonRoll und Weltistrasse bezogen werden. Da der Versand über die Post erfolgt, übernehmen die PHBern und das Labor keine Gewährleistung für eine fristgerechte Zustellung. Am Freitag verschickte Tests werden vom Labor am Samstag ausgewertet.

Anpassung Abgabezeit am Freitag
Neu können die PCR-Speicheltests am Freitag bis spätestens 15.00 Uhr an den beiden Infopoints der PHBern abgegeben werden. Registriert eine Person ihre Probe beispielsweise zwischen 14:00 und 15:00 Uhr und gibt diese termingerecht ab, ist damit in der Regel die Testlücke am Montag geschlossen, vorausgesetzt die Person testet sich am Montag. Die Abgabezeiten für Montag und Mittwoch bleiben unverändert (Abgabe bis 10:00 Uhr).

Die Tests sind nach wie vor kostenlos und die bisherige Teststrategie bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Weitere Informationen finden Sie im Schutzkonzept

22.10.2021, 8.00 Uhr

Für Studierende und Mitarbeitende der PHBern und der Universität Bern bestand Ende September/Anfang Oktober 2021 die Möglichkeit, sich in den Räumlichkeiten der beiden Hochschulen ein erstes Mal impfen zu lassen.

Die zweite Impfung findet am 2. November 2021 zwischen 9.30 und 17 Uhr an der Fabrikstrasse 2 im Hochschulzentrum vonRoll statt. Sollte es Studierenden oder Mitarbeitenden in diesem Zeitfenster nicht möglich sein, die zweite Impfung vor Ort abzuholen, können sie zu einem selbstgewählten Zeitpunkt das Walk-In-Angebot des Inselspitals in Anspruch nehmen.

06.10.2021, 14.00 Uhr

In Anlehnung an den Bundesratsentscheid vom 1. Oktober 2021 (zur Medienmitteilung) wird die PHBern bis auf Weiteres bei ihrer Teststrategie bleiben. Die von der PHBern angebotenen PCR-Speicheltests sind somit weiterhin kostenlos und Angehörige der PHBern erhalten auch weiterhin ein Zertifikat.

23.9.2021, 8.00 Uhr

Für Studierende und Mitarbeitende der PHBern und der Universität Bern besteht Ende September/Anfang Oktober die Möglichkeit, sich vor Ort impfen zu lassen.

Das Impfen findet in den Räumlichkeiten an der Fabrikstrasse 2 auf dem Areal vonRoll und an der Parkterrasse 14 (beim Bahnhof Bern, Zugang über Treppenhaus Parkterrasse) statt. Es sind zwei Zeitfenster eingeplant: Erstimpfungen werden vom 27. September 2021 bis 1. Oktober 2021 jeweils von 9:30 bis 14:00 Uhr und von 14:45 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Die Zweitimpfungen werden vom 1. November 2021 bis am 5. November 2021 zu den gleichen Zeiten stattfinden.

Sobald Sie sich auf dem Portal VacMe registriert haben, können Sie sich während der oben genannten Zeitfenster impfen lassen. Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • QR-Code der Registrierung
  • Identitätskarte
  • Krankenkassenkarte
  • Studierendenausweis bzw. Mitarbeitendenausweis
  • Allenfalls Ihren Impfausweis

Merkblatt zur COVID-Impfung an den Berner Hochschulen

16.9.2021, 13.00 Uhr

Weiterbildungs- und Dienstleistungsangebote

Die COVID-Zertifikatspflicht ab 20.09.2021 gilt auch für Weiterbildungs- und Dienstleistungsangebote des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung der PHBern. Die Angebote werden wie ausgeschrieben – online oder vor Ort – durchgeführt. Für die Teilnahme vor Ort wird ein gültiges COVID-Zertifikat (genesen/geimpft/getestet) vorausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie im Schutzkonzept. Fragen sind zu richten an: info.iwm@phbern.ch.

15.9.2021, 8.00 Uhr

Ab Montag, 20. September 2021 haben Angehörige der PHBern dreimal (statt wie bis anhin zweimal) pro Woche die Möglichkeit, sich an den Standorten Fabrikstrasse 8 sowie Weltistrasse 40 kostenlos testen zu lassen.

  • Die Proben können am Montag, Mittwoch und Freitag bis spätestens 10 Uhr abgegeben werden.
  • Das negative Testresultat ist 72 Stunden gültig.
  • Eine Anleitung zum Ablauf des Tests ist hier verfügbar (Videoversion).
  • Weitere Informationen finden Sie unter Anhang 3 des Schutzkonzepts.
  • Das Testen wird auch für Personen empfohlen, die geimpft oder genesen sind.

Die PHBern bietet vorerst bis Ende Oktober kostenlose PCR-Tests an. Getestete erhalten zusammen mit dem negativen PCR-Testresultat auch ein über die PHBern hinaus gültiges Zertifikat. Zurzeit wird abgeklärt, ob dies auch im Oktober der Fall sein wird.

13.9.2021, 18.00 Uhr

Seit den Entscheiden des Bundesrats vom 9. September 2021 hat sich die Leitung der PHBern intensiv mit der konkreten Umsetzung der neuen Vorgaben an der PHBern auseinandergesetzt. Dazu gehörten auch Absprachen mit der Universität Bern, der Berner Fachhochschule sowie der Bildungs- und Kulturdirektion. Zudem wurde die Vereinigung der Studierenden miteinbezogen.

Die Schulleitung teilt die Einschätzung des Bundesrats zur aktuellen epidemiologischen Situation. Alle Angehörigen der PHBern müssen gemeinsam alles daransetzen, einen erneuten Lockdown der Hochschulen zu verhindern.

Die PHBern führt ab Montag, 20. September 2021 die Zertifikatspflicht für Mitarbeitende und für Studierende ein. Die Schulleitung geht davon aus, dass Mitarbeitende der PHBern, die vor Ort arbeiten, entweder genesen oder geimpft sind oder über ein gültiges negatives Resultat eines PCR-Tests (3G) verfügen. Das Schutzkonzept wird bis zum Dienstag, 14. September 2021 angepasst.

Beim Festlegen der Massnahmen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen dem Bildungsauftrag einer Präsenzhochschule, dem individuellen und dem kollektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und der Studierenden sowie der Berücksichtigung der persönlichen Freiheitsrechte geachtet. Gleichzeitig geht die Schulleitung der PHBern davon aus, dass sich möglichst viele Personen impfen lassen sollen, damit in absehbarer Zukunft die Rückkehr zu einer Normalität möglich ist, die nicht primär durch Covid-19-Regelungen geprägt ist.

