Zulassungsbedingungen
Zum Studium wird zugelassen, wer
- über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1) und
- ür die Dauer von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozenten als Lehrperson berufstätig war (vgl. Studienreglement, Art. 5, Absatz 1).
Zulassung "sur dossier"
Personen ohne Lehrdiplom können "sur dossier" zugelassen werden (vgl. Studienreglement, Art. 5 Absatz 2).
Anerkennung von Studienleistungen
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45).