FAQ Berufspraktische Ausbildung für Studieninteressierte Primarstufe

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufspraktischen Ausbildung (BPA) am Institut Primarstufe.

Allgemeine Informationen

Wann finden die Praktika und dazugehörige Veranstaltungen statt?

Siehe Dokument «Terminübersicht BPP 1 und 2» in der Dokumentenbox.

An wen kann ich mich wenden bei individuellen Fragen zum Bereich Berufspraxis und Professionalisierung?

Bei individuellen Fragen zur Berufspraxis und zur Planung des Praktikumsverlaufs wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Können Unterrichtserfahrungen an Praktika angerechnet werden?

Gemäss dem Studienreglement Institut Primarstufe (siehe Dokumentenbox unten) können nur formal erworbene (d. h. in der Regel mit ECTS-Punkten ausgewiesene) Studienleistungen angerechnet werden. Nichtformal erworbene Bildungsleistungen wie Unterrichtserfahrungen im Rahmen von Stellvertretungen oder festen Anstellungen können nicht berücksichtigt werden.

Praktikumsanmeldung

Wie und wann melde ich mich für die Praktika an?

Studierende mit Studienbeginn im Herbst- bzw. Frühlingssemester gelten jeweils automatisch für das Praktikum 1 und 2 als angemeldet.

Für alle weiteren Praktika werden jeweils in der DIN 22 (für die Winterpraktika) bzw. in der DIN 50 (für die Sommerpraktika) die entsprechenden Anmeldemodalitäten kommuniziert.

Praktikumsplatz

Wann erfahre ich, wo und mit wem ich das Praktikum 1 absolvieren werde?

Die Praktikumszuteilung wird jeweils zu Beginn des Herbstsemesters eröffnet.

Die Praktika werden in der Regel als Teampraktikum absolviert.

Können eigene Praktikumsplätze organisiert werden?

Die Praktikumsplätze der Praktika 1 und 2 werden durch die Administration BPP organisiert.

Fürs Praktikum 3 haben Sie die Option, sich selbst einen Praktikumsplatz zu organisieren (nicht an der eigenen Anstellung).

Für die Praktika 4 bis 6 haben Sie die Option, sich selbst einen Praktikumsplatz zu organisieren oder das Praktikum an der eigenen Anstellung (berufsbegleitend) zu absolvieren. Für Praktika an der eigenen Anstellung (berufsbegleitend) müssen Sie im berufsbegleitenden Studiengang studieren.

Es können nur eigene Praktikumsplätze organisiert werden, wenn kein ungenügender Erstversuch eines vorangehenden Praktikums vorliegt.

Können Praktika im Rahmen einer eigenen Anstellung an der eigenen Klasse absolviert werden?

Alle Studierenden können die Praktika 4 bis 6 im Rahmen einer eigenen Anstellung (berufsbegleitend) absolvieren.

Welche Vorgaben gibt es bei der Suche eines eigenen Praktikumsplatzes zu berücksichtigen?

Es muss sich um eine öffentliche Schule in der Schweiz handeln. Alle deutschsprachigen Kantone sind möglich ausser FR, LU, OW, NW. Bei Partnerschulen des Instituts Primarstufe ist das Einverständnis der Koordinationsperson Partnerschule notwendig.

Falls der Schwerpunkt Französisch im Praktikum enthalten ist, kann das Praktikum an allen Mittelstufen des Kantons Bern sowie der Passepartout Kantone (BS, BL, SO, VS) und an allen 5. oder 6. Klassen in den übrigen Kantonen stattfinden.

Praktikumsorganisation

Auf welcher Stufe finden die Praktika statt?

Die Praktika 1 und 2 finden in beiden Zyklen statt. Die Praktika 3 bis 6 finden auf der Zielstufe statt.

Präsenzpflicht

Welche Vorgaben betreffend Präsenz gelten in den Praktika?

In den Praktika gilt eine vollumfängliche Präsenzpflicht von 20 Lektionen pro Woche. 

Alle Studierenden haben die Möglichkeit, die Praktika 3 bis 6 zu strecken, wobei eine Anwesenheitspflicht von mind. 10 Lektionen resp. 50% pro Woche eingehalten werden muss.

Teilzeitstudierende

Welche Praktikumssettings sind für offizielle Teilzeitstudierende möglich?