Fragen und Antworten

Per wann werden die Entscheide umgesetzt?
Die Entscheide werden per Montag, 20. September 2021 umgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Mediothek am Helvetiaplatz 2. Dort besteht bereits seit Montag, 13. September 2021 für Kundinnen und Kunden eine Zertifikatspflicht.

Welche Begleitmassnahmen werden durch die PHBern bereitgestelt?

  • Impfungen: In Vorbereitung ist ein Impfangebot für Studierende und Mitarbeitende der PHBern und der Uni Bern in der Woche vom 27. September 2021 (1. Impfung) und in der Woche vom 1. November 2021 (2. Impfung). Nähere Informationen folgen in den nächsten Tagen.
  • PCR-Test: Bis vorerst Ende Oktober 2021 bietet die PHBern an der Fabrikstrasse 8 und an der Weltistrasse 40 kostenlose PCR-Tests an. Das negative Testresultat ist 72 Stunden gültig.
  • Für wen wird das Testen empfohlen?
    Primär richtet sich das Angebot, sich testen zu lassen, an Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Das Testen wird auch für Personen empfohlen, die geimpft oder genesen sind.

Wie können Studierende, die kein Zertifikat vorweisen können oder wollen, die vorgesehenen Kompetenzen erwerben?
Für Veranstaltungen in Räumen ohne Spezialinfrastruktur wird sichergestellt, dass neben der Präsenzveranstaltung auch ein digitaler Kanal (synchron oder asynchron) zur Verfügung steht. In bewilligten Ausnahmefällen können auch alternative Formen der Leistungserbringung ermöglicht werden.
Bei Veranstaltungen in Spezialräumen entscheiden die Institutsleitenden auf Gesuch hin der Dozierenden, ob eine Distanzteilnahme oder eine alternative Form der Leistungserbringung möglich ist. Falls im Herbstsemester 2021 keine Alternative möglich ist, muss den Studierenden ohne Zertifikat zu einem späteren Zeitpunkt eine Lösung angeboten werden. Dabei ist bei Studierenden, die nicht kurz vor dem Abschluss stehen, anzustreben, dass keine Studienzeitverlängerung nötig ist.

Wie erfolgt die Kommunikation zur konkreten Durchführung der Lehrveranstaltungen?
Die Modalitäten der Durchführung der einzelnen Lehrveranstaltungen werden weiterhin vom jeweiligen Institut kommuniziert.  

Welche Präsenzregelungen gelten für Studierende, die vor Ort an den Veranstaltungen teilnehmen?
Die Möglichkeit, nicht vor Ort an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen, steht allen Studierenden offen. Die Verbindlichkeit bezüglich der aktiven Mitarbeit ist dabei jederzeit einzuhalten.

Welche Vorgaben gelten für die Tage des Studienbeginns in der Woche vom 13. September 2021?
Es gelten die bereits kommunizierten Vorgaben, d.h. Maskenpflicht.

Entfällt ab dem 20. September 2021 die Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (z.B. Korridore, Treppenhäuser)?
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Entfällt ab dem 20. September 2021 die Maskenpflicht für alle Lehrveranstaltungen – unabhängig von der Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Die Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen entfällt. Die Schulleitung empfiehlt jedoch, Masken weiterhin dort zu tragen, wo der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Welche Regeln gelten für den Standort Helvetiaplatz 2 (Mediothek)?
Das Betreten der Mediothek am Helvetiaplatz 2 setzt ein Zertifikat voraus. Dieses wird beim Empfang geprüft.

2.9.2021, 15.00 Uhr

Nach den Entscheiden des Bundesrats vom Mittwoch, 1. September 2021 ändert sich an den im Update zum Thema Corona vom 19. August 2021 kommunizierten Vorgaben an der PHBern nichts. Zudem gilt weiterhin: Allfällige Quarantäne- oder Isolationsanordnungen werden durch das Kantonsarztamt erlassen.

Ein Zertifikat (genesen/geimpft/getestet) ist somit für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (wobei der Begriff Lehrveranstaltung alle Veranstaltungen und Kontakte im Zusammenhang mit der Lehre meint) aktuell nicht erforderlich. Die Modalitäten der Durchführung der einzelnen Lehrveranstaltungen werden weiterhin von den jeweiligen Instituten kommuniziert.

An der PHBern besteht die Möglichkeit, sich jeweils am Montag und am Donnerstag testen zu lassen. Mindestens bis Ende September erhalten die negativ getesteten Personen die Möglichkeit, zum Testergebnis auch ein Zertifikat zu erhalten. Das Test-Kit kann während der Öffnungszeiten an den Infopoints vonRoll und Weltistrasse 40 bezogen werden. Die Probe muss an den Testtagen bis 10.00 Uhr abgegeben werden. Detaillierte Informationen zum Testen sind im Schutzkonzept für die Stand-  orte der PHBern aufgeführt. Eine Anleitung zum Ablauf des Tests ist hier verfügbar (Videoversion). Für die Teilnahme ist eine eigenständige Registrierung notwendig, bei der die Krankenkassenkarte not- wendig ist. Die Teilnehmenden werden direkt durch das Labor via SMS und/oder E-Mail über das Ergebnis informiert.

Beachten Sie bitte die neuen Vorgaben für die Bibliotheken der Universität Bern, zu der auch die Bibliothek vonRoll gehört.

Die Mitglieder des Schulrats und der Schulleitung sind überzeugt, dass wir gemeinsam alles daran setzen müssen, einen erneuten Lockdown der Hochschulen zu verhindern.

19.8.2021, 17.00 Uhr

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 11. August 2021, beschlossen, den bisherigen Kurs beizubehalten: Er hält die Schutzmassnahmen aufrecht und ruft die Bevölkerung auf, sich impfen zu lassen. Die vom Bundesrat Anfang Sommer beschlossenen Lockerungen im Hochschulbereich gelten demnach weiterhin.

