Anmeldung + Kontakt

Die nächste Durchführung des MAS Primary Education startet am 22. Mai 2027. Das Anmeldefenster ist bis am 30. November 2026 geöffnet. Nach dem Anmeldeschluss wird entschieden, ob der Lehrgang durchgeführt wird.

Für die Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang werden Sie auf die Plattform "Bios" weitergeleitet. Für den Zugriff auf "Bios" benötigen Sie eine SWITCH-edu-ID. Falls Sie noch keine SWITCH-edu-ID haben, können Sie diese hier erstellen.

Falls Sie bereits eine SWITCH-edu-ID haben, gelangen Sie hier zur Anmeldung: 

FAQ

Was ist "Bios"?

"Bios" ist die Plattform der PHBern zur Planung des Weiterbildungslehrgangs. Neben der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang können Sie auf "Bios" während Ihres Weiterbildungslehrgangs u.a. Veranstaltungen buchen sowie Ihren Stundenplan und Ihren Studienfortschritt einsehen. Bei Fragen im Zusammenhang mit "Bios" können Sie sich an [email protected] wenden.

Was ist eine Switch-edu-ID?

Die SWITCH edu-ID ist eine digitale Identität, welche von SWITCH entwickelt wurde für die dauerhafte Verwendung durch Hochschulangehörige. Konzipiert ist sie für den sicheren und schweizweiten Einsatz. Mehr Informationen zu SWITCH edu-ID finden Sie bei der SWITCH edu-ID Hilfe.

Wie erstelle ich eine Switch-edu-ID?

Folgen Sie den Anweisungen auf dieser Seite, um eine SWITCH edu-ID zu erstellen.

Weshalb braucht es in "Bios" eine Multi-Faktor-Authentifizierung?

In "Bios" werden persönliche Daten zum Weiterbildungslehrgang verwaltet, welche besonders schützenswert sind (z.B. Personalien oder Bewertungen). Die Multi-Faktor-Authentifizierung ist eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme für Ihr "Bios"-Kontos.

Zulassung

Zulassungsbedingungen

Zum MAS Primary Education zugelassen sind Lehrpersonen,

  • die über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe (Bachelor of Arts in Primary Education oder seminaristischer Abschluss) verfügen;
  • die während mindestens vier Jahren zu durchschnittlich mindestens 50 % als Primarlehrperson tätig waren;
  • die Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten aus für den Lehrgang relevanten Hochschulweiterbildungen (CAS, DAS oder Einzelmodulen) nachweisen können.

Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen einer Hochschulweiterbildung erfolgreich absolvierte und für die Erlangung des angestrebten Abschlusses relevante Studienleistungen, welche mit ECTS-Punkten ausgewiesen sind, können angemessen angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45). 

Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.

Haben Sie Fragen zum Lehrgang?

Kontakt

Administration

Weiterbildungsadministration, Services Aus- und Weiterbildung

Telefon: +41 31 309 27 89, E-Mail: [email protected]