Die diesjährige Durchführung des Lehrgangs CAS Berufspraxis kompetent begleiten (ab Modul 2) mit Start am 10. Oktober 2023 ist ausgebucht. Anmeldungen auf die Warteliste sind weiterhin möglich.
Die Anmeldung für das Modul 1 muss an den jeweiligen Instituten der Grundausbildung erfolgen: Institut Primarstufe, IVP NMS, IS1, IS2, IHP
Zulassungsbedingungen
Zum Studium wird zugelassen, wer
- über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1) und
- für die Dauer von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozenten als Lehrperson berufstätig war (vgl. Studienregelement, Art. 5, Absatz 1).
- das Modul 1 CAS BKB absolviert hat, dort angemeldet oder bereits das Modul in den Grundausbildungs-Instituten besucht.
Zulassung "sur dossier"
Personen, welche die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul zugelassen, wenn sie das "admission sur dossier"-Verfahren erfolgreich durchlaufen.
Dieser alternative Zugangsweg steht Personen offen, die
- eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen haben,
- relevante Berufserfahrung, namentlich auf der Zielstufe des betreffenden Lehrgangs oder Moduls, nachweisen können und
- über ein deutsches Sprachdiplom auf dem Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen, falls Deutsch nicht ihre Erstsprache ist.
Interessierte nehmen bitte vor der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang Kontakt mit der Studienleitung auf.
Die Studienleitung gibt Auskunft über den weiteren Ablauf des "admission sur dossier"-Verfahrens und stellt den Interessierten das Gesuchsformular zu.
Anerkennung von Studienleistungen
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).
Studienleiterin

+41 31 309 27 53
Administration
+41 31 309 27 15