In Bezug auf die Lehrangebote im Herbstsemester 2021 (Aus- und Weiterbildung) ist das BAG auf seinen Entscheid bezüglich der Begrenzung der Raumkapazitäten zurückgekommen. Die im Update zum Thema Corona vom 9. Juli 2021 kommunizierten Vorgaben sind somit hinfällig und es gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:

  • Es bestehen keine Kapazitätsbeschränkungen in den Vorlesungs- und Seminarräumen.
  • Es besteht weiterhin eine allgemeine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind Dozierende bzw. Rednerinnen und Redner, wenn der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann. Weitere Ausnahmen müssen durch die Institutsleitenden bewilligt werden (z.B. Instrumentalunterricht). Für Personen mit einer Maskentragpflicht-Dispens gilt weiterhin Anhang 4 des Schutzkonzepts für die Standorte der PHBern.
  • Der Abstand von 1.5 Metern ist, wenn immer möglich einzuhalten.
  • Die gewonnenen Erfahrungen mit hybriden Lehr- und Lernformaten sowie mit der Distanzlehre sollen dort weiterentwickelt und eingesetzt werden, wo sie didaktisch sinnvoll und fürs Lernen der Studierenden einen Mehrwert bieten.
  • Die Modalitäten der Durchführung der einzelnen Lehrveranstaltungen werden von den jeweiligen Instituten kommuniziert.

Ferner gelten für die PHBern folgende Regelungen:

  • Wer sich in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der PHBern bewegt, insbesondere in den Korridoren, muss eine Maske tragen (bitte die entsprechenden Hinweise vor Ort beachten).
  • In nicht öffentlich zugänglichen Bereichen gilt keine Maskentragpflicht, wenn der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.
  • Wer Schalterdienst leistet, trägt bei Publikumskontakt eine Maske.
  • Sitzungen und Besprechungen können wieder vor Ort stattfinden. Es besteht dann Maskentragpflicht, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch für Sitzungen und Besprechungen gelten keine Beschränkungen der Raumkapazitäten.

Vor der Sommerpause wurde im Update zum Thema Corona Folgendes kommuniziert: «Die weiteren Mitglieder der Schulleitung und ich gehen davon aus, dass ab Mitte August wieder mehrheitlich vor Ort gearbeitet wird. Wir bitten Sie somit, sich so zu organisieren, dass die Umstellung vom Homeoffice zur Arbeit vor Ort ab dem 15. August 2021 möglichst reibungslos verläuft.» Es besteht somit grundsätzlich kein Anrecht mehr auf pandemiebedingtes Homeoffice. Wo es betrieblich möglich ist, können Vorgesetzte und ihre Mitarbeitenden Vereinbarungen bezüglich Homeoffice treffen. Letzteres gilt insbesondere für besonders gefährdete Mitarbeitende.

Als unterstützende Schutzmassnahme bietet die PHBern ab dem 23. August neu freiwillige Testungen vor Ort an. Mitarbeitende und Studierende der PHBern erhalten die Möglichkeit, sich jeweils am Montag und Donnerstag mittels PCR-Speicheltest (Spucktest) kostenlos selbst zu testen. Das Test-Kit kann während der Öffnungszeiten an den Infopoints vonRoll und Weltistrasse bezogen werden. Die Probe muss an den Testtagen bis 10.00 Uhr abgegeben werden. Detaillierte Informationen zum Testen sind im Schutzkonzept aufgeführt. Eine Anleitung zum Ablauf des Tests ist hier verfügbar (Videoversion). Für die Teilnahme ist eine eigenständige Registrierung notwendig, bei der die Krankenkassenkarte notwendig ist. Die Teilnehmenden werden direkt durch das Labor via SMS und/oder E-Mail über das Ergebnis informiert.

Das Schutzkonzept für die Standorte der PHBern wurde aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

29.6.2021

Abgeleitet von den Lockerungen des Bundesrats vom 23. Juli 2021 gelten ab dem 5. Juli 2021 an der PHBern folgende Regelungen:

  • Wer sich in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Gebäude der PHBern bewegt, namentlich auch in den Korridoren, muss eine Maske tragen (bitte auch die entsprechenden Hinweise vor Ort beachten).
  • An den Arbeits- sowie Verpflegungsplätzen innerhalb der Räumlichkeiten der PHBern besteht keine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.
  • Kann der Abstand nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht.
  • Es besteht neu eine Homeoffice-Empfehlung. Das bedeutet: Bis zum 15. August 2021 kann weiterhin zu Hause gearbeitet werden.
  • Für die während des Sommers geplanten Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen gilt ab sofort keine Distance Learning-Pflicht mehr. Das Schutzkonzept der PHBern ist jedoch stets einzuhalten (insbesondere Maskenpflicht immer dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann), und die Raumreservationen sind zu prüfen.

Es wird davon ausgegangen, dass ab Mitte August wieder mehrheitlich vor Ort gearbeitet wird.

Für das Herbstsemester 2021 rechnet die Schulleitung mit der Möglichkeit, wieder Veranstaltungen vor Ort durchführen zu können. Dennoch werden auch hybride Formen der Lehre sowie Weiterbildung bzw. des Distance Learning zum Einsatz kommen. Alle diesbezüglichen Informationen werden von den Grundausbildungsinstituten im August kommuniziert.

Das Schutzkonzept wird entsprechend angepasst auf den 5. Juli 2021.

8.6.2021, 8.00 Uhr

Ab sofort entfällt in den Aussenbereichen der Standorte der PHBern die Maskentragpflicht, wenn der Abstand von 1.5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann. In den Innenbereichen bleiben die bisherigen Schutzmassnahmen bestehen (z.B. allgemeine Maskentragpflicht). Das Schutzkonzept für die Standorte der PHBern wurde entsprechend angepasst. Des Weiteren ist das Hochschulzentrum vonRoll wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet (z.B. Bibliothek, Fitnessraum u.a.).

2.6.2021, 9.00 Uhr

Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch, 26. Mai 2021, Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Die weiteren Mitglieder der Schulleitung und ich haben diese eingehend geprüft und entschieden, dass

  • das begonnene Frühjahressemester 2021 unter den bisher geltenden Regelungen beendet wird,
  • Prüfungen wie angekündigt durchgeführt werden,
  • die aktuell gültige Homeoffice-Regelung bis am 15. August 2021 bestehen bleibt. Die weiteren Mitglieder der Schulleitung und ich gehen davon aus, dass wir danach wieder vermehrt vor Ort arbeiten können,
  • wir über die Regelungen, welche ab August 2021 voraussichtlich gültig sein werden, nach den nächsten Bundesrats-Entscheiden Ende Juni 2021 kommunizieren.

