Der Lehrgang wird aktuell weiterentwickelt. Bereits heute haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessiertenliste einzutragen. Sobald das Anmeldefenster geöffnet ist, werden Sie umgehend informiert
Lehrgangsspezifische Zulassungsbedingungen
Um den CAS Weiterbilden an Pädagogischen Hochschulen besuchen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) oder vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes Lehrdiplom
- Berufserfahrung als Lehrperson im Umfang von mindestens fünf Jahren zu durchschnittlich mindestens 70 Stellenprozenten.
Anerkennung von Studienleistungen
Im Rahmen einer Hochschulweiterbildung erfolgreich absolvierte und für die Erlangung des angestrebten Abschlusses relevante Studienleistungen, welche mit ECTS-Punkten ausgewiesen sind, können angemessen angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).
Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.
Administration
Weiterbildungsadministration, Services Aus- und Weiterbildung
Telefon: +41 31 309 27 89, E-Mail: [email protected]