Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Praktika des Bereichs Berufspraxis und Professionalisierung (BPP) am Institut Primarstufe.
Die Übersicht über die Termine des ersten Praktikumsjahres finden Sie hier.
Kann Berufserfahrung an Praktika angerechnet werden?
Für die Schulpraxis relevante, mehrjährige Berufstätigkeit (beispielsweise aus Unterricht, Beratung, sozialer Arbeit) kann vor Studienbeginn über das Verfahren "Validation des acquis de l'expérience" an das Studium angerechnet werden. Während dem Studium erlangte Berufs- und Unterrichtserfahrung kann hingegen nicht berücksichtigt werden.
Personen mit bereits absolvierten, formalen Bildungsleistungen, die relevante Inhalte für das beabsichtigte Studium enthalten, können nach der Zulassung ein Gesuch um Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen stellen.
Können Praktikumsplätze selber organisiert werden?
Die Praktikumsplätze der Praktika 1 und 2 werden durch die Administration BPP organisiert und zugeteilt.
Ab dem Praktikum 3 haben Studierende die Option, Plätze aus dem Angebot des Instituts Primarstufe auszuwählen oder einen selbstorganisierten Praktikumsplatz zu suchen (nicht an der eigenen Anstellung). Beide Optionen sind Teampraktika.
Können Praktika in Verbindung mit einer eigenen Anstellung absolviert werden?
Welche Vorgaben betreffend Präsenz gelten in den Praktika?
In den Praktika gilt eine vollumfängliche Präsenzpflicht von 20 Lektionen pro Woche.
Eine Anwesenheit von fünf Tagen pro Woche ist nicht zwingend, je nach Arbeitstagen und Pensum der Praxislehrperson können die 20 Lektionen auch auf vier Tage verteilt sein.
Alle Studierenden haben die Möglichkeit, die selbstorganisierten Praktika 3 bis 6 zu strecken, wobei eine Anwesenheitspflicht von mind. 10 Lektionen resp. 50% pro Woche eingehalten und die Vereinbarkeit mit anderweitigen Studienverpflichtungen berücksichtigt werden muss.
Welche Möglichkeiten haben Studierende mit Betreuungsaufgaben für die Organisation der Praktika?
Praktika in der Orientierungsphase (Jahrespraktikum 1 und 2)
Die Studierenden melden sich vor der Zuteilung des Praktikums 1 (bis Freitag DIN-Woche 34 bzw. 4) per Mail bei der Administration BPP.
Nach Möglichkeit kann so ein kürzerer Anreiseweg geplant werden. Verspätete Meldungen oder Meldungen im Verlauf des Jahrespraktikums können nicht berücksichtigt werden.
Praktika in der Vertiefungs- und Profilphase
Die Studierenden organisieren sich selbst einen geeigneten Praktikumsplatz entsprechend ihren Bedürfnissen (Anreiseweg, Arbeitstage, Unterrichtsbeginn) und verteilen gegebenenfalls die Praktikumslektionen auf mehr als vier Wochen (Praktikum an einem selbstorganisierten Platz).
Wenn besondere Gründe vorliegen, kann mittels vorgängigen Gesuchs bei der Institutsleitung vor den entsprechenden Meldefristen ein angepasstes Praktikumssetting beantragt werden.
An wen kann ich mich wenden bei individuellen Fragen zum Bereich Berufspraxis und Professionalisierung?
Bei individuellen Fragen zur Berufspraxis und zur Planung des Praktikumsverlaufs wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.