Für Anlässe an den Standorten der PHBern gelten zudem ab 02. Juni 2021 folgende Rahmenbedingungen:

  • Die maximale Personenanzahl auf den Aussenarealen und in den Innenbereichen beträgt 50 Personen pro Anlass (unter Berücksichtigung der maximalen Raumkapazität gemäss Schutzkonzept der PHBern).
  • Es gilt eine allgemeine Abstands- und Maskenpflicht (Aussen- und Innenbereiche).
  • Bei allen Anlässen werden durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter die Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
  • Bei einer Konsumation von Speisen und Getränken müssen die Gastronomieregeln eingehalten werden (Sitzpflicht bei der Konsumation, Innenbereich: max. Vierergruppen-Tische, Aussenbereich: max. Sechsergruppen-Tische, Erhebung der Kontaktdaten).
  • Ist ein Catering-Service vorgesehen, so muss das Unternehmen über ein Schutzkonzept verfügen.

Ab Mittwoch, 02. Juni 2021 sind sowohl die Cafeteria wie auch die Mensa am Standort vonRoll wieder offen; es stehen auch wieder Sitzplätze zur Verfügung stehen. Dabei gelten folgende Schutzmassnahmen:

  • Maximal 4 Personen pro Tisch
  • 1.5 Meter Abstand zwischen den Tischen
  • Maskenpflicht, für alle, die nicht an einem Tisch sitzen
  • Kontaktdatenerfassung aller Personen am Tisch
  • Keine Beschränkungen betreffend der maximalen Anzahl Personen in der Cafeteria bzw. in der Mensa

Die ZFV-Cafeteria an der Weltistrasse 40 bleibt vorerst weiterhin geschlossen.

Das Schutzkonzept der PHBern wurde aktualisiert und hat weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit.

23.3.2021, 10.30 Uhr

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag, 19. März 2021, über die aktuelle Situation der Corona-Pandemie informiert und lediglich eine neue Lockerung für Treffen im privaten Bereich bekannt gegeben. Für die PHBern sind folgende Punkte zentral:

  • Die Lehre in den Grundausbildungen und im Vorbereitungskurs findet bis Ende Veranstaltungszeit, d.h. bis am 4. Juni 2021, grundsätzlich im Distance Learning statt. Der Bundesrat entscheidet am 14. April 2021 über weitere mögliche Lockerungen. Inwiefern ab 19. April 2021 wieder mehr Angebote vor Ort durchgeführt werden können, hängt von der epidemiologischen Situation und den Entscheiden der Behörden ab.
  • Unverändert gilt, dass einzelne Angebote in den Grundausbildungen, die auf Infrastruktur vor Ort angewiesen sind (Fachbereiche Sport, Musik, BG, TTG, NT inkl. Robotik), nach Genehmigung durch die verantwortliche Institutsleiterin bzw. den verantwortlichen Institutsleiter, vor Ort durchgeführt werden können. Dabei wird berücksichtigt, dass Studierende, die nicht vor Ort sein können, die Möglichkeit erhalten, die Lehre im Distanzmodus zu verfolgen. Die Leiterin des Vorbereitungskurses kann zusätzliche Angebote vor Ort in kleinen Gruppen zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung genehmigen.
  • Die Weiterbildungen des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung finden bis zu den Sommerferien (3. Juli 2021) im Fernunterricht statt. Davon ausgenommen sind einzelne Angebote, die vom Institutsleiter auf Antrag genehmigt worden sind.

Die epidemiologische Lage bleibt weiterhin schwierig. Die Schulleitung beurteilt daher die Situation aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen laufend neu und behält sich vor, die Massnahmen zu lockern, anzupassen oder erneut zu verschärfen.

Damit die Gebäude der PHBern auch in den nächsten Wochen offenbleiben können, sind wir dringend darauf angewiesen, dass wir uns an sämtliche Vorgaben des Bundesrats halten, eine Maske tragen, Abstand wahren und regelmässig die Hände waschen. Das Schutzkonzept der PHBern hat weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.

25.2.2021, 21.00 Uhr

Die Bibliothek vonRoll ist ab 1. März 2021 wieder offen.

Öffnungszeiten

Lesesaal: Mo - Fr 8.00 bis 19.00 Uhr, Sa 8.00 bis 17.00 Uhr
Service: Mo - Fr 9.00 bis 18.00 Uhr, Sa 9.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Informationen

14.1.2021, 18.00 Uhr

Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis Ende Februar 2021 verlängert. Zudem hat er weitere Beschlüsse gefasst, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Für die PHBern bedeuten die neuen Massnahmen, dass wir uns bis mindestens Ende Februar 2021 wieder in einer ähnlichen Situation wie während des Lockdowns im Frühling 2020 befinden. Im Unterschied zu damals bleibt die PHBern allerdings weiterhin geöffnet. Insbesondere stehen die Ausleih-Dienstleistungen der Bibliotheken nach wie vor zu Verfügung. Das gilt auch für die Mediothek am Helvetiaplatz 2.

Ab Montag, 18. Januar 2021 gilt eine Homeoffice-Pflicht. Bis Ende Februar 2021 arbeiten daher alle Mitarbeitenden grundsätzlich im Homeoffice. Die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten (Institute, Services, Rektorat) und besonderen Einrichtungen (FDZ, NDT, ZBE, AOZ) können dort, wo dies betrieblich erforderlich oder aufgrund der persönlichen Situation notwendig ist, Präsenztage bzw. -zeiten einzelner Mitarbeitenden festlegen.

Im Übrigen gelten folgende Grundsätze:

  • Der Lehrbetrieb findet bis Ende März 2021 im Modus der Distanzlehre statt. Wenn es die epidemiologische Lage zulässt, so können wie bereits im vergangenen Semester Angebote vor Ort durchgeführt werden, die auf Infrastruktur vor Ort angewiesen sind (Sport, Musik, WAH, BG, TTG, NT inkl. Robotik). 
  • Die Weiterbildungen des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung finden bis 25. April 2021 auf Distanz statt.

Für Praktika sowie für Hol-Angebote gilt das Schutzkonzept der jeweiligen Schule.

Das Schutzkonzept und die Weisungen der PHBern werden zeitnah an die neuen Beschlüsse angepasst und sind nach wie vor gültig.

Das Take Away in der Cafeteria von Roll bleibt weiterhin geöffnet, während die Mensa vonRoll ab 18. Januar 2021 geschlossen bleibt.

