Die nächste Durchführung des CAS Musikalische Grundschule startet voraussichtlich im September 2027. Bereits heute haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessiertenliste einzutragen. Sobald das Anmeldefenster geöffnet ist, werden Sie umgehend informiert. Anmeldungen zu Einzelmodulen sind weiterhin möglich.
Für die Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang werden Sie auf die Plattform "Bios" weitergeleitet. Für den Zugriff auf "Bios" benötigen Sie eine SWITCH-edu-ID. Falls Sie noch keine SWITCH-edu-ID haben, können Sie diese hier erstellen.
FAQ
Was ist "Bios"?
"Bios" ist die Plattform der PHBern zur Planung des Weiterbildungslehrgangs. Neben der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang können Sie auf "Bios" während Ihres Weiterbildungslehrgangs u.a. Veranstaltungen buchen sowie Ihren Stundenplan und Ihren Studienfortschritt einsehen. Bei Fragen im Zusammenhang mit "Bios" können Sie sich an [email protected] wenden.
Was ist eine SWITCH-edu-ID?
Die SWITCH edu-ID ist eine digitale Identität, welche von SWITCH entwickelt wurde für die dauerhafte Verwendung durch Hochschulangehörige. Konzipiert ist sie für den sicheren und schweizweiten Einsatz. Mehr Informationen zu SWITCH edu-ID finden Sie bei der SWITCH edu-ID Hilfe.
Wie erstelle ich eine SWITCH-edu-ID?
Folgen Sie den Anweisungen auf dieser Seite, um eine SWITCH edu-ID zu erstellen.
Weshalb braucht es in "Bios" eine Multi-Faktor-Authentifizierung?
Allgemeine Zulassungsbedingungen
Zu einem Weiterbildungslehrgang oder -modul wird zugelassen, wer
- a) über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) oder vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes Lehrdiplom oder einen Hochschulabschluss verfügt und
- b) Berufserfahrung im Umfang von mindestens zwei Jahren zu durchschnittlich mindestens 40 Stellenprozenten nachweisen kann (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1).
Lehrgangsspezifische Zulassungsbedingungen
Um den CAS Musikalische Grundschule besuchen zu können, müssen nebst den allgemeinen Zulassungsbedingungen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anstellung als Lehrperson für das Fach Musikalische Grundschule oder für das Fach Musik im Zyklus 1
- Grundkenntnisse in Liedbegleitung (Fähigkeit, Kinderlieder mit Akkorden auf einem Harmonie-Instrument zu begleiten)
Zulassung "sur dossier"
Personen, welche die Voraussetzung unter a) der allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, hingegen
- eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II oder eine Höhere Berufsbildung HBB abgeschlossen haben,
- Unterrichtserfahrung oder für den entsprechenden Lehrgang relevante Berufserfahrung im Umfang eines kumulierten Pensums von mindestens 300 Stellenprozenten nachweisen,
- über eine aktuelle Anstellung im Umfang von mindestens 50 Stellenprozenten in einem für den entsprechenden Lehrgang relevanten Berufsfeld verfügen,
- 100 Weiterbildungsstunden in für den entsprechenden Lehrgang relevanten Themen an einer Hochschule absolviert haben und
- einen Einführungskurs zum wissenschaftlichen Schreiben an einer Hochschule im Umfang von mindestens 30 Stunden absolviert haben,
werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul "sur dossier" zugelassen (vgl. Allgemeine Zulassungsbedingungen, Art. 39).
Anerkennung von Studienleistungen
Im Rahmen einer Hochschulweiterbildung erfolgreich absolvierte und für die Erlangung des angestrebten Abschlusses relevante Studienleistungen, welche mit ECTS-Punkten ausgewiesen sind, können angemessen angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).
Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.
Administration
Weiterbildungsadministration, Services Aus- und Weiterbildung
Telefon: +41 31 309 27 89, E-Mail: [email protected]