28.10.2020, 10.00 Uhr

Beschlüsse der Schulleitung der PHBern, die die Lehre betreffen:

  • Aufgrund der aktuellen Lage werden Veranstaltungen der Grundausbildungen und des Vorbereitungskurses an der PHBern ab Mittwoch, 28. Oktober 2020 bis Ende Jahr auf Distance Learning umgestellt.
  • Die Umstellung auf Distance Learning gilt ab Mittwoch, 28. Oktober 2020 auch für den Leistungsbereich Weiterbildung. Einzelheiten werden am Dienstag, 27. Oktober 2020 auf Stufe Institut geregelt und kommuniziert.
  • Für Veranstaltungen in den Fachbereichen Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten, Natur und Technik, Bewegung und Sport sowie Musik können für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen bewilligt werden. Der Entscheid liegt bei der zuständigen Institutsleiterin bzw. beim zuständigen Institutsleiter bzw. der Leiterin des Vorbereitungskurses.
  • Bezüglich der Prüfungssession vom Januar 2021 trifft die Schulleitung innerhalb der nächsten zwei Wochen die nötigen Entscheide.
  • Praktika finden weiterhin statt, für Besuche und Hospitationen sowie Praktika gelten die Schutzkonzepte der jeweiligen Schulen: Die verantwortlichen Bereichsleitungen BPA entscheiden zusammen mit den betroffenen Schulen über die geltenden Rahmenbedingungen. Zu beachten ist insbesondere die von der Bildungs- und Kulturdirektion beschlossene Maskenpflicht für alle Erwachsenen auf allen Stufen sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse.
  • Die fürs Herbstsemester noch nicht durchgeführten Diplomfeiern können nicht vor Ort stattfinden und müssen leider abgesagt werden.

Beschlüsse, die die Arbeit vor Ort bzw. im Homeoffice betreffen:

  • Die Arbeit vor Ort ist möglich.
  • Pro Büro arbeitet in der Regel eine Person vor Ort; kann dies nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht.

Das Schutzkonzept der PHBern wurde am Dienstag, 27. Oktober 2020 aktualisiert und hat weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.

An dieser Stelle weise ich erneut auf den Appell des Bundes hin, in sämtlichen Lebensbereichen alle unnötigen Kontakte zu vermeiden.

26.10.2020, 20.00 Uhr

Die zweite Welle der Corona-Pandemie ist eingetroffen. Der Kanton Bern hat am vergangenen Freitag die Massnahmen verschärft und auch der Bundesrat will am Mittwoch, 28. Oktober 2020 weitere, schweizweit gültige Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erlassen.

Bezüglich Lehre hat die Schulleitung der PHBern Folgendes entschieden:

  • Aufgrund der aktuellen Lage werden Veranstaltungen der Grundausbildungen und des Vorbereitungskurses an der PHBern ab Mittwoch, 28. Oktober 2020 bis Ende Jahr auf Distance Learning umgestellt.
  • Die Umstellung auf Distance Learning gilt ab Mittwoch, 28. Oktober 2020 auch für den Leistungsbereich Weiterbildung. Einzelheiten werden am Dienstag, 27. Oktober 2020 auf Stufe Institut geregelt und kommuniziert.
  • Für Veranstaltungen in den Fachbereichen Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten, Natur und Technik, Bewegung und Sport sowie Musik können für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen bewilligt werden. Der Entscheid liegt bei der zuständigen Institutsleiterin bzw. beim zuständigen Institutsleiter bzw. der Leiterin des Vorbereitungskurses.
  • Bezüglich der Prüfungssession vom Januar 2021 trifft die Schulleitung innerhalb der nächsten zwei Wochen die nötigen Entscheide.
  • Praktika finden weiterhin statt. Für Besuche und Hospitationen sowie Praktika gelten die Schutzkonzepte der jeweiligen Schulen: Die verantwortlichen Bereichsleitungen Berufspraktische Ausbildung BPA  entscheiden zusammen mit den betroffenen Schulen über die geltenden Rahmenbedingungen. Zu beachten ist insbesondere die von der Bildungs- und Kulturdirektion beschlossene Maskenpflicht für alle Erwachsenen auf allen Stufen sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse.
  • Die fürs Herbstsemester noch nicht durchgeführten Diplomfeiern können nicht vor Ort stattfinden und müssen abgesagt werden.

Bezüglich der Arbeit vor Ort bzw. im Homeoffice hat die Schulleitung heute Folgendes entschieden:

  • Die Arbeit vor Ort ist möglich.
  • Pro Büro arbeitet in der Regel eine Person vor Ort; kann dies nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht.

Da es sich derzeit nicht um einen Lockdown wie im Frühlingssemester 2020 handelt, steht die Infrastruktur der PHBern allen Angehörigen der PHBern unter Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie der Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG zur Verfügung. Neu gilt auch für die Aussenbereiche der Gebäude (d.h. fürs jeweilige Areal) der PHBern eine Maskenpflicht. Die vonRoll-Bibliothek ist nur noch unter Vorweisen eines PHBern- oder UniBern-Ausweises zugänglich.

Anlässe mit externen Personen werden konsequent abgesagt (Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen gelten nicht als externe Personen).

23.10.2020, 21.00 Uhr

Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Schulleitung hat der Rektor der PHBern heute Nachmittag die Ausführungen der Taskforce und des BAG sowie die Entscheide des Berner Regierungsrats zur Kenntnis genommen.

Die PHBern steht im Austausch mit der Universität Bern und der Berner Fachhochschule sowie der Bildungs- und Kulturdirektion.

Die Schulleitung der PHBern wird sich am 26. Oktober 2020 am Nachmittag zu einer weiteren ausserordentlichen Sitzung treffen. Im Anschluss daran werden die Studierenden und die Mitarbeitenden über die gefällten Entscheide informiert.

Das Schutzkonzept der PHBern hat weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit. Neu besteht die Maskenpflicht auch unter überdachten Bereichen der Gebäude der PHBern.

22.10.2020, 8.00 Uhr

Die epidemiologische Lage in der Schweiz spitzt sich rasant zu. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat der Rektor der PHBern mit den anderen Mitgliedern der Schulleitung entschieden, dass alle in einer Veranstaltung anwesenden Personen ab sofort eine Maske tragen. Alle anderen Massnahmen haben weiterhin Gültigkeit.

9.10.2020, 11.00 Uhr

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 7. Oktober 2020 eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen im Kanton Bern ab Montag, 12. Oktober 2020 beschlossen. Ausgenommen davon waren die Innenräume der Hochschulen. Da die Zahl der Coronavirus-Infektionen steigt und der Schutz der Gesundheit aller Personen an den Hochschulen oberste Priorität hat, haben die Universität Bern, die Berner Fachhochschule und die PHBern gemeinsam folgenden Grundsatzentscheid gefällt:

In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen der Hochschulen gilt ab Montag, 12. Oktober 2020 eine allgemeine Maskentragpflicht.

Für die PHBern heisst das konkret:

  • In den Korridoren, in den Social Hubs und weiteren Begegnungszonen sowie in den Bibliotheken und der Mediothek gilt Maskenpflicht. Ausnahme: Kaffee- und Mittagspausen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Metern.
  • Für die Lehre in den Hörsälen, Seminarräumen und weiteren Räumen gelten weiterhin die Angaben im Schutzkonzept der PHBern. Das heisst: Kann der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden, ist eine Maske zu tragen.
  • Mitarbeitende müssen die Maske am Büroarbeitsplatz weiterhin nicht tragen, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.

Die Studierenden und Mitarbeitenden sind gebeten, sich jederzeit und uneingeschränkt an die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG zu halten sowie das Schutzkonzept der PHBern zu beachten. Bei positivem Test auf das Coronavirus ist das Vorgehen gemäss Schutzkonzept zu befolgen.

7.9.2020, 17.00 Uhr

Das Schutzkonzept für die Standorte der PHBern wurde in verschiedenen Bereichen angepasst. Folgende Anpassungen/Ergänzungen wurden vorgenommen:

  • Maskenpflicht in der Mensa: Bedingt durch Covid-19 gilt ab 07.09.2020 für alle Gäste in der Gastronomie eine Maskenpflicht - sie muss bis zum Sitzplatz getragen werden.
  • Ergänzung der Hinweise zu den Raumkapazitäten
  • Anpassung einzelner Raumkapazitäten, insbesondere bei den Fach- und Spezialräumen
  • Neuer Anhang zu den Lüftungssystemen an den Standorten der PHBern
  • Neuer Reinigungsintervall an den Standorten Weltistrasse und am Helvetiaplatz

18.8.2020, 10.00 Uhr

Im Herbstsemester 2020 wird an der PHBern primär eine hybride Form der Lehre durchgeführt. Darunter wird eine Kombination von Online-Veranstaltungen, Massnahmen der Distanzlehre und Präsenz-veranstaltungen verstanden. Die Einzelheiten zur Organisation der Lehre im Herbstsemester 2020 werden durch die Institute geregelt und kommuniziert. Veranstaltungen vor Ort können unter Berücksichtigung des Abstands von 1,5 Meter nur in reduzierter Form durchgeführt werden, da die Raumkapazitäten aufgrund der Distanzregel tiefer ausfallen. Daher stehen auch weniger Arbeitsplätze in Gruppenräumen, Nischen und der Bibliothek zur Verfügung. Die Dozierenden sind dafür verantwortlich, Präsenzlisten zu führen, um ein allfälliges Contact Tracing zu gewährleisten. Studierende der PHBern, welche ein Praktikum an einer Schule absolvieren, halten sich an die Anweisungen der Schulleitung vor Ort.

22.6.2020, 14.00 Uhr

Am vergangenen Freitag, 19. Juni 2020 hat der Bundesrat weitgehende Lockerungen betreffend Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Die Schulleitung der PHBern entscheidet am kommenden Montag, 29. Juni 2020 über Konsequenzen dieser Lockerungen für die PHBern, insbesondere auch über die Rückkehr aus dem Homeoffice.

Voraussichtlich am 30. Juni 2020 wird über die Entscheide der Schulleitung informiert. Bis dahin bleiben an der PHBern die bisherig getroffenen Massnahmen in Kraft.

2.6.2020, 9.30 Uhr

Heute hat Rektor Martin Schäfer die Studierenden und die Mitarbeitenden über das weitere Vorgehen informiert. Im Namen des Schulrats und der Schulleitung der PHBern bedankte er sich bei den Mitarbeitenden für das aussergewöhnliche Engagement in einer sehr herausfordernden Zeit. Ab Montag, 8. Juni 2020 ist für die Mitarbeitenden der PHBern eine schrittweise Rückkehr an die Standorte der PHBern möglich. Dazu gibt es detaillierte Schutzkonzepte.

Den Studierenden wünscht der Rektor beim bevorstehenden Abschluss des Semesters viel Erfolg. Ebenso jenen Personen, die ab der kommenden Woche die Ergänzungsprüfung absolvieren, um an der PHBern studieren zu können.

Diverse Prüfungen finden zwischen dem 8. und 26. Juni 2020 auf dem Areal vonRoll statt. Um die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit einhalten zu können, sollen möglichst nur Personen vor Ort anwesend sein, welche diese Prüfungen erbringen oder beaufsichtigen. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 deutlich gemacht, dass insbesondere die Abstandsregel eingehalten werden soll.

16.5.2020

Die Diplomfeier vom 15. Mai 2020 musste leider abgesagt werden. Ein Musikvideo der "Halunke", das an der PHBern aufgenommen worden war, soll trotzdem für eine festliche Stimmung sorgen. Zudem gratuliert Rektor Martin Schäfer in einer Video-Grussbotschaft. Die Diplome werden per Post zugeschickt.

28.4.2020, 15.00 Uhr

Die gemeinsame Diplomfeier der Grundausbildungsinstitute der PHBern und des privaten Instituts Vorschulstufe und Primarstufe NMS kann am 15. Mai 2020 nicht durchgeführt werden. Auch die Absolventinnen und Absolventen eines Weiterbildungslehrganges des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung der PHBern müssen auf ihre Diplomfeier verzichten. Diese hätte am 25. Juni 2020 stattfinden sollen. Die Diplome werden per Post zugeschickt.

22.4.2020, 21.00 Uhr

Die Regierung dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und bittet um Geduld
Link zum Be-Info-Flash des bernischen Regierungsrates

21.4.2020, 16.00 Uhr

Heute wurden die Studierenden und die Mitarbeitenden der PHBern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise per Mail informiert.

Studienleistungen werden grundsätzlich in alternativen Formen erbracht
Folgende Vorgaben gilt es einzuhalten:

  1. Die Hochschulen werden frühestens am 8. Juni 2020 ihren Betrieb vor Ort wieder aufnehmen können (vorbehältlich der Entscheide des Bundesrats).
  2. Das Risiko von zusätzlichen Ansteckungen muss minimiert werden (Vorgabe BAG).
  3. Aus der aktuellen Situation soll niemandem im Bildungssystem ein Nachteil erwachsen (Vorgabe Bildungs- und Kulturdirektion).

Aufgrund des vorgegebenen Mindestabstandes von zwei Metern ist es kaum möglich, alle Prüfungen vor Ort durchzuführen. Um allen Betroffenen Planungssicherheit zu gewährleisten, hat die PHBern entschieden, im Frühjahrssemester 2020 im Rahmen der regulären Studiengänge grundsätzlich keine Prüfungen vor Ort durchzuführen. Die entsprechenden Studienleistungen werden somit grundsätzlich in alternativen Formen erbracht.

Allen Studierenden der PHBern wird der Abschluss des Semesters beziehungsweise des Studiums ermöglicht. Studierende, die Zivilschutz oder Militärdienst leisten oder sich aus einem anderen Grund in einer speziellen Situation befinden, wenden sich an die zuständige Institutsleiterin bzw. an den zuständigen Institutsleiter.

Für das Frühjahrssemester 2020 gilt, dass für jeden Leistungsnachweis, der mit einer ungenügenden Note oder einem „nicht erfüllt“ bewertet wird, eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit besteht. Ausgenommen davon sind Beurteilungen der Berufseignung in Praktika sowie Praktika, welche erst im neuen Schuljahr stattfinden (aber noch zum Frühjahrssemester 2020 gehören).

Die Ergänzungsprüfung findet vor Ort statt
Die Ergänzungsprüfung 2020 (für Personen, die an der PHBern studieren wollen) wird ab dem 8. Juni 2020 mit angepassten Modalitäten vor Ort durchgeführt. Die genauen Prüfungsdaten werden dadurch Veränderungen unterworfen sein. Personen, welche die Ergänzungsprüfung 2020 nicht bestehen, haben eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit. Die nächste Ergänzungsprüfung findet dann im Juni 2021 statt. Dieser Entscheid steht unter dem Vorbehalt der anstehenden Bundesratsentscheide.

Weiterbildung und MediothekInformationen zu den umfassenden Angeboten des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung finden Sie hier. Die Mediothek  der PHBern bleibt voraussichtlich bis am 8. Juni 2020 geschlossen. 

24.3.2020, 18.00 Uhr

Die FAQ für die Mitarbeitenden der PHBern sind jetzt im Intranet abrufbar.

20.3.2020, 16.00 Uhr

Die PHBern hat eine Plattform für den Fernunterricht aufgeschaltet. Sie unterstützt damit Lehrpersonen und weitere Fachpersonen. Weitere Beiträge und Vorschläge sind willkommen.

19.3.2020, 16.00 Uhr

Die Mediothek der PHBern bleibt vorerst bis am 19. April geschlossen. Medien können nach wie vor online bestellt und per Post nach Hause zugestellt werden. Medienkisten, die nicht per Post lieferbar sind, können nach Voranmeldung in der Mediothek am Helvetiaplatz abgeholt werden. Rückgaben sind ebenfalls per Post möglich. Weitere Informationen hier.

Der Regierungsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Bern für ihren grossen Einsatz in dieser schwierigen Zeit. Dies schreibt er im Flash, der von der Staatskanzlei verschickt wurde.

18.3.2020, 7.00 Uhr

  • Die Studienberaterinnen und Studienberater sind per Telefon und Mail erreichbar. Beratungen an der PHBern können zurzeit nicht angeboten werden. Zur Übersichtsseite der Studienberatungen der PHBern.
  • Das Beratungstelefon für Schulleitungen, Behörden und Organisationen des Bereichs Kader- und Systementwicklung der PHBern ist neu von Montag bis Freitag rund um die Uhr erreichbar. Tel. +41 31 309 27 07 oder manfred.kuonen@phbern.ch, Bereichsleiter KSE, IWM

17.3.2020, 12.00 Uhr

Auf der Basis des Entscheides des Bundesrats hat die Schulleitung entschieden, dass die PHBern ab Dienstag, 17. März 2020, sehr umfassend auf Distance Learning umstellt: Der persönliche Kontakt zwischen Dozierenden und Studierenden darf ausschliesslich über digitale Kanäle (inkl. Telefon) stattfinden.

Grundhaltungen der PHBern

  • Die Angehörigen der PHBern leisten einen Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.
  • Der Studienbetrieb sowie die Grundfunktionen für den Betrieb der Hochschule werden unter den neuen Rahmenbedingungen in angepasster Form so gut wie möglich aufrechterhalten.

Massnahmen der PHBern

  1. Der Studienbetrieb findet – wie eingangs erwähnt – ausschliesslich über die digitalen Kanäle statt.
  2. Alle Weiterbildungen sind abgesagt, Umsetzungen in digitaler Form und spätere Durchführungen werden geprüft. Beratungen und Coachings finden per Telefon oder online statt.
  3. Die Arbeitsplätze der Bibliotheken stehen nicht zur Verfügung. Informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Bibliothek bzw. der Mediothek der PHBern über Ausleihmöglichkeiten.
  4. Die Dozierenden sind dabei, Unterlagen und Aufgaben für ihre Veranstaltungen digital aufzubereiten und auch interaktive Tools bereitzustellen. Dozierende sind grundsätzlich über die Kanäle erreichbar, die von ihnen kommuniziert wurden.
  5. Nach wie vor setzt die PHBern alles daran, dass die Studierenden bis Ende Semester die erforderlichen Leistungsnachweise erbringen können, damit es zu keiner Studienzeitverlängerung kommt bzw. der Studienbeginn (für Absolventinnen und Absolventen der Ergänzungsprüfung) gewährleistet ist. Lösungen dazu werden in den nächsten Tagen und Wochen erarbeitet und zeitnah kommuniziert.
  6. Eine spezielle Situation ergibt sich für Studierende im Praktikum. Entscheide über das weitere Vorgehen trifft das zuständige Institut.

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 19. April 2020. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich.

13.3.2020, 18.00 Uhr

Gemäss Entscheid des Bundesrats finden an der PHBern ab sofort und sicher bis Samstag, 18. April 2020 keine Veranstaltungen mehr statt. Dies gilt sowohl für die Aus- wie auch für die Weiterbildung. Das Rektorat informierte die Studierenden und die Mitarbeitenden per Mail über die nächsten Schritte. Die Teilnehmenden von Veranstaltungen des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung werden direkt durch das Institut informiert. Die PHBern wird für die Studierenden rasch und möglichst umfassend digitale Lernangebote entwickeln und anbieten. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Studierenden trotz der besonderen Lage weiterstudieren und auch Prüfungen absolvieren können. Da an den Volksschulen sowie den Schulen der Sekundarstufe II kein Präsenzunterricht mehr stattfindet, müssen für die laufenden und anstehenden Praktika Lösungen erarbeitet werden.

11.3.2020, 9.00 Uhr

Info-Flash für Mitarbeitende zum Coronavirus

Der Kanton Bern setzt die Empfehlungen des Bundes zum Schutz vor dem Coronavirus konsequent um und hat dazu einen Info-Flash für die Kantonsangestellten publiziert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der PHBern können bei Fragen zum Coronavirus weiterhin mit der Leiterin oder dem Leiter ihrer Organisationseinheit Kontakt aufnehmen. Die Adressen finden Sie weiter unten.

Informationen, die der Kanton für seine Angestellten bereitgestellt hat, und den Info-Flash finden Sie hier.

7.3.2020, 17.00 Uhr

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Freitag, 6. März 2020 seine Empfehlungen aktualisiert:

  • Abstand halten – zum Beispiel ältere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten
  • gründlich Hände waschen
  • Hände schütteln vermeiden
  • in Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Für die PHBern als Bildungsinstitution ändert sich mit diesen Massnahmen gegenüber den bisher  kommunizierten Massnahmen vorerst nichts.

Die Studierenden und Mitarbeitenden sind weiterhin dazu aufgefordert, diese Massnahmen zu befolgen und bei Symptomen wie Fieber und Husten zu Hause zu bleiben. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, informiert umgehend die Leiterin bzw. den Leiter des jeweiligen Instituts bzw. der jeweiligen Verwaltungseinheit per Mail.

Personen, die besonders gefährdet sind, schwer zu erkranken (vgl. die Angaben des BAG), nehmen mit der Leiterin bzw. dem Leiter des jeweiligen Instituts bzw. der jeweiligen Verwaltungseinheit per Mail Kontakt auf, damit gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt werden kann.

Institut Vorschulstufe und Primarstufe  daniel.steiner@phbern.ch
Institut Sekundarstufe I andrea.schweizer@phbern.ch
Institut Sekundarstufe II 
(in Vertretung von Marc Eyer)
barbara.stalder@phbern.ch
Institut für Heilpädagogik michael.eckhart@phbern.ch
Institut für Weiterbildung und Medienbildung   gottfried.hodel@phbern.ch
Institut für Forschung, Entwicklung und Evaluation doris.edelmann@phbern.ch
Netzwerk Digitale Transformation   daniel.steiner@phbern.ch
Rektorat     martin.schaefer@phbern.ch  
Services    stefan.vonwyl@phbern.ch

5.3.2020, 12.00 Uhr

Der Bundesrat hat zusammen mit den Kantonen die Massnahmen präzisiert im Sinn von Entscheidungshilfen für den Umgang mit noch zulässigen Veranstaltungen. Es gilt also Folgendes für Veranstaltungen:

  • Die Durchführung von Anlässen mit 1000 oder mehr Teilnehmern in einem Raum bleibt bis am 15. März untersagt.
  • Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000, aber mehr als 150 Personen sollen die Kantone zusammen mit den Veranstaltern eine Risikoabschätzung vornehmen. Bei 150 Besucherinnen und Besuchern kann ihre Identität erfasst werden.
  • Weiter wurde auch festgelegt, was überhaupt als Veranstaltung anzusehen ist. Dazu gehören Kongresse, Theater, Kino oder Zirkusse. Nicht darunter fallen Schul- und Ausbildungsbetriebe, Bahnhöfe, Märkte oder öffentliche Verkehrsmittel.

Das bedeutet für die PHBern:

  • Am Aus- und Weiterbildungsbetrieb der PHBern ändert sich durch den Grenzwert von 150 Personen gegenüber den bisherigen Informationen nicht.
  • Werden Veranstaltungen abgesagt werden die Teilnehmenden direkt informiert. Zudem wird die Absage über diese Webseite der PHBern publiziert.

Die per 5. März 2020 in Kraft tretenden Bestimmungen für den Unisport Bern finden Sie hier.

4.3.2020, 15.00 Uhr

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus  hat der Regierungsrat des Kantons Bern Massnahmen für das Kantonspersonal beschlossen. Diese gelten auch für alle Mitarbeitenden der PHBern. Das Merkblatt und den Regierungsratsbeschluss finden Sie hier.

Merkblatt zum kantonalen Personalrecht

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus  hat der Regierungsrat des Kantons Bern Massnahmen für das Kantonspersonal beschlossen. Diese gelten auch für alle Mitarbeitenden der PHBern. Das Merkblatt und den Regierungsratsbeschluss finden Sie hier.

3.3.2020, 15.00 Uhr

Am 28. Februar 2020 verbot der Bundesrat Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen. Anschliessend wird  über die Durchführung entschieden. Im Kanton Bern findet der Schulbetrieb grundsätzlich auf allen Stufen statt.

Die PHBern hält fest:

  1. Die Veranstaltungen der PHBern finden grundsätzlich statt.
  2. Personen mit Krankheitssymptomen einer Grippe (Fieber, Husten, Atembeschwerden) müssen zuhause bleiben und ihren Arzt oder ihre Ärztin telefonisch kontaktieren.
  3. Personen, die in betroffenen Gebieten waren, müssen auch ohne Krankheitssymptome 14 Tage ab Rückkehr zuhause bleiben und im Home-Office arbeiten. Die betroffenen Regionen finden Sie hier.
  4. Studierende und Mitarbeitende, für die das Corona-Virus ausserordentliche ärztlich begründete gesundheitliche Risiken birgt (z.B. durch eine Vorerkrankung), wenden sich bitte an die Institutsleiterin oder den Institutsleiter bzw. an die OE-Leitung.
  5. Weiterbildungen: Für Personen, die sich für eine Weiterbildung angemeldet haben, gelten die Punkte 2 bis 4 ebenfalls. Sie dürfen an keiner Weiterbildung teilnehmen (Abmeldung via kurse.iwm@phbern.ch inkl. Mitteilung des Grundes und der Angebotsnummer oder des Titels).
  6. Beachten Sie die Hygiene-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit. 
  7. Die Lage kann sich laufend ändern. Die für die Schweiz aktuellsten Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit. 
  8. Informationen für den Kanton Bern finden Sie unter www.be.ch/corona
  9. Bei PHBern-spezifischen Fragen wenden Sie sich an das zuständige Institut oder an: rektorat@phbern.ch, Tel. Nr. 031 309 